Technische Anschlussbedingungen – Einspeiser

Für die Einspeisung von Energie ist die vertragliche Regelung des Anschlusses und der Anschlussnutzung notwendig. Bitte beachten Sie auch die Regelungen für den Netzparallelbetrieb, für den Bezug und die Einspeisung von elektrischer Energie.

Registrierung von EEG-Anlagen im Marktstammdatenregister

Seit dem 1. Juli 2017 sind Betreiber von EEG- und KWK-Anlagen verpflichtet, sich und ihre Anlagen innerhalb eines Monats nach Inbetriebnahme der Anlage im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur zu registrieren. Wenn diese Registrierung nicht (rechtzeitig) erfolgt, verringert sich die Vergütung für den Zeitraum, in dem die Anlage nicht registriert ist. Außerdem stellt der Verstoß gegen die Registrierungspflicht gemäß § 21 Marktstammdatenregisterverordnung eine Ordnungswidrigkeit dar.

Abnahme der Einspeisungsanlage

Vor Inbetriebnahme Ihrer Erzeugungsanlage und der Einspeisung in unser Verteilnetz erfolgt die Abnahme durch uns oder Beauftragte. Die erfolgreiche Abnahme ist Voraussetzung für den Einspeisevertrag, der die Vergütung des eingespeisten Stroms regelt.

Technische Anforderungen Einspeisemanagement

Informationen zu den technischen Anforderungen an die Fernsteuerbarkeit von Anlagen (Einspeisemanagement) finden Sie hier.

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