Entgelte für den Messstellenbetrieb

Damit Sie Ihre Kunden reibungslos mit elektrischer Energie versorgen können, übernehmen wir als grundzuständiger Messstellenbetreiber den gesetzeskonformen Betrieb Ihrer Messstelle(n) soweit keine andere Vereinbarung getroffen wurde.

Hinweis für Lieferanten

Das Entgelt umfasst die Standardleistungen des Messstellenbetriebs sowie eventueller Zusatzleistungen und richten sich nach Art der Messeinrichtung und dem Jahresstromverbrauch beziehungsweise der installierten Leistung.

Weitere Informationen
Messstellenbetreiber

Sie möchten Messstellen in unserem Verteilnetz betreiben? Dann schließen Sie mit uns einen Messstellenbetreiberrahmenvertrag.

Informationen im Sinne des MsbG

Das Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) sieht vor, die aktuell verbauten Stromzähler durch moderne Messeinrichtungen und intelligente Messsysteme zu ersetzen.

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