Zwei Techniker installieren Solaranlagen auf dem Dach

Mieterstrom – Solarstrom dort nutzen, wo er erzeugt wird

Beim Mieterstrom wird Strom aus einer Photovoltaik-Anlage direkt an die Bewohnerinnen und Bewohner eines Gebäudes geliefert, zum Beispiel in einem Mehrfamilienhaus. Die Versorgung erfolgt zuerst mit Strom aus der Solaranlage in der Kundenanlage. Reicht dieser Strom nicht aus, muss der Mieterstromlieferant zusätzlich Strom über einen weiteren Stromlieferanten einkaufen und bereitstellen.

Wichtig ist:
Auch beim Mieterstrom bleibt die freie Wahl des Stromlieferanten für den Letztverbraucher erhalten. Das Recht auf freien Netzzugang muss jederzeit gewahrt bleiben.

Imagebild: Eine junge Frau überwacht die Energieerzeugung des Solarkraftwerks mit einem Tablet.

Mieterstrom im klassischen Modell nach § 21 Abs. 3 EEG bedeutet daher:

  • Letztverbraucher werden direkt aus einer PV-Anlage versorgt.
  • Die Belieferung erfolgt durch einen Mieterstromlieferanten als Vollversorgung.
  • Fehlende Strommengen werden über das öffentliche Netz ergänzt.
  • Die freie Stromlieferantenwahl der Letztverbraucher bleibt bestehen.
  • Der räumliche Anwendungsbereich solcher Mieterstrommodelle ist auf Kundenanlagen nach § 3 Nr. 65 EnWG begrenzt.

Wichtige Hinweise zu Kundenanlagen bei Mieterstrom

Bei Mieterstrommodellen ist die rechtliche Einordnung als Kundenanlage derzeit mit Unsicherheiten verbunden.

Grund dafür ist die aktuelle Rechtsprechung. Nach dem Beschluss des Bundesgerichtshofs (EnVR 83/20) und der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (Az. C-293/23) gelten Energieanlagen, die Strom an Dritte weiterleiten und verkaufen, in der Regel nicht mehr als Kundenanlagen im Sinne von § 3 Nr. 65 EnWG. Sie sind stattdessen als regulierte Verteilernetze einzuordnen.

In diesem Fall müssen auch die entsprechenden Pflichten eines Netzbetreibers erfüllt werden. Dadurch ist der Anwendungsbereich von Kundenanlagen deutlich enger.

Unsere Auffassung zur Zulässigkeit von Kundenanlagen

Eine Kundenanlage mit dezentraler Belieferung ist unserer Meinung nach derzeit nur dann zulässig, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:

  • Die Energieanlage befindet sich hinter einem Netzanschluss.
  • Die Energieanlage befindet sich innerhalb eines Gebäudes.
  • Die Energieanlagen, das Gebäude und die zugehörigen Nebenanlagen befinden sich auf demselben Grundstück.

FAQ: Was Sie sonst noch zum Thema Mieterstrom wissen sollten

Erfahren Sie mehr über die verschiedenen Strom-Belieferungsmodelle

Energy Sharing

Alles Wichtige rund um Energy Sharing, Bedingungen und Marktpartner.

Nach oben