Erzeugungsanlagen und Speicher in der Mittel- und Hochspannung
Sie planen eine Erzeugungsanlage oder einen Speicher an unser Mittel- oder Hochspannungsnetz anzuschließen – ganz gleich ob es sich um eine Anlage auf Basis erneuerbarer Energien (zum Beispiel Photovoltaik und Windkraft), Kraft-Wärme-Kopplung (Blockheizkraftwerke) oder ein elektrisches Speichersystem handelt? Dann sind Sie hier richtig.
Unser Ziel ist es, Ihre geplanten Erzeugungsanlagen oder Speicher schnell und unkompliziert an unser Netz anzuschließen. Bevor Sie jedoch eine Betriebserlaubnis erhalten und Strom erzeugen können, muss die Planung der Anlage durch uns geprüft und freigegeben sowie weitere technische und rechtliche Anforderungen mit uns abgestimmt werden.
Zu Ihrer Übersicht finden Sie daher im folgenden Acht-Schritte-Plan detaillierte Informationen und Formularvordrucke.
Für eine schnelle Bearbeitung Ihres Anschlussbegehrens ist es wichtig, dass Sie alle Schritte unseres Ablaufplans berücksichtigen. Wir können nur vollständig ausgefüllte und mit allen erforderlichen Anhängen eingereichte Formulare und Unterlagen bearbeiten.
In 8 Schritten zur Inbetriebsetzung
Antragstellung
Zur Anschlussbewertung und Festlegung des Netzanschlusspunktes einer Erzeugungsanlage oder eines Speichers benötigen wir zunächst eine Reihe von Informationen zu Ihrem geplanten Bauvorhaben:
- Einen Lageplan mit Angabe des Standorts der geplanten beziehungsweise gegebenenfalls vorhandenen Kundenstation sowie der Erzeugungseinheiten (Wechselrichter, Blockheizkraftwerk, etc.).
- Die ZEREZ-Registernummern (ZEREZ-ID) der geplanten Erzeugungseinheiten und Komponenten aus dem zentralen Register für Einheiten- und Komponentenzertifikate (ZEREZ)
- Ein Messkonzept mit Angaben zur geplanten Art und Anordnung der Mess- und Zähleinrichtung.
- Die für die Anlagengröße relevanten, vollständig ausgefüllten Antragsformulare (siehe unten).
Erzeugungsanlagen und Speicher mit einer installierten Gesamtleistung kleiner 135 kW
Sollte die installierte Leistung Ihrer Anlage, die an unser Mittelspannungsnetz angeschlossen werden soll, kleiner als 135 kW sein, nutzen Sie bitte die entsprechenden Formulare der VDE-AR-N 4105.
- E.1 Antragstellung 44.15 KB
- E.2 Datenblatt für Erzeugungsanlage 67.13 KB
- E.3 Datenblatt für Speicher 54.43 KB
Sollte Ihr Netzanschlusspunkt in unserem Niederspannungsnetz liegen, finden Sie hier weiterführende Informationen.
Erzeugungsanlagen und Speicher mit einer installierten Gesamtleistung ab 135 kW
Anlagen mit einer installierten Gesamtleistung ab 135 kW werden in der Regel an unser Mittelspannungsnetz angeschlossen. In diesem Fall reichen Sie uns bitte die vollständig ausgefüllten Formulare gemäß VDE-AR-N 4110 ein. Hinweis: Das Formular E.2 ist lediglich im Fall einer neu geplanten kundeneigenen Übergabestation erforderlich.
- E.1 Antragstellung für Netzanschlüsse (MS) 273.92 KB
- E.2 Datenblatt zur Beurteilung von Netzrückwirkungen (MS) 348.20 KB
- E.8 Datenblatt einer Erzeugungsanlage/eines Speichers (MS) 386.20 KB
Erzeugungsanlagen und Speicher am Hochspannungsnetz
Für Anlagen, die sich hinter einem Hochspannungsanschluss befinden oder für die aufgrund ihrer Leistungsgröße ein Hochspannungsanschluss erforderlich ist, reichen Sie uns bitte die vollständig ausgefüllten Formulare der VDE-AR-N 4120 ein. Hinweis: Das Formular E.2 ist lediglich im Fall einer neu geplanten kundeneigenen Übergabestation erforderlich.
