Ein junges Paar unterschreibt zusammen einen Vertrag.

Energieserviceanbieter

Sie möchten als Energieserviceanbieter (ESA) in unserem Verteilnetz tätig werden? Dafür schließen Sie mit uns einen Energieserviceanbieter-Rahmenvertrag Strom (ESA-Rahmenvertrag Strom) ab.

Vertragliche Regelungen für Energieserviceanbieter

Als ESA schließen Sie mit uns einen ESA-Rahmenvertrag Strom ab, um unsere Dienstleistungen zu nutzen. Der ESA-Rahmenvertrag Strom regelt die standardisierte und automatisierte Anfrage und Bestellung von Energiewerten, die durch den betreffenden Anschlussnutzer gewünscht werden, durch den ESA beim gMSB und deren Übermittlung an den ESA.

Hier finden Sie unsere vertraglichen Regelungen als Musterdokumente. Wenn Sie einen ESA-Rahmenvertrag Strom mit uns abschließen möchten, senden Sie uns bitte eine Nachricht.

Wichtige Downloads für ESA

Weitere relevante Themen
Entgelte für den Messstellenbetrieb

Die Entgelte für den Messstellenbetrieb basieren auf den Regelungen des Messstellenbetriebsgesetzes und hängen von der Art der Messeinrichtung und dem Jahresstromverbrauch ab.

Bilanzkreisverantwortliche

In einem Bilanzkreis wird alle eingespeiste und entnommene elektrische Energie zu einem virtuellen Energiemengenkonto zusammengeführt. Bilanzkreisverantwortliche sind verpflichtet, Abweichungen in ihren Bilanzkreisen auszugleichen.

Zählverfahren - Lastprofile

Standardlast- und Einspeiseprofile oder viertelstündige Leistungsmessung – Kundenanlagenstufen führen wir je nach Spannungsebene oder Leistungsbedarf in eine adäquate Leistungsmessung ein.

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