Verträge für Stromlieferanten

Die Hamburger Energienetze sind sowohl Eigentümer und Betreiber des zweitgrößten städtischen Verteilnetzes als auch grundzuständiger Messstellenbetreiber in Hamburg.

Netznutzungsvertrag für Lieferanten

Als Stromlieferant schließen Sie mit uns einen Lieferantenrahmenvertrag (Netznutzungsvertrag für Stromlieferanten) ab, um unser Stromnetz zu nutzen. Der Lieferantenrahmenvertrag regelt die konkreten Verfahrensabläufe zwischen Ihnen und uns zur Belieferung von Kunden mit elektrischer Energie sowie die Zahlung der Netzentgelte.

Hier finden Sie unsere vertraglichen Regelungen als Musterdokumente. Wenn Sie einen Lieferantenrahmenvertrag mit uns abschließen möchten, senden Sie uns bitte eine Nachricht.

Vertragselemente zum Netznutzungsvertrag ab 01.04.2022.

Sonstige Optionen für Stromlieferanten

Die Zusatzvereinbarung zur Abwicklung der Konzessionsabgabe für Stromlieferungen mit einem Schwachlasttarif regelt die An- und Abmeldung zur Konzessionsabgabe mit Schwachlast bei Zweitarifzählern.

Wenn Sie diese mit uns abschließen möchten, senden Sie uns bitte eine Nachricht.

Lieferantenrahmenvertrag (Einspeisung) für Direktvermarktung

Als Stromlieferant schließen Sie mit uns einen Lieferantenrahmenvertrag (Einspeisung) für die Direktvermarktung ab, um unser Stromnetz zu nutzen. Der Lieferantenrahmenvertrag (Einspeisung) regelt auf Basis des standardisierten Lieferantenrahmenvertrages die konkreten Verfahrensabläufe zwischen Ihnen und uns zur direkten Vermarktung von elektrischer Energie.

Hier finden Sie unsere vertraglichen Regelungen als Musterdokumente. Wenn Sie einen Lieferantenrahmenvertrag (Einspeisung) mit uns abschließen möchten, senden Sie uns bitte eine Nachricht.

Messstellenvertrag für Lieferanten

Der Messstellenvertrag für Stromlieferanten regelt den Messstellenbetrieb von modernen Messeinrichtungen und intelligenten Messsystemen mit uns als grundzuständigen Messstellenbetreiber. 

Hier finden Sie unsere vertraglichen Regelungen als Musterdokumente. Wenn Sie einen Messstellenvertrag mit uns abschließen möchten, senden Sie uns bitte eine Nachricht.

Weitere relevante Themen
Entgelte für den Messstellenbetrieb

Die Entgelte für den Messstellenbetrieb basieren auf den Regelungen des Messstellenbetriebsgesetzes und hängen von der Art der Messeinrichtung und dem Jahresstromverbrauch ab.

Pflichtveröffentlichungen

Hier finden Sie Angaben zur Struktur unserer Netze, zu Netzentgelten und zur Absatzstruktur über die verschiedenen Netzebenen.

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