Ablösung der Tonfrequenz-Rundsteuertechnik durch intelligente Messsysteme und Steuerboxen
Mit dem 1. Januar 2025 startete für Erzeugungsanlagen von 7 kW bis 100 kW der gesetzliche Pflichtrollout der intelligenten Messsysteme (iMSys). Diese iMSys sollen in Zukunft als einheitliche Schnittstelle für die Steuerung von Erzeugungsanlagen und flexiblen Lasten für die Flexibilisierung des Strommarktes dienen.
Dies gibt uns als Verteilnetzbetreiber auch die Möglichkeit, die veraltete Tonfrequenz-Rundsteuertechnik abzulösen. Daher wird das bisher für die Steuerung von Erzeugungsanlagen unter 100 kWp genutzte Tonfrequenz-Rundsteuertechnik-Signal im Laufe des Jahres 2026 abgeschaltet. Dadurch entsteht an den bisherigen Standorten der Tonfrequenz-Rundsteueranlagen der für die Modernisierung und den Ausbau unseres Verteilnetzes notwendige Platz.
Für Sie als Betreibende von Erzeugungsanlagen bedeutet das, dass gemäß des Messstellenbetriebsgesetzes (MsbG) sowie nach § 9 Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) die Steuerung Ihrer Erzeugungsanlage zukünftig über ein intelligentes Messsystem (iMSys) umgesetzt wird. Die Anbindung Ihrer Erzeugungsanlage an das iMSys wird über eine separate Steuereinheit ermöglicht. Details zu der technischen Umsetzung und der notwendigen Zählerplatzvorbereitung sind in unseren technischen Anschlussbedingungen sowie in dem folgenden Auszug der Anwendungshilfe des BDEW zur Anbindung von steuerbaren Verbrauchseinrichtungen beschrieben:
Lassen Sie sich hierzu am besten von einem in unserem Installateurverzeichnis eingetragenen Installationsbetrieb beraten.
Das Wichtigste in Kürze:
- Das Tonfrequenz-Rundsteuer-Signal wird im Laufe des Jahres 2026 abgeschaltet.
- Die Nachfolgetechnik zur Tonfrequenz-Rundsteuertechnik sind intelligente Messsysteme (iMSys).
- Die Steuerbarkeit von Erzeugungsanlagen ist gemäß § 9 EEG für Anlagenbetreibende verpflichtend.
- Bestandsanlagen mit einer Leistung von bis zu 100 kW und Anschluss in der Niederspannung, die aktuell über einen Tonfrequenz-Rundsteuerempfänger steuerbar sind, werden wir im Rahmen des Pflichtrollouts für intelligente Messsysteme mit iMSys ausstatten.
- Für den Einbau, den technischen Betrieb und die Wartung des iMSys sind in der Regel wir als Ihr grundzuständiger Messstellenbetreiber zuständig.
- Sollten Sie einen anderen, wettbewerblichen Messstellenbetreiber mit dem Betrieb Ihrer Messstelle beauftragt haben, ist dieser für die Ausstattung Ihrer Messstelle mit einem iMSys und der zugehörigen Steuertechnik verantwortlich.
- So finden Sie einen passenden Installationsbetrieb:
- Gerne können Sie sich bei der Suche an die Innung wenden – bitte beachten Sie hierbei, dass dort nur die jeweiligen Mitglieder empfohlen werden. Zusätzlich bietet die GED Gesellschaft für Energiedienstleistung eine Fachbetriebssuche an.
- Folgende Erzeugungsanlagen betrifft die Umstellung:
- Anlagen mit einer Leistung von mehr als 7 kWp.
- Anlagen, die sich hinter demselben Netzanschluss wie mindestens eine steuerbare Verbrauchseinrichtung befinden.
Ablauf und Zuständigkeiten
Für den Einbau, den technischen Betrieb und die Wartung des intelligenten Messsystems (iMSys) sind in der Regel wir als Ihr grundzuständiger Messstellenbetreiber gemäß § 3 MsbG zuständig. Somit sind wir zur Ausstattung der Messstelle an Ihrer Erzeugungsanlage