- E.1 Antragsstellung für Netzanschlüsse (HS) 78.94 KB
- E.2 Datenblatt zur Beurteilung von Netzrückwirkungen (HS) 160.71 KB
- E.6 Datenblatt einer Erzeugungsanlage/eines Speichers (HS) 151.58 KB
Die vollständigen Antragsunterlagen für Ihre Erzeugungsanlage bzw. Ihren Speicher senden Sie uns bitte per Email.
Netzanschlusspunkt
Über den Eingang des Antrags zum Anschluss Ihrer Erzeugungsanlage bzw. Ihres Speichers erhalten Sie von uns eine Bestätigung.
Auf Basis der vollständig ausgefüllten Antragsunterlagen prüfen wir die Anschlussmöglichkeit der Anlage an unser Netz.
Nach erfolgter Netzverträglichkeitsprüfung erhalten Sie eine Anschlusszusage für den Ihnen zugewiesenen Netzanschlusspunkt. Dies kann entweder eine neu zu errichtende oder gegebenenfalls auch eine bereits bestehende kundeneigene Übergabestation (Kundenstation) sein.
Bei der Errichtung einer neuen Kundenstation sind unsere Technischen Anschlussbedingungen für die Mittelspannungs- beziehungsweise Hochspannungsebene zu beachten. Bitte beauftragen Sie daher für die Planung und den Bau der Kundenstation einen für diese Tätigkeiten eingetragenen Elektrofachbetrieb.
Im Fall einer neu zu errichtenden Kundenstation erhalten Sie von uns ein entsprechendes Anschlussangebot. Der von Ihnen beauftragte Elektrofachbetrieb übernimmt anschließend für Sie die Abstimmung mit uns zu allen technischen Anforderungen an Ihre Kundenstation. Weiterführende Informationen zur Planung und technischen Abnahme einer neu zu errichtenden Kundenstation finden Sie hier.
Prüfung der Errichtungsplanung
Der von Ihnen beauftragte Elektrofachbetrieb reicht die Errichtungsplanung der Erzeugungsanlage bzw. des Speichers zur Prüfung und Freigabe bei uns ein.
Unabhängig von der Leistungsgröße der Anlage umfasst die Errichtungsplanung in der Regel folgende Dokumente:
- Einpoliger Übersichtsschaltplan (Singleline-Diagramm) der gesamten elektrischen Kundenanlage, inklusive Darstellung der Übergabestation, der kundeneigenen MS-Leitungsverbindungen, der Netz-/Maschinentransformatoren, gegebenenfalls vorhandener Kompensationsanlagen, aller Erzeugungseinheiten sowie aller Messeinrichtungen (inklusive gegebenenfalls geplanter Erzeugungsmessung mit Wandlermessung und Trennstellen)
- Schutzkonzept: Strukturelle Darstellung aller Schutzfunktionen (inklusive Ort der Messgrößenerfassung/Wandler, Ort der Auslösewirkung/Schaltgerät und Daten erforderlicher Hilfsenergiequellen)
- Konzeptbeschreibung der fernwirktechnischen Anbindung (inklusive VNB-Gateway) zur Umsetzung des Einspeisemanagements sowie des Redispatch 2.0. (Unsere technischen Anschlussbedingungen (TAB) für die fernwirktechnische Anbindung von Kundenanlagen an das Verteilnetz Hamburg sind zu beachten)
- Schaltschrankplanung für die Messung: Ansichtszeichnung mit eindeutig erkennbaren Trennstellen (sofern erforderlich)
Zusätzlich sind in Abhängigkeit der Leistungsgröße der geplanten Anlage für die Erteilung einer vorübergehenden bzw. endgültigen Betriebserlaubnis weitere spezifische Nachweise der elektrischen Eigenschaften der gesamten Erzeugungs- bzw. Speicheranlage am Netzanschlusspunkt, der Erzeugungseinheiten (z.B. Wechselrichter, BHKW) sowie relevanter Komponenten (z.B. EZA-Regler, zwischengelagerte Schutzeinrichtungen) zu erbringen. Diese sind abhängig vom zu erfüllenden Betriebserlaubnisverfahren Ihrer Anlage.
