Menschenrechte bei den Hamburger Energienetzen
Als städtisches Unternehmen im Bereich der Energieversorgung sehen wir uns in besonderer Verantwortung, unsere Geschäftsaktivitäten nachhaltig zu gestalten, sie im Sinne einer nachhaltigen Unternehmensführung an ökologischen, ökonomischen und sozialen Aspekten auszurichten und diese Prinzipien in alle Prozesse unseres unternehmerischen Handelns zu integrieren.
Wir sind uns dabei bewusst, dass die Anerkennung und der Schutz der Menschenrechte wesentliche Grundlage für unseren Geschäftsbetrieb ist und bekennen uns daher selbstverständlich dazu, diese zu achten und einzuhalten sowie darauf hinzuwirken, dass deren Einhaltung auch entlang unserer Lieferkette sichergestellt wird.
Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz
Am 25. Juni 2021 hat der Bundesrat das Gesetz über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten zur Vermeidung von Menschenrechtsverletzungen in Lieferketten (Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz, kurz: LkSG) gebilligt.
Das Gesetz legt Anforderungen an ein verantwortliches Management globaler Lieferketten fest. Es wird verbindlich geregelt, welche Sorgfaltspflichten Unternehmen wahrzunehmen haben. Ziel des Gesetzes ist es, den Schutz grundlegender Menschenrechte zu verbessern und dabei auch relevante Umweltbelange zu berücksichtigen.
In dem Gesetz wird unter anderem geregelt, wie
- Unternehmen ihre Umwelt- und Menschenrechtlichen Risiken analysieren.
- ein angemessenes Risikomanagement im Zuge des LkSG umzusetzen ist.
- Präventions- und Abhilfemaßnahmen ergriffen werden müssen.
- ein unternehmensinterner Beschwerdemechanismus eingerichtet werden muss.
- das Unternehmen über seine Aktivitäten zu berichten hat.
Die Verantwortung der Unternehmen erstreckt sich auf die gesamte Liefer- und Wertschöpfungskette.
Beauftragte Person
Als LkSG- und Menschenrechtbeauftragter der Hamburger Energienetze ist Thomas Nast eingesetzt, der als Prokurist bei den Hamburger Energienetzen direkt der Geschäftsführung unterstellt ist. Er ist dafür verantwortlich das LkSG-Risikomanagement zu überwachen und berichtet regelmäßig der Geschäftsführung. Unterstützt wird er hierbei durch eine Task Force LkSG mit Fachkräften der relevanten Geschäftsbereiche.
Die Hamburger Energienetze im Branchendialog der Energiewirtschaft
Mit dem Branchendialog Energiewirtschaft, an dem wir seit Juni 2023 teilnehmen, wollen wir gemeinsam mit teilnehmenden Unternehmen, Verbänden, Gewerkschaften, zivilgesellschaftlichen Organisationen, dem Deutschen Institut für Menschenrechte sowie dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) Kompetenzen und Ressourcen bündeln sowie menschenrechtliche und umweltbezogene Risiken der deutschen Energiewirtschaft entlang der globalen Liefer- und Wertschöpfungsketten in den Blick nehmen, um die menschenrechtliche Lage und Umweltsituation zu verbessern.
Verantwortung in der Lieferkette
Wir haben die Kernelemente unserer eigenen unternehmerischen Tätigkeit in einem Verhaltenskodex für Geschäftspartner festgelegt und unterstützen so die Achtung und Einhaltung der auch international anerkannten Menschenrechte sowie die legitimen Interessen der Unternehmen an Rechtssicherheit und fairen Wettbewerbsbedingungen. Wesentliche Aspekte unseres geschäftlichen Handelns sind dabei für uns Integrität, Fairness, Respekt, Nachhaltigkeit und Transparenz.
So wie wir von unseren Mitarbeitenden selbstverständlich verlangen, dass sie sich an die geltenden Gesetze und internen Vorgaben halten, so selbstverständlich verlangen wir auch von unseren Lieferanten und Geschäftspartnern, dass sie sich an entsprechende Standards Mindesstandards zu Umwelt, Soziales und zur Unternehmensführung halten und diese auch umsetzen.
