Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung
Die gemeinschaftliche Gebäudeversorgung ist ein Strom-Belieferungsmodell in Mehrfamilien- oder Gewerbegebäuden. Dabei wird vor Ort erzeugter Photovoltaikstrom direkt an teilnehmende Nutzerinnen und Nutzer im Gebäude verteilt, ohne das öffentliche Netz zu durchlaufen.
Unterschied zum klassischen Mieterstrom
Im Unterschied zum klassischen Mieterstrom schließen die Teilnehmenden dabei selbst einen Vertrag für den Reststrom mit einem frei wählbaren Stromlieferanten ab, während die Verteilung des Solarstroms über einen vereinbarten Aufteilungsschlüssel erfolgt. Das Modell soll den Investitions- und Verwaltungsaufwand reduzieren, bietet jedoch keinen Mieterstromzuschlag.
Aktuelle Informationen
Wir arbeiten derzeit noch an einer IT-gestützten Umsetzung der Prozesse. Aktuell ist die Umsetzung der gemeinschaftliche Gebäudeversorgung nur mit einem wettbewerblichen Messstellenbetreiber möglich.
FAQ: Was Sie sonst noch zum Thema gemeinschaftliche Gebäudeversorgung wissen sollten
Letztverbraucher können Strom im Rahmen der Gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung aus einer PV-Anlage nutzen (gemäß § 42b Abs. 1 EnWG), wenn
- die Nutzung ohne Durchleitung des öffentlichen Stromnetzes und in demselben Gebäude oder einer Nebenanlage dieses Gebäudes erfolgt,
- die Nutzung unmittelbar aus der PV-Anlage oder nach Zwischenspeicherung in einer Energiespeicheranlage erfolgt,
- die Strombezugsmengen der teilnehmenden Letztverbraucher sowie die Erzeugungsmengen viertelstündlich (intelligente Messsysteme oder registrierende Lastgangmessungen) gemessen werden und
- der Letztverbraucher einen Gebäudestromnutzungsvertrag mit dem Betreiber der Gebäudestromanlage geschlossen hat.
Die Ausstattung mit intelligenten Messsystemen kann mit zusätzlichen Kosten verbunden sein. Informationen finden Sie auf unserem Preisblatt.
Aktuelle Information: Wir arbeiten derzeit an einer IT-gestützten Umsetzung der Prozesse. Aktuell ist die Umsetzung der gemeinschaftliche Gebäudeversorgung nur mit einem wettbewerblichen Messstellenbetreiber möglich.
Für Neuanlagen:
Die Beantragung einer gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung erfolgt in unserem Hausanschluss- beziehungsweise Netzanschlussportal. Alle grundsätzlichen Informationen zum Anmeldeprozess von Erzeugungsanlagen in der Niederspannung finden Sie hier.
Für Bestandsanlagen:
Handelt es sich um eine Anlage, die bereits in Betrieb ist, können Sie die Änderung des Messkonzepts hier beantragen.
Sollten Sie die Voraussetzungen für Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung erfüllen, dann setzen Sie sich bitte mithilfe unseres Kontaktformulars unter dem Betreff "dezentrale Belieferungsmodelle" mit uns in Verbindung.
Es handelt sich im Gegensatz zum Mieterstrommodell um ein Teilversorgungsmodell. Das bedeutet, der teilnehmende Letztverbraucher muss für die Reststrombelieferung weiterhin einen zusätzlichen Liefervertrag mit einem Reststromlieferanten haben.
Die Versorgung erfolgt nach einem Aufteilungsschlüssel, der zwischen dem Anlagenbetreiber und den Letztverbrauchern vereinbart und dem Netzbetreiber mitgeteilt wird. Der Aufteilungsschlüssel kann statisch oder dynamisch festgelegt werden.
Mit dem statischen Aufteilungsschlüssel wird der erzeugte Strom nach festgelegten Prozentsätzen an die teilnehmenden Nutzenden verteilt – unabhängig vom Gesamtverbrauch der Teilnehmenden. Der Anlagenbetreiber teilt bei diesem Modell dem Netzbetreiber mit, welchem Teilnehmenden wie viel Prozent der Erzeugungsmenge zugeordnet werden sollen.
Der dynamische Aufteilungsschlüssel ermöglicht die Zuteilung des erzeugten Stroms in Abhängigkeit vom tatsächlichen Verbrauch des einzelnen sowie der Gesamtheit aller Teilnehmenden.
Das Standardmesskonzept für Einspeisung bei der die gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung ist das virtuelle Summenzählermodell.