Planen Sie den Einbau oder die Änderung einer steuerbaren Verbrauchseinrichtung?

Hier finden Sie Informationen zur Anmeldung Ihrer steuerbaren Verbrauchseinrichtung und zu der möglichen Reduzierung des Netzentgelts gemäß § 14a Energiewirtschaftsgesetz (EnWG).

Was sind steuerbare Verbrauchseinrichtungen?

Als steuerbare Verbrauchseinrichtungen bezeichne man folgende Anlagen mit einer Leistung größer als 4,2 Kilowatt (kW) und einem Anschluss in der Niederspannung:

  • Wärmepumpen
  • private Ladeinfrastruktur
  • Geräte zur Raumkühlung
  • Speicher hinsichtlich der Stromentnahme

Zum regulatorischen Hintergrund

Der Ausbau von steuerbaren Verbrauchseinrichtungen soll schneller und sicherer möglich werden. Dafür hat die Bundesnetzagentur (BNetzA) am 27.11.2023 bundeseinheitliche Regelungen getroffen. Grundlage ist dafür der § 14a EnWG.

Nach diesen Regelungen sind Verteilnetzbetreiber wie die Hamburger Energienetze, sowie Lieferanten, Endverbraucher und Anschlussnehmende verpflichtet, Vereinbarungen über die netzorientierte Steuerung abzuschließen. Diese Vereinbarungen können sich entweder auf steuerbare Verbrauchseinrichtungen oder auf Netzanschlüsse mit steuerbaren Verbrauchseinrichtungen beziehen. 

Durch diese Vereinbarung erhält der Netzbetreiber die Möglichkeit, steuerbare Verbrauchseinrichtungen vorübergehend in ihrer Leistungsentnahme zu drosseln. Dies ist aber nur zulässig, wenn ein Engpass im Stromnetz droht. Außerdem beschränken sich diese Maßnahmen nur auf steuerbare Verbrauchseinrichtungen im betroffenen Netzabschnitt. Sonstige sich im Haushalt befindende Geräte dürfen nicht gedrosselt werden. 

Mit dieser Vereinbarung verpflichtet sich der Netzbetreiber im Gegenzug, die Anlage der Anschlussnehmer und -nehmerinnen kurzfristig im Netz anzuschließen. Die Ablehnung einer Netzanschlussanfrage aufgrund mangelnder Kapazität im Stromnetz ist nicht gestattet. 

Die Vereinbarung mit uns als Ihrem Verteilnetzbetreiber kommt zustande, wenn Sie Ihren ausgefüllten Antrag auf Gewährung eines reduzierten Netzentgelts für den Betrieb einer steuerbaren Verbrauchseinrichtung nach § 14a EnWG an uns senden und wir Ihren Antrag bestätigen. 

Alle wichtigen Informationen haben wir Ihnen hier zusammengestellt.
Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite der Bundesnetzagentur.

So melden Sie eine steuerbare Verbrauchseinrichtung für die Netzentgeltreduzierung nach § 14a EnWG an

Anmeldung einer neuen steuerbaren Verbrauchseinrichtung

Wenn Sie eine neue steuerbare Verbrauchseinrichtung anschließen möchten, sind Sie dazu verpflichtet, sie bei uns anzumelden. Nutzen Sie dafür bitte unsere Online-Portale. Dort können Sie auch die reduzierten Netzentgelte nach § 14a EnWG beantragen.

Änderung einer bestehenden steuerbaren Verbrauchseinrichtung

Wie Sie Änderungen an Ihrer Anlage anmelden können, erfahren Sie auf unserer Webseite unter hamburger-energienetze.de/aenderungen-an-verbrauchseinrichtungen.
Änderungen zur Netzentgeltreduzierung melden Sie bitte mit dem hier verlinkten Formular an.

Fragen und Antworten zu steuerbaren Verbrauchseinrichtungen

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