Die Anforderungen sind in unserem Verhaltenskodex für Geschäftspartner und in einem Verhaltenskodex für Mitarbeitende ausformuliert.
Die Grundsatzerklärung zu Menschenrechten ist derzeit in Bearbeitung und steht in Kürze wieder zur Verfügung.
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Verhaltenskodex für Geschäftspartner
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Dateityp: PDF | Größe: 526.80 KB
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Hamburger Gesetz zur Gleichstellung
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Dateityp: PDF | Größe: 132.86 KB
Beschwerdestelle nach Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz
Wir haben ein Beschwerdeverfahren und eine Beschwerdestelle eingerichtet, über das interne und externe Personen uns auf menschenrechtliche oder umweltbezogene Risiken oder Verletzungen im eigenen Geschäftsbereich und oder in der Liefer- und Wertschöpfungskette hinweisen können.
Bei den Beschwerden handelt es sich vorwiegend um Beschwerden im Bereich der Menschenrechte und Umweltgefährdung. Diese Beschwerden betreffen insbesondere soziale und ökologische Standards oder Missstände entlang der Liefer- und Wertschöpfungskette.
Wir stellen sicher, dass wir Ihre Identität auf Ihren Wunsch vertraulich und Datenschutzkonform behandeln. Wir akzeptieren keine Benachteiligung von Hinweisgebenden. Ihre Ansprechpersonen sind zur Verschwiegenheit verpflichtet und werden Ihre Daten und Angaben vertraulich behandeln. Beschwerden können Sie per E-Mail, telefonisch oder per Post einreichen. Die Kontaktdaten finden Sie unten.
Übrigens: Die Beschwerdestelle nach dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz ist nicht zuständig für allgemeine Beschwerden und Kundenanliegen. Hierfür nutzen Sie bitte das Kontaktformular auf der Internetseite.
Verfahrensordnung zum Beschwerdeverfahren
Eingang einer Beschwerde zu menschenrechtlichen und/oder umweltbezogenen Risiken sowie auf Verletzungen menschenrechtsbezogener Pflichten bei den Hamburger Energienetzen. Anschließend Bestätigung des Eingangs der Beschwerde.
Der Sachverhalts wird mit dem Beschwerdegebenden erörtert. Gegebenenfalls wird ein Angebot eines Verfahrens der einvernehmlichen Beilegung eingeholt. Anschließend wir die Beschwerde hinsichtlich Plausibilität und Stichhaltigkeit geprüft sowie eine Ersteinschätzung gegeben. Es folgt die Entscheidung über das weitere Vorgehen.
Bei Einstellung: Rückmeldung an Beschwerdegebenden
Gegebenenfalls wird ein unabhängiger interner Arbeitskreis einberufen. Der Sachverhalt wird durch weitere Gespräche, Unterlagen und Analysen gründlich geprüft und bewertet. Eventuell werden weitere Abteilungen bzw. Zulieferfirmen hinzugezogen. Anschließend wird über das weitere Vorgehen entschieden.
Zunächst erfolgt die Wahl und Veranlassung der geeigneten Abhilfe- und Präventionsmaßnahmen, um die identifizierten Risiken zukünftig zu reduzieren und Verletzungen zukünftig zu verhindern, zu beenden oder das Ausmaß der Verletzung zu minimieren.
Gegebenenfalls wird eine Risikoanalyse durchgeführt oder eine durchgeführte Risikoanalyse angepasst.
Anschließend wird ein Konzept zur Verhinderung, Beendigung oder Minimierung erstellt und umgesetzt und erforderliche Kontroll- und Sanktionsmaßnahmen durchgeführt und etabliert.
Die ergriffenen Maßnahmen werden aufgenommen in den jährlichen Bericht. Alle entsprechenden Stellen und/oder Beteiligte werden informiert. Der Sachverhalt mit allen durchgeführten Prüfungen und ergriffenen Maßnahmen wird dokumentiert.
Unsere Ombudsstelle
Dr. Malte Passarge
HUTH DIETRICH HAHN
Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB
Neuer Jungfernstieg 17
20354 Hamburg