Strom im Gebäude und der Nachbarschaft teilen
Mieterstrom, gemeinschaftliche Gebäudeversorgung und Energy Sharing im Vergleich
Mit dezentralen Belieferungsmodellen versorgen Betreiberinnen und Betreiber von Erzeugungsanlagen andere Personen mit Strom aus der eigenen Anlage – je nach Modell direkt im Gebäude oder bilanziell über das öffentliche Netz. Drei Modelle werden unterschieden: Mieterstrom, gemeinschaftliche Gebäudeversorgung und Energy Sharing.
Sie betreiben eine PV-Anlage und möchten den Strom mit anderen teilen? Hier finden Sie heraus, ob eines dieser Modelle für Sie in Frage kommt. Wir zeigen Ihnen die typischen Einsatzgebiete und wichtigsten Voraussetzungen aus Netzbetreibersicht auf.
Mit zwei Fragen zum passenden Modell
Frage 1: Wo soll der Strom genutzt werden?
- Der Strom bleibt im Gebäude. Meine Mieterinnen, Mieter oder Miteigentümer sollen ihn direkt nutzen.
→ weiter zu Frage 2 - Ich möchte Strom mit Nachbarn in meiner Straße teilen und dafür das öffentliche Netz nutzen.
→ Ihr Modell: Energy Sharing
Frage 2: Wie viel Versorgung der Teilnehmenden möchten Sie übernehmen?
- Ich möchte die Haushalte vollständig mit Strom versorgen. Strombedarfe der teilnehmenden Haushalte, die nicht aus der PV-Anlage gedeckt werden können, kaufe ich zu und biete den Teilnehmenden eine Vollversorgung an.
→ Ihr Modell: Mieterstrom - Ich möchte nur den Solarstrom verteilen. Für Strombedarf, der nicht durch die PV-Anlage gedeckt werden kann, schließt jeder Teilnehmende selbst einen zusätzlichen Vertrag mit einem Stromlieferanten ab.
→ Ihr Modell: Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung
Die drei Modelle im Überblick
| Mieterstrom | Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung | Energy Sharing | |
|---|---|---|---|
| Typischer Anwendungsfall | Mehrfamilienhaus – Vermieter liefert Solar- und Reststrom aus einer Hand | Mehrfamilien- oder Gewerbegebäude – Solarstrom wird verteilt, jeder hat zusätzlich einen Vertrag mit einem Reststromlieferanten | Strom wird über das Netz in die Nachbarschaft geliefert |
| rechtliche Grundlagen | § 21 Abs. 3 EEG i.V.m. § 42 a EnWG | § 42 b EnWG | § 42 c EnWG |
| Messtechnik | iMSys1 bei virtuellem Summenzähler, sonst nach MsbG | iMSys1 oder RLM2 | iMSys1 oder RLM2 |
| Art der Erzeugungsanlage | PV | PV | EE-Anlage oder -Speicher |
| gesetzliche Förderung |
| Einspeisevergütung oder Marktprämie für Netzeinspeisung | Marktprämie für eingespeisten Strom möglich |
| Versorgungspflicht | Vollversorgung durch Mieterstromlieferant |
| Dienstleistermodell: Vollversorgung |
1 Informationen zu iMSys: intelligentes Messsystem
2 Informationen zu RLM: registrierende Leistungsmessung