Betriebserlaubnisverfahren
Die Art des Betriebserlaubnisverfahrens und damit einhergehend die für die technische Planung und Ausführung Ihrer Anlage einzuhaltenden Regelwerke unterscheiden sich anlagenspezifisch, insbesondere in Abhängigkeit der kumulierten maximalen Erzeugungswirkleistung ∑Pemax (installierte Leistung) und der vereinbarten Anschlusswirkleistung für die Einspeisung PAV,E am Netzanschlusspunkt.
In der Anschlusszusage teilen wir Ihnen das für die von Ihnen beantragte Anlagenkonstellation am zugewiesenen Netzanschlusspunkt konkret erforderlich Betriebserlaubnisverfahren mit.
Detaillierte Informationen und Anforderungen zu den für das benannte Betriebserlaubnisverfahren erforderlichen Nachweisen entnehmen Sie bitte den geltenden technischen Anschlussregeln (TAR) des VDE in Verbindung mit unseren technischen Anschlussbedingungen (TAB) für die Mittelspannung bzw. Hochspannung.
Anlagenzertifizierung
Ist für die von Ihnen geplante Anlage ein Anlagenzertifizierungsverfahren nach VDE-AR-N 4110 bzw. VDE-AR-N 4120 erforderlich, beauftragen Sie bitte rechtzeitig eine hierfür akkreditierte Zertifizierungsstelle mit der Anlagenzertifizierung und Konformitätserklärung der geplanten Erzeugungsanlage. Bitte beachten Sie, dass erst nach Vorlage und Prüfung des Anlagenzertifikates durch die Hamburger Energienetze GmbH eine vorübergehende Erlaubnis zur Zuschaltung und zum Betrieb der Erzeugungsanlage bzw. des Speichers erteilt werden kann. Die endgültige Betriebserlaubnis erhalten Sie erst nach fristgerechter Vorlage und Prüfung der im Nachgang der Inbetriebsetzung zu erstellenden Konformitätserklärung.
Netzbetreiberabfragebogen
Für alle Erzeugungsanlagen und Speicher ab einer installierten Leistung von ∑Pemax > 270 kW erhalten Sie – auf Anfrage – von uns den sogenannten Netzbetreiber-Abfragebogen (Anhang E.9 der VDE-AR-N 4110 bzw. Anhang E.7 der VDE-AR-N 4120). Dieser enthält projektspezifische technische Vorgaben, unter anderem für die Schutzeinstellungen und das elektrische Verhalten der Erzeugungsanlage bzw. des Speichers am Netzanschlusspunkt, die in der technischen Planung und Ausführung und in der Nachweisführung Ihrer Anlage zu berücksichtigen sind.
Einspeisemanagement
EEG- sowie KWKG-Anlagen müssen die technischen Vorgaben gemäß § 9 EEG 2023 erfüllen. In Abhängigkeit der Anlagenleistung muss eine Erzeugungsanlage mit technischen Einrichtungen ausgestattet sein, mit denen die Hamburger Energienetze GmbH (HNE) die Einspeiseleistung ganz oder teilweise ferngesteuert reduzieren und gegebenenfalls jederzeit die Ist-Einspeisung abrufen kann. Detaillierte Informationen zu den rechtlichen Vorgaben finden Sie hier.
Eine verspätete Erfüllung der technischen Vorgabe zur Fernsteuerbarkeit Ihrer Anlage (Enspeisemanagement) kann eine Sanktion gemäß § 52 EEG 2023 zur Folge haben.
Bitte stellen Sie daher sicher, dass ein geeignetes und von der HNE zugelassenes kundeneigenes Fernwirkgerät rechtzeitig vor der Inbetriebsetzung der Erzeugungsanlage bestellt, verbaut und durch die HNE technisch abgenommen ist. Alle noch nicht zugelassenen Kundenfernwirkgeräte unterliegen bei HNE einem Präqualifizierungsprozess. Eine Auflistung der bei HNE bereits zugelassenen Kundenfernwirkgeräte und Hersteller finden sie hier.
Die in Abhängigkeit der Anlagenleistung erforderliche Übertragungseinrichtung (VNB-Gateway oder TRE) stellen wir Ihnen – nach Beauftragung – kostenfrei zur Verfügung.
Detaillierte Informationen zur technischen Umsetzung finden Sie in unserer technischen Anschlussbedingung (TAB) für die fernwirktechnische Anbindung von Kundenanlagen an das Verteilnetz Hamburg (inkl. der zu realisierenden Datenpunktliste).
Redispatch 2.0
Erzeugungsanlagen und Speicher mit einer installierten Erzeugungsleistung ab 100 kW beziehungsweise 100 kWp (bei Photovoltaik) sowie sonstige Anlagen, die durch den Netzbetreiber über eine Fernsteuereinrichtung fernsteuerbar sind, müssen gemäß Netzausbaubeschleunigungsgesetz (NABEG) am sogenannten Redispatch 2.0-Verfahren teilnehmen. Hieraus ergeben sich vor Inbetriebsetzung der Anlage die nachstehenden Pflichten für den Anlagenbetreiber:
- Benennen Sie einen „Einsatzverantwortlichen (EIV)“ sowie einen „Betreiber der Technischen Ressource (BTR)“.
- Teilen Sie uns die BDEW-Codenummern und den Namen Ihres EIV und BTR mit.
- Der EIV Ihrer Anlage muss sich bei RAIDA registrieren und die vorgeschriebene Datenkommunikation zu Ihrer Anlage durchführen.
- Der BTR Ihrer Anlage muss zukünftig per EDIFACT die vorgeschriebene elektronische Datenkommunikation zu Ihrer Anlage durchführen.
Weitere Informationen zum Redispatch 2.0-Verfahren finden Sie hier.
Direktvermarktung
Der Gesetzgeber regelt im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG), dass jede Erzeugungsanlage nach EEG einer Veräußerungsform zugeordnet werden muss. Bei Anlagen mit einer installierten Leistung ab 100 kW bzw. 100 kWp (bei Photovoltaik) ist dies in der Regel die Zuordnung zur Veräußerungsform der Direktvermarktung. Nach dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG) geförderte KWK-Erzeugungsanlagen mit einer installierten Leistung ab 100 kW müssen grundsätzlich den erzeugten und in unser Netz eingespeisten KWK-Strom direkt vermarkten.
Unter dem Begriff „Direktvermarktung“ versteht man den Verkauf des ins öffentliche Netz eingespeisten Stroms an der Strombörse oder an Großabnehmer. Diese Aufgabe übernimmt für Sie ein Stromhändler – der sogenannte Direktvermarkter.
Bitte prüfen Sie, ob Ihre geplante Erzeugungsanlage bzw. ihr geplanter Speicher der Pflicht zur Direktvermarktung unterliegt. Detaillierte Informationen zum Thema Direktvermarktung finden Sie hier.
Falls Ihre Erzeugungsanlage bzw. Ihr Speicher der Direktvermarktungspflicht unterliegt, beauftragen Sie bitte rechtzeitig einen Direktvermarkter und stimmen mit diesem die technischen Voraussetzungen (Fernsteuerung des Direktvermarkters, Lastgangzähler, etc.) ab.
Nach Klärung des Messkonzeptes der Erzeugungsanlage bzw. des Speichers erhalten Sie von uns eine sogenannte Marktlokation (MaLo). Ihr Direktvermarkter meldet diese vor Inbetriebsetzung der Erzeugungsanlage bzw. des Speichers für seinen Bilanzkreis zur Einspeisung bei der Hamburger Energienetze GmbH an.
Hinweis
Für den Fall einer Netzeinspeisung aus einer EEG-Anlage weisen wir Sie rein informatorisch, ohne Übernahme einer Gewähr, auf die Verpflichtung zur frühzeitigen Zuordnung zu einer Veräußerungsform gemäß § 21b EEG hin, damit Sie diese für sich prüfen und gegebenenfalls umsetzen können. Eine unterbliebene Zuordnung zu einer Veräußerungsform ist nach § 52 EEG in Form einer zu leistenden Zahlung sanktionsbewährt.
Nach dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG) geförderte KWK-Anlagen mit einer elektrischen KWK-Leistung größer 100 kW müssen grundsätzlich den erzeugten und in unser Netz eingespeisten KWK-Strom direkt vermarkten. Bei Netzersatzanlagen (NEA) mit netzparallelem Probebetrieb sowie Erzeugungsanlagen mit konventionellen Energieträgern gilt die Pflicht zur Direktvermarktung unabhängig von der Anlagenleistung.
Technische Inbetriebsetzung
Sind alle Schritte bis hierhin erfolgt, kann die Anmeldung und Durchführung der Inbetriebsetzung Ihrer Erzeugungsanlage bzw. Ihres Speichers erfolgen.
Die Inbetriebsetzung von Erzeugungsanlagen und Speichern an einem Netzanschlusspunkt in der Mittelspannungsebene (MS) und Hochspannungsebene (HS), die über eine fernwirktechnische Anbindung (Einspeisemanagement) verfügen, wird durch eine zuständige Fachkraft der Hamburger Energienetze GmbH begleitet. Bitte stimmen Sie den Termin daher frühzeitig mit uns ab.
Unterlagen für die Inbetriebsetzung
Für Erzeugungsanlagen und Speicher hinter einer neu errichteten kundeneigenen Übergabestation (KS) an der Mittelspannung erteilen Sie uns bitte vorab einen „Inbetriebsetzungsauftrag“ (E.5). Das Inbetriebsetzungsprotokoll (NS: E.8, MS: E.10, HS: E.8) bringen Sie bitte vorausgefüllt zum Inbetriebsetzungstermin mit.
Kundendatenblätter für die kaufmännische Anmeldung
Das Kundendatenblatt für Ihre Anlage ist Bestandteil der Inbetriebnahmeunterlagen und zwingend erforderlich, damit eine Vergütung der eingespeisten Energie erfolgen kann. Bitte füllen Sie das für Sie zutreffende Dokument aus.
Inbetriebsetzungsprotokoll, Inbetriebsetzungserklärung und Konformitätserklärung
Im Zuge der Inbetriebsetzung müssen unter anderem die Funktion der Schutzeinrichtungen sowie der Wirk- und Blindleistungssteuerung der Erzeugungsanlage überprüft sowie die Bestandteile und Einstellungen der errichteten Betriebsmittel dokumentiert werden. Diese und weitere Nachweise werden durch den Anschlussnehmer oder eine von ihm beauftragte qualifizierte Stelle in Abhängigkeit des Betriebserlaubnisverfahrens mit den Formularen E.11. (MS) bzw. E.9 (HS) bestätigt.
Für zertifizierungspflichtige Erzeugungsanlagen und Speicher bildet die Inbetriebsetzungserklärung zusammen mit dem Anlagenzertifikat die Grundlage für die von einer hierfür akkreditierten Zertifizierungsstelle zu erstellenden Konformitätserklärung, welche den Nachweisprozess des Betriebserlaubnisverfahrens abschließt.
Marktstammdatenregister
Betreiber einer Stromerzeugungsanlage sind gesetzlich verpflichtet, sich und ihre Anlage fristgerecht (innerhalb eines Monats nach Inbetriebnahme) im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur zu registrieren.
Kommt der Anlagenbetreiber dieser Verpflichtung nicht (rechtzeitig) nach, droht eine Strafzahlung gemäß § 52 EEG.
Die gesetzlichen Grundlagen für die Marktstammdatenregisterverordnung (MaStRV) finden sich im Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) §§ 111e und 111f. Weitere Informationen zu den gesetzlichen Rahmenbedingungen und der Registrierung finden Sie hier sowie in der Registrierungshilfe des Marktstammdatenregisters.