Imagebild: Langbelichtete Aufnahme einer Straße in Hamburg bei Nacht mit Verkehrslichtern.

Dezentrale Stromversorgung für Gebäude

Mieterstrom, gemeinschaftliche Gebäudeversorgung und Energy Sharing im Vergleich

Es gibt verschiedene dezentrale Strom-Belieferungsmodelle, mit denen Betreiber von Erzeugungsanlagen andere, zum Beispiel Mieter oder Nachbarn, direkt mit Strom aus ihrer eigenen Anlage versorgen können.

Mieterstrom ist in der Wohnungswirtschaft bereits gelebte Praxis. Neuere Ansätze sind die gemeinschaftliche Gebäudeversorgung und das Energy Sharing. 

Hier erfahren Sie mehr über die Unterschiede zwischen diesen Modellen sowie die Voraussetzungen für die beteiligten Akteure.

Dezentrale Belieferungsmodelle

 MieterstromGemeinschaftliche GebäudeversorgungEnergy Sharing
rechtliche Grundlagen§ 21 Abs. 3 EEG i.V.m. § 42 a EnWG§ 42 b EnWG§ 42 c EnWG
MesstechnikiMSys1 bei virtuellem Summenzähler, sonst nach MsbGiMSys1 oder RLM2iMSys1 oder RLM2
Art der ErzeugungsanlagePVPVEE-Anlage oder -Speicher
gesetzliche Förderung
  • Einspeisevergütung oder Marktprämie für Netzeinspeisung
  • Mieterstromzuschlag für an Dritte gelieferten Strom möglich
Einspeisevergütung oder Marktprämie für NetzeinspeisungMarktprämie für eingespeisten Strom möglich
VersorgungspflichtVollversorgung durch Mieterstromlieferant
  • Teilversorgung durch Betreiber der Gebäudestromanlage
  • Letztverbraucher wählt Reststromlieferanten selbst
Dienstleistermodell: Vollversorgung

1 Informationen zu iMSys: intelligentes Messsystem
2 Informationen zu RLM: registrierende Leistungsmessung 

Erfahren Sie mehr über die verschiedenen Strom-Belieferungsmodelle

Mieterstrom

Alles Wichtige zu Voraussetzungen und Antragsverfahren für Mieterstromanlagen.

Energy Sharing

Alles Wichtige rund um Energy Sharing, Bedingungen und Marktpartner.

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