Imagebild: Drei Windräder auf einem Bürodach in Hamburg vor blauem Himmel.

Energy Sharing

Energy Sharing erlaubt es, lokal erzeugten erneuerbaren Strom über das öffentliche Netz mit anderen zu teilen. Damit können Privathaushalte, Kommunen, Vereine oder Bürgerenergiegemeinschaften überschüssigen Strom aus erneuerbaren Energien lokal weitergeben Das stärkt die Teilhabe an der Energiewende.  

So funktioniert die Abwicklung von Energy Sharing

In unserem Netzgebiet können Sie Energy Sharing mithilfe eines Dienstleisters umsetzen. Dieser übernimmt die zentralen Aufgaben rund um die Stromlieferung, beispielsweise: 

  • die Abnahme und Bilanzierung des eingespeisten Stroms,
  • die Stromlieferung an die Sharing-Abnehmer sowie
  • die Reststrombelieferung der Sharing-Abnehmer.

Weitere Informationen finden Sie auf den Seiten der Bundesnetzagentur unter "Kann der Sharing-Lieferant mit der Abwicklung Dienstleister beauftragen?".
 

Zur Seite der Bundesnetzagentur

FAQ: Was Sie sonst noch zum Thema Energy Sharing wissen sollten

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