Netzentgelte Stromnetz
Preisblätter Stromnetz
Entsprechend der Anreizregulierungsverordnung und des Energiewirtschaftsgesetzes in Verbindung mit der Verordnung über die Entgelte für den Zugang zu Elektrizitätsversorgungsnetzen (Stromnetzentgeltverordnung) ermitteln wir jährlich unsere Netzentgelte.
Dabei erfolgt die Berechnung auf Grundlage der Erlösobergrenze, die durch die Bundesnetzagentur für eine fünfjährige Regulierungsperiode festgelegt wird.
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Hochlastzeitfenster 2026
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Preisblatt Netzentgelte Strom 2026
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Preisblatt Individuelle Entgelte § 19 Abs. 3 StromNEV 2026
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Zuschuss zu den Übertragungsnetzkosten 2026
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Vereinbarungen nach § 19 Abs. 2 StromNEV 2022
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Referenzpreisblatt zur Ermittlung vNE nach §18 Abs.2 StromNEV
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Zusammensetzung Netzentgelte
Aus diesen Komponenten setzen sich unsere Netzentgelte zusammen:
Diese Komponente umfasst den Bau, die Instandhaltung und den Betrieb der Leitungen, Schaltanlagen und Transformatoren.
Die Systemdienstleistungen dienen zur Gewährleistung eines zuverlässigen und sicheren Netzbetriebs. Dazu gehören Frequenzhaltung, Spannungshaltung und Betriebsführung.
Die Konzessionsabgabe richtet sich nach der gültigen Konzessionsabgabenverordnung und dem von den Hamburger Energienetzen mit der Freien und Hansestadt Hamburg abgeschlossenen Konzessionsvertrag.
Die Entgelte für den Messstellenbetrieb konventioneller Messtechnik, wozu auch die Messung gehört, hängen von der technischen Auslegung des Netzanschlusses und der Mess- und Steuereinrichtung ab.
Die Umsatzsteuer wird mit dem jeweils gültigen Satz (zur Zeit 19 Prozent) auf die Gesamtsumme aufgeschlagen.
Die gesetzlichen Umlagen nach § 26 KWKG, § 19 Abs. 2 StromNEV, § 17f EnWG und § 18 AbLaV werden zusätzlich zu den Netzentgelten erhoben und in Rechnung gestellt. Die Höhe der aktuell geltenden gesetzlichen Umlagen sowie weiterführende Informationen zu den Umlagen werden auf der gemeinsamen Internetplattform der deutschen Übertragungsnetzbetreiber veröffentlicht.