Entgelte für den Messstellenbetrieb
Damit Sie Ihre Kunden reibungslos mit elektrischer Energie versorgen können, übernehmen wir als grundzuständiger Messstellenbetreiber den gesetzeskonformen Betrieb Ihrer Messstelle(n) soweit keine andere Vereinbarung getroffen wurde.
Hinweis für Lieferanten
Das Entgelt umfasst die Standardleistungen des Messstellenbetriebs sowie eventueller Zusatzleistungen und richten sich nach Art der Messeinrichtung und dem Jahresstromverbrauch beziehungsweise der installierten Leistung.
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Entgelte für den Messstellenbetrieb von modernen Messeinrichtungen und intelligenten Messsystemen gültig ab 01.07.2025
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Entgelte für den Messstellenbetrieb von modernen Messeinrichtungen und intelligenten Messsystemen gültig bis 30.06.2025
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Entgelte für den Messstellenbetrieb von modernen Messeinrichtungen und intelligenten Messsystemen 2024
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