Imagebild: Langbelichtete Aufnahme einer Straße in Hamburg bei Nacht mit Verkehrslichtern.

Strom im Gebäude und der Nachbarschaft teilen

Mieterstrom, gemeinschaftliche Gebäudeversorgung und Energy Sharing im Vergleich

Mit dezentralen Belieferungsmodellen versorgen Betreiberinnen und Betreiber von Erzeugungsanlagen andere Personen mit Strom aus der eigenen Anlage – je nach Modell direkt im Gebäude oder bilanziell über das öffentliche Netz. Drei Modelle werden unterschieden: Mieterstrom, gemeinschaftliche Gebäudeversorgung und Energy Sharing.

Sie betreiben eine PV-Anlage und möchten den Strom mit anderen teilen? Hier finden Sie heraus, ob eines dieser Modelle für Sie in Frage kommt. Wir zeigen Ihnen die typischen Einsatzgebiete und wichtigsten Voraussetzungen aus Netzbetreibersicht auf.

Mit zwei Fragen zum passenden Modell

Frage 1: Wo soll der Strom genutzt werden?

  • Der Strom bleibt im Gebäude. Meine Mieterinnen, Mieter oder Miteigentümer sollen ihn direkt nutzen. 
    → weiter zu Frage 2
  • Ich möchte Strom mit Nachbarn in meiner Straße teilen und dafür das öffentliche Netz nutzen. 
    → Ihr Modell: Energy Sharing 


Frage 2: Wie viel Versorgung der Teilnehmenden möchten Sie übernehmen?

  • Ich möchte die Haushalte vollständig mit Strom versorgen. Strombedarfe der teilnehmenden Haushalte, die nicht aus der PV-Anlage gedeckt werden können, kaufe ich zu und biete den Teilnehmenden eine Vollversorgung an.
    → Ihr Modell: Mieterstrom
  • Ich möchte nur den Solarstrom verteilen. Für Strombedarf, der nicht durch die PV-Anlage gedeckt werden kann, schließt jeder Teilnehmende selbst einen zusätzlichen Vertrag mit einem Stromlieferanten ab.  
    → Ihr Modell: Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung
     

Die drei Modelle im Überblick

 MieterstromGemeinschaftliche GebäudeversorgungEnergy Sharing
Typischer AnwendungsfallMehrfamilienhaus – Vermieter liefert Solar- und Reststrom aus einer HandMehrfamilien- oder Gewerbegebäude – Solarstrom wird verteilt, jeder hat zusätzlich einen Vertrag mit einem ReststromlieferantenStrom wird über das Netz in die Nachbarschaft geliefert
rechtliche Grundlagen§ 21 Abs. 3 EEG i.V.m. § 42 a EnWG§ 42 b EnWG§ 42 c EnWG
MesstechnikiMSys1 bei virtuellem Summenzähler, sonst nach MsbGiMSys1 oder RLM2iMSys1 oder RLM2
Art der ErzeugungsanlagePVPVEE-Anlage oder -Speicher
gesetzliche Förderung
  • Einspeisevergütung oder Marktprämie für Netzeinspeisung
  • Mieterstromzuschlag für an Dritte gelieferten Strom möglich
Einspeisevergütung oder Marktprämie für NetzeinspeisungMarktprämie für eingespeisten Strom möglich
VersorgungspflichtVollversorgung durch Mieterstromlieferant
  • Teilversorgung durch Betreiber der Gebäudestromanlage
  • Letztverbraucher wählt Reststromlieferanten selbst
Dienstleistermodell: Vollversorgung

1 Informationen zu iMSys: intelligentes Messsystem
2 Informationen zu RLM: registrierende Leistungsmessung 

Erfahren Sie mehr über die verschiedenen Strom-Belieferungsmodelle

Mieterstrom

Alles Wichtige zu Voraussetzungen und Antragsverfahren für Mieterstromanlagen.

Energy Sharing

Alles Wichtige rund um Energy Sharing, Bedingungen und Marktpartner.

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