Imagebild: Drei Windräder auf einem Bürodach in Hamburg vor blauem Himmel.

Energy Sharing - erneuerbaren Strom in der Umgebung teilen

Energy Sharing erlaubt es, lokal erzeugten erneuerbaren Strom über das öffentliche Netz mit anderen zu teilen. Privathaushalte, Kommunen, Vereine oder Bürgerenergiegemeinschaften geben überschüssigen Strom aus ihrer Erzeugungsanlage an Abnehmer in der Umgebung weiter – und stärken so die Teilhabe an der Energiewende. Zulässig sind dabei nicht nur Photovoltaikanlagen (PV-Anlagen), sondern alle erneuerbaren Erzeugungsanlagen und Speicher (Rechtsgrundlage: § 42c EnWG).

So funktioniert die Abwicklung von Energy Sharing

In unserem Netzgebiet können Sie Energy Sharing mithilfe eines Dienstleisters umsetzen. Dieser übernimmt die zentralen Aufgaben rund um die Stromlieferung, beispielsweise: 

  • die Abnahme und Bilanzierung des eingespeisten Stroms,
  • die Stromlieferung an die Sharing-Abnehmer sowie
  • die Reststrombelieferung der Sharing-Abnehmer.

Weitere Informationen finden Sie auf den Seiten der Bundesnetzagentur unter "Kann der Sharing-Lieferant mit der Abwicklung Dienstleister beauftragen?".

Beispiele für Anwendungsfälle des Energy Sharing

  • Eine Bürgerenergiegenossenschaft betreibt eine PV-Anlage auf der Turnhalle und teilt den Strom mit einigen Haushalten im Stadtteil – über das öffentliche Netz.
  • Eine Kommune versorgt aus ihrer PV-Freiflächenanlage mehrere städtische Liegenschaften und interessierte Bürgerinnen und Bürger.
  • Ein privater Betreiber einer PV-Anlage stellt einen Teil des überschüssigen Stroms seiner PV-Anlage der Familie gegenüber zur Verfügung.

Typisch ist Energy Sharing, wenn Erzeuger und Abnehmer nicht im selben Gebäude sitzen – der Strom also das öffentliche Netz nutzen soll.
 

FAQ: Was Sie sonst noch zum Thema Energy Sharing wissen sollten

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