Bilanzkreis Strom: Das virtuelle Energiemengenkonto
Als Verteilnetzbetreiber müssen wir rund um die Uhr eine vollständige Zuordnung der in dem Bilanzierungsgebiet befindlichen Energiemengen zu Bilanzkreisen gewährleisten. Jede Einspeise- und Entnahmestelle ist somit einem Bilanzkreis zugeordnet.
Bilanzkreisverantwortliche sind verpflichtet, Abweichungen in ihren Bilanzkreisen auszugleichen. Dafür tragen sie auch die wirtschaftliche Verantwortung. Die Einspeise- und Verbrauchszeitreihen je Bilanzkreis übertragen wir an den Bilanzkoordinator. Diese bilden die Grundlage der Bilanzkreisabrechnung Strom.
Was macht ein Bilanzkreisverantwortlicher?
Der Bilanzkreisverantwortliche ist für den Ausgleich seines Bilanzkreises Strom verantwortlich. In einem Bilanzkreis wird alle eingespeiste und entnommene elektrische Energie zu einem virtuellen Energiemengenkonto zusammengeführt.
Zuordnungsvereinbarung (ZOV)
Die ZOV regelt die Rechte und Pflichten der Parteien bei der Durchführung der Bilanzkreisabrechnung Strom.
Der Bilanzkreisverantwortliche gestattet dem Netzbetreiber die Zuordnung von Einspeise- und Entnahmestellen Dritter zu einem Bilanzkreis des Bilanzkreisverantwortlichen nach Maßgabe der Zuordnungsermächtigung. Die Übermittlung der Zuordnungsermächtigung erfolgt gemäß MaBiS elektronisch.
Hier finden Sie die Zuordnungsvereinbarung als Musterdokument. Wenn Sie diese mit uns abschließen möchten, senden Sie uns bitte eine Nachricht.
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Zuordnungsvereinbarung ab 01.04.2022
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Dateityp: PDF | Größe: 1.12 MB
Alle wichtigen Downloads auf einen Blick
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Kontaktdatenblatt Netzbetreiber gültig ab 01.07.2026
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Dateityp: PDF | Größe: 51.07 KB