Ein Mann hat ein Smartphone in der Hand, neben ihm sein Notebook.

Bilanzkreis Strom: Das virtuelle Energiemengenkonto

Als Verteilnetzbetreiber müssen wir rund um die Uhr eine vollständige Zuordnung der in dem Bilanzierungsgebiet befindlichen Energiemengen zu Bilanzkreisen gewährleisten. Jede Einspeise- und Entnahmestelle ist somit einem Bilanzkreis zugeordnet.

Bilanzkreisverantwortliche sind verpflichtet, Abweichungen in ihren Bilanzkreisen auszugleichen. Dafür tragen sie auch die wirtschaftliche Verantwortung. Die Einspeise- und Verbrauchszeitreihen je Bilanzkreis übertragen wir an den Bilanzkoordinator. Diese bilden die Grundlage der Bilanzkreisabrechnung Strom.

Mehr- und Mindermengenabrechnung Strom

Was macht ein Bilanzkreisverantwortlicher?

Der Bilanzkreisverantwortliche ist für den Ausgleich seines Bilanzkreises Strom verantwortlich. In einem Bilanzkreis wird alle eingespeiste und entnommene elektrische Energie zu einem virtuellen Energiemengenkonto zusammengeführt.

Zuordnungsvereinbarung (ZOV)

Die ZOV regelt die Rechte und Pflichten der Parteien bei der Durchführung der Bilanzkreisabrechnung Strom.

Der Bilanzkreisverantwortliche gestattet dem Netzbetreiber die Zuordnung von Einspeise- und Entnahmestellen Dritter zu einem Bilanzkreis des Bilanzkreisverantwortlichen nach Maßgabe der Zuordnungsermächtigung. Die Übermittlung der Zuordnungsermächtigung erfolgt gemäß MaBiS elektronisch.

Hier finden Sie die Zuordnungsvereinbarung als Musterdokument. Wenn Sie diese mit uns abschließen möchten, senden Sie uns bitte eine Nachricht.

Alle wichtigen Downloads auf einen Blick

Weitere Informationen
Zählverfahren - Lastprofile

Standardlast- und Einspeiseprofile oder viertelstündige Leistungsmessung – Kundenanlagenstufen führen wir je nach Spannungsebene oder Leistungsbedarf in eine adäquate Leistungsmessung ein.

Messstellenbetreiber

Sie möchten Messstellen in unserem Verteilnetz betreiben? Dann schließen Sie mit uns einen Messstellenbetreiberrahmenvertrag.

Nach oben