Zwei Techniker installieren Solaranlagen auf dem Dach

Mieterstrom – Solarstrom dort nutzen, wo er erzeugt wird

Beim Mieterstrom versorgen Sie die Bewohnerinnen und Bewohner Ihres Gebäudes vollständig mit Strom – zuerst mit Solarstrom aus der eigenen Photovoltaikanlage (PV-Anlage) auf dem Dach, und wenn der nicht reicht, mit zugekauftem Strom aus dem Netz. Beides kommt aus einer Hand: von Ihnen als Mieterstromlieferant oder einem von Ihnen beauftragten Dienstleister (Rechtsgrundlage: § 21 Abs. 3 EEG in Verbindung mit § 42a EnWG).

Wichtig ist: Beim Mieterstrom bleibt die freie Wahl des Stromlieferanten für den Letztverbraucher erhalten. Das Recht auf freien Netzzugang muss jederzeit gewahrt bleiben. Zudem ist der räumliche Anwendungsbereich von Mieterstrommodellen auf Kundenanlagen nach § 3 Nr. 65 EnWG begrenzt.
 

Die Grafik stellt das Mieterstrommodell mit virtuellem Summenzähler dar.

Wichtige Hinweise zu Kundenanlagen bei Mieterstrom

Bei Mieterstrommodellen ist die rechtliche Einordnung als Kundenanlage derzeit mit Unsicherheiten verbunden.

Grund dafür ist die aktuelle Rechtsprechung. Nach dem Beschluss des Bundesgerichtshofs (EnVR 83/20) und der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (Az. C-293/23) gelten Energieanlagen, die Strom an Dritte weiterleiten und verkaufen, in der Regel nicht mehr als Kundenanlagen im Sinne von § 3 Nr. 65 EnWG. Sie sind stattdessen als regulierte Verteilernetze einzuordnen.

In diesem Fall müssen auch die entsprechenden Pflichten eines Netzbetreibers erfüllt werden. Dadurch ist der Anwendungsbereich von Kundenanlagen deutlich enger.

Unsere Auffassung zur Zulässigkeit von Kundenanlagen

Eine Kundenanlage mit dezentraler Belieferung ist unserer Meinung nach derzeit nur dann zulässig, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:

  • Die Energieanlage befindet sich hinter einem Netzanschluss.
  • Die Energieanlage befindet sich innerhalb eines Gebäudes.
  • Die Energieanlagen, das Gebäude und die zugehörigen Nebenanlagen befinden sich auf demselben Grundstück.

Kontaktieren Sie uns bitte frühzeitig, z.B. über unser Kontaktformular mit dem Betreff „Strom: Dezentrale Belieferungsmodelle“, um zu klären, ob Ihr Vorhaben die nötigen Voraussetzungen erfüllt.

Beispiele für typische Anwendungsfälle des Mieterstrommodells

  • Ein Wohnungsunternehmen betreibt eine PV-Anlage auf einem Mehrfamilienhaus mit mehreren Parteien und möchte den Mietern einen eigenen Stromtarif anbieten, der zu Teilen aus unmittelbar vor Ort erzeugten Solarstrom besteht und günstiger ist als der Grundversorgungstarif.
  • Eine Wohnungseigentümergemeinschaft installiert eine PV-Anlage und beauftragt einen Mieterstrom-Dienstleister, der Lieferung, Abrechnung und Reststromeinkauf übernimmt.

Typisch ist Mieterstrom, wenn Sie den Bewohnerinnen und Bewohnern ein Rundum-Angebot machen wollen und bereit sind, die Rolle des Stromlieferanten (selbst oder über einen Dienstleister) zu übernehmen.
 

Checkliste zum Download

Mehr Informationen zu den einzelnen Schritten, von der Beantragung bis zum Beginn der Belieferung Ihrer Kunden, haben wir in unserer Checkliste zum Mieterstrom für Sie zusammengestellt.

FAQ: Was Sie zum Thema Mieterstrom wissen sollten

Erfahren Sie mehr über die verschiedenen Strom-Belieferungsmodelle

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