Erzeuger und Speicher für die Niederspannung
Unter Erzeugern versteht man alle Anlagen, die elektrische Energie erzeugen, unabhängig davon, ob sie diese ins Stromnetz einspeisen oder nicht. Egal, ob es sich dabei um Photovoltaik-Anlagen (PV-Anlagen), Windräder oder andere Anlagen handelt, wir müssen davon wissen. Nur steckerfertige PV-Anlagen –sogenannte Balkonkraftwerke – die bestimmten Auflagen unterliegen, sind von der Anmeldepflicht ausgenommen.
Damit die Anmeldung so einfach wie möglich für Sie ist, haben wir Ihnen zahlreiche Informationen sowie eine Checkliste zusammengestellt.
Die Anmeldung selbst erfolgt einfach und digital im Hausanschluss-Portal.
So machen wir gemeinsam die Energiewende möglich.
Alles auf einen Blick
Alle wichtigen Informationen haben wir in einer Checkliste für Sie zusammengefasst.
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Anschluss und Inbetriebnahme Ihrer Erzeugungsanlage
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Klingt kompliziert?
Wir versuchen Ihnen die Antragstellung über das Hausanschluss-Portal Hamburg so einfach wie möglich zu machen, indem wir Sie durch den Prozess führen. Dennoch empfehlen wir, dass Sie bereits die Antragstellung durch Ihren Elektrofachbetrieb durchführen lassen. Sie werden dann über das Portal zur gegebenen Zeit zur Vervollständigung Ihrer Kundendaten aufgefordert.
Sie suchen noch einen passenden Elektrofachbetrieb? Nutzen Sie zum Beispiel auf der Internetseite der GED Gesellschaft für Energiedienstleistung die Suchfunktion, um in Hamburg ansässige Elektrofachbetriebe zu finden.
PV-Anlage: In fünf einfachen Schritten zur Inbetriebnahme
Antragstellung im Hausanschluss-Portal: schnell und digital
Für den Betrieb einer Erzeugungsanlage, die an das öffentliche Stromnetz angeschlossen ist, ist eine Antragstellung bei uns erforderlich. Die Antragstellung für Ihre Photovoltaikanlage (PV-Anlage), Ihren Speicher oder eine andere Erzeugungsanlage kann durch Sie als Anlagenbetreiber über unser Online-Portal Hausanschluss-Portal Hamburg erfolgen.
Ausnahme: Bei einem Balkonkraftwerk ist ein eigenes Anmeldeverfahren zu beachten.
Benötigte Unterlagen
Bei der Antragstellung müssen Sie einige technische Angaben zur geplanten Anlage machen und den von Ihnen mit der Installation der Anlage beauftragten Elektrofachbetrieb angeben.
- Lageplan
- Übersichtsschaltplan des Messkonzepts ab Netz- beziehungsweise Hausanschluss der Erzeugungsanlage
- Registernummer für Einheiten- und Komponentenzertifikate (ZEREZ- ID) (z. B. Wechselrichter, Speicher)
- Kontaktdaten des Grundstückeigentümers
Für Fachkräfte
Für Installationsbetriebe stellen wir ein separates Portal zur Verfügung, nutzen Sie dieses bitte zur Antragsstellung und -Bearbeitung:
Bitte beachten Sie, dass Zeichnungen und technische Daten, die Sie uns einreichen, den Vorgaben der Norm VDE-AR-N 4105:2018 entsprechen müssen. Bitte informieren Sie sich vorab über unsere technischen Anschlussbedingungen in der Niederspannung und die technischen Anschlussbedingungen für Einspeiser.
Für Bürgerinnen und Bürger
Sie können Ihren Antrag einfach und bequem in unserem Hausanschluss-Portal stellen, auch die weitere Bearbeitung findet dort statt.
Grünes Licht für Ihre Anlage
Nach der Antragstellung erhalten Sie eine Zustimmung zum Anschluss Ihrer Anlage.
Diese enthält gegebenenfalls weitere Anforderungen, wie bestimmte gesetzliche Auflagen oder Vorgaben nach VDE-Norm, die einzuhalten sind. Wir prüfen zudem an dieser Stelle das eingereichte Messkonzept, zum Beispiel, ob ein Zählerwechsel erforderlich ist, und informieren Sie und Ihre Elektrofachkraft über die nächsten Schritte.
Für Fachkräfte
Nach der Antragstellung erhalten Sie grundsätzlich eine Zustimmung zum Anschluss der Anlage. Diese enthält gegebenenfalls weitere Anweisungen oder Auflagen. Bitte beachten Sie die Grenzen nach Norm VDE-AR-N 4105:2018 sowie die Grenzen nach EEG hinsichtlich der Fernsteuerbarkeit.
Darf's ein neuer Zähler sein?
In den meisten Fällen muss ein vorhandener Einrichtungszähler gegen einen Zweirichtungszähler getauscht werden. Die Planung und Umsetzung des Messkonzepts übernimmt Ihr Elektrofachbetrieb.
Für Fachkräfte
Nach dem Erhalt der Zustimmung wird im Netzanschluss-Portal Plus die Funktion „Inbetriebsetzung“ freigeschaltet und Sie werden durch den weiteren Prozess der Zählersetzung geführt. Bitte beachten Sie, dass der Zählerplatz nach TAB und den einschlägigen Normen zu gestalten ist.
Ihre Anlage kommt aufs Dach
Nachdem Ihre Anlage in Betrieb genommen wurde, muss Ihr Elektrofachbetrieb die Inbetriebsetzung protokollieren. Sie erhalten dafür eine E-Mail an die hinterlegte Adresse und können das Protokoll schnell und einfach im Hausanschluss-Portal bestätigen.
Für Fachkräfte
Als Elektrofachkraft protokollieren Sie die Inbetriebsetzung im Portal. Der Anlagenbetreiber kann über das Hausanschluss-Portal Hamburg das Inbetriebsetzungsprotokoll einsehen und bestätigen sowie die noch fehlenden Kundendaten ergänzen. Falls Sie den Antrag im Kundenauftrag gestellt haben, so erhält der Betreiber bereits nach Antragsstellung eine E-Mail, mit der er sich den Antrag im Portal seinem Account zuweisen kann.
Sind die Daten bestätigt und korrekt, endet der Vorgang an dieser Stelle für Sie. Der Anlagenbetreiber schließt den Vorgang endgültig ab, indem er in Schritt fünf noch einige Daten ergänzt.
Ihre finalen Angaben
Nun schließen Sie den Vorgang im Hausanschluss-Portal Hamburg ab und übergeben ihn damit zur weiteren Bearbeitung an uns. Zu diesem Schritt werden Sie ebenfalls per E-Mail aufgefordert. Alle benötigen Daten werden bequem im Portal abgefragt und digital an uns übermittelt.
Die folgenden Daten benötigen wir von Ihnen:
- Anbringungsort der Anlage, zum Beispiel „auf dem Gebäude“
- Besteht Wunsch nach Vergütung ja/nein
- Ihre Bankverbindung und Steuerpflicht, damit wir Ihnen eine Vergütung auszahlen können
- Ihre persönlichen Daten, wie Name oder Postanschrift, sofern noch nicht vollständig oder korrekt
- Die Registrierung der Anlage im Marktstammdatenregister
- Informationen zu sonstigen erhaltenen Förderungen, die die Vergütung nach EEG ausschließen
Danach werden wir die Inbetriebsetzung Ihrer Erzeugungsanlage schnellstmöglich bearbeiten und Ihnen eine Vergütung auszahlen.