24-Stunden-Lieferantenwechsel
Marktlokations-ID für Strom finden
Seit dem 6. Juni 2025 sind neue Regelungen in Kraft getreten, die von der Bundesnetzagentur (BNetzA) beschlossen wurden. Mit dem sogenannten „24-Stunden-Lieferantenwechsel“ erhalten Sie als Kunde künftig deutlich schneller eine Rückmeldung, ab wann Ihr Stromvertrag bei Ihrem neuen Stromlieferanten beginnt. Sobald Sie einen neuen Stromvertrag abschließen, stimmen sich die beteiligten Marktpartner – also Stromlieferant, Netzbetreiber und Messstellenbetreiber – innerhalb von 24 Stunden über den Liefertermin ab. Ihr Stromlieferant teilt Ihnen diesen anschließend mit.
Wichtiger Hinweis zum 24h Lieferantenwechsel
Der 24h-Lieferantenwechsel bedeutet nicht, dass Sie innerhalb von 24 Stunden den Stromlieferanten wechseln können! Hierfür sind die Vertragslaufzeit und die Kündigungsfrist Ihres Vertrags entscheidend.
Bei Fragen zu Vertragslaufzeiten oder Kündigungsfristen können wir als Netzbetreiber nicht weiterhelfen. Bitte wenden Sie sich bei diesen Fragen immer direkt an Ihren Stromlieferanten.
Marktlokations-ID einfach online herausfinden
Möchten Sie Ihre Marktlokations-ID (MaLo-ID) schnell, einfach und ohne Umwege selbst abrufen? Kein Problem! Nutzen Sie unseren praktischen Online-Service, um Ihre persönliche Identifikationsnummer direkt hier zu ermitteln.
Alles, was Sie dafür benötigen, sind:
- Ihre aktuelle Anschrift (Adresse der Verbrauchsstelle)
- Ihre Zählernummer (Stromzähler)
Folgen Sie einfach den Anweisungen und erhalten Sie sofort Ihre MaLo-ID. Starten Sie jetzt und nutzen Sie die Vorteile eines schnellen und einfachen Zugriffs auf Ihre Informationen.
Was ist die MaLo-ID?
Die Marktlokations-ID ist eine eindeutige Identifikationsnummer, mit der Ihr Energieverbrauchspunkt eindeutig zugeordnet werden kann – zum Beispiel bei einem Anbieterwechsel oder zur Netzzuordnung.
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Marktlokations-ID ermitteln
24h Lieferantenwechsel: Das müssen Sie jetzt beachten
Die MaLo-ID ist ab Juni 2025 der zentrale Schlüssel für einen schnellen und reibungslosen Stromlieferantenwechsel. Die Angabe der Zählernummer allein reicht künftig nicht mehr aus, um den Wechselprozess sofort zu starten.
- Die Marktlokation ist der Ort, an dem Strom verbraucht oder erzeugt wird. Die Zählernummer kann sich zum Beispiel durch einen Zählerwechsel ändern. Damit die Lieferstelle dennoch jederzeit eindeutig zu identifizieren ist, wurde ihr auch eine MaLo-ID zugeordnet.
- Die MaLo-ID identifiziert jede Lieferstelle eindeutig – ähnlich wie eine IBAN beim Bankkonto. Bei einem Umzug ändert sich dementsprechend auch Ihre MaLo-ID.
- Sie findet sich auf der Abrechnung Ihres Stromlieferanten.
- Sofern Sie umziehen und die MaLo-ID Ihres neuen Zuhauses nicht kennen, kann diese auch beim Eigentümer oder Vormieter erfragt werden. Sollte dies nicht möglich sein, fordert Ihr Stromlieferant die MaLo-ID mit Hilfe der Zählernummer beim Netzbetreiber an.
Bisher bestand für Stromlieferanten die Möglichkeit, neu eingezogene Kunden rückwirkend zum tatsächlichen Einzugsdatum beim Netzbetreiber anzumelden. Solche Meldungen sind ab dem 6. Juni 2025 nur noch in die Zukunft gerichtet möglich. Bitte wenden Sie sich bei Fragen zu Vertragslaufzeiten oder Kündigungsfristen Ihres Stromliefervertrages immer direkt an Ihren Stromlieferanten, da wir als Netzbetreiber Ihnen leider nicht weiterhelfen können.
Die Einführung des 24-Stunden-Lieferantenwechsels ist eine umfangreiche Umstellung im gesamten Strommarkt. Da alle Marktpartner gleichzeitig neue Prozesse umsetzen, kann es in der Übergangsphase nach dem 6. Juni 2025 vereinzelt zu Verzögerungen bei der Bearbeitung von Lieferantenwechseln kommen.
Gesetzliche Regelungen zum 24h-Lieferantenwechsel
In Artikel 12 der EU-Strombinnenmarkt-Richtlinie wurde bereits im Jahr 2019 festgelegt, dass ein Wechsel des Stromlieferanten binnen „kürzestmöglicher Zeit“ zu erfolgen hat. Der technische Vorgang des Wechsels darf nicht länger als 24 Stunden dauern, und muss an jedem Werktag möglich sein.
Der deutsche Gesetzgeber hat diese Regelung durch § 20a Abs. 2 EnWG umgesetzt. Im Anschluss daran hat die BNetzA neben der Umsetzung des 24-Stunden-Lieferantenwechsels weitere Anpassungen an den technischen Vorgaben zur Marktkommunikation vorgenommen (Beschluss BK6-22-024).