zwei Personen im Gespräch, offizieller Rahmen.

Wettbewerbliche Messstellenbetreiber

Sie möchten Messstellen in unserem Verteilnetz betreiben. Dafür schließen Sie mit uns einen Messstellenbetreiberrahmenvertrag ab.

Vertragliche Regelungen für Messstellenbetreiber

Der Messstellenbetreiberrahmenvertrag Strom ist von der Bundesnetzagentur einheitlich vorgegeben. Hier finden Sie unsere vertraglichen Regelungen, die die Rechte und Pflichten zur Durchführung des Messstellenbetriebs umfassen, als Musterdokumente.

Wenn Sie einen Messstellenbetreiberrahmenvertrag mit uns abschließen möchten, senden Sie uns bitte eine Nachricht.

Weitere relevante Themen
Informationen im Sinne des MsbG

Das Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) sieht vor, die aktuell verbauten Stromzähler durch moderne Messeinrichtungen und intelligente Messsysteme zu ersetzen.

Bilanzkreisverantwortliche

In einem Bilanzkreis wird alle eingespeiste und entnommene elektrische Energie zu einem virtuellen Energiemengenkonto zusammengeführt. Bilanzkreisverantwortliche sind verpflichtet, Abweichungen in ihren Bilanzkreisen auszugleichen.

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