Fernsteuerbarkeit von Anlagen (Einspeisemanagement)

Seit dem 25.02.2025 und bis zum Einbau von intelligenten Messsystemen und Steuerungseinrichtungen nach § 29 Abs. 1 Nr. 2 des Messstellenbetriebsgesetzes und zur erstmaligen erfolgreichen Testung der EE-Anlage oder KWK-Anlage auf Ansteuerbarkeit durch den Netzbetreiber über diese neu eingebaute Technik, müssen Betreiber die technischen Vorgaben zum Einspeisemanagement nach § 9 Abs. 2 EEG 2023 erfüllen:

  • Betreiber von EE-Anlagen kleiner 25 kWp müssen für den Zeitraum, in dem sie ihren Strom nicht ausschließlich direktvermarkten, die maximale Wirkleistungseinspeisung am Netzverknüpfungspunkt auf 60% der installierten Leistung begrenzen. KWK-Anlagenbetreiber müssen stets die maximale Wirkleistungseinspeisung am Netzverknüpfungspunkt auf 60% der installierten Leistung begrenzen.
    Steckersolargeräte sind von dieser Anforderung ausgenommen, sofern sie maximal über 2 kWp und 800 VA verfügen und hinter einer Entnahmestelle betrieben werden.
  • Betreiber von EE-Anlagen und KWK-Anlagen ab 25 kWp und kleiner 100 kWp installierter Leistung müssen ihre Anlagen mit einer technischen Einrichtung zum Einspeisemanagement auf Basis der Rundsteuertechnik ausstatten. EE-Anlagenbetreiber müssen für den Zeitraum, in dem sie ihren Strom nicht ausschließlich direktvermarkten, zusätzlich die maximale Wirkleistungseinspeisung am Netzverknüpfungspunkt auf 60% der installierten Leistung begrenzen. 
  • EE-Anlagen und KWK-Anlagen ab 100 kWp muss der Betreiber mit einer technischen Einrichtung zum Einspeisemanagement mit Fernwirktechnik zur Umsetzung weiterer gesetzlichen Auflagen ausstatten, mit der die Einspeiseleistung bei Netzüberlastung ferngesteuert reduziert und die Ist-Einspeisung abgerufen werden kann. Nach Beauftragung erfolgt die Beistellung der dafür erforderlichen Übertragungseinrichtung (HNE-Gateway) durch Hamburger Energienetze.

Ausblick – Signalwechsel in 2026:

Am 1. Januar 2025 startete der Pflicht-Rollout für intelligente Messsysteme, der im Netzgebiet der Hamburger Energienetze ab dem Jahr 2026 auch bei Erzeugungsanlagen von 7 kWp bis kleiner 100 kWp umgesetzt wird. Außerdem wird das bisher für die Steuerung von Anlagen unter 100 kWp genutzte Tonfrequenz-Rundsteuertechnik-Signal im Laufe des Jahres 2026 abgeschaltet. Informieren Sie sich hier über die Ablösung der Tonfrequenz-Rundsteuertechnik durch intelligente Messsysteme und Steuerboxen.

Weitere Informationen

Förderungen

Rund um das Thema Einspeisung existieren mehrere Angebote zur Förderung und finanziellen Entlastung. Hier geben wir Ihnen einen Überblick.

Gesetze und Vorgaben

Die Erzeugung und Einspeisung von Strom ist gesetzlich streng geregelt. Wir geben Ihnen gerne einen Überblick über verschiedene Regelungen, die es zu beachten gilt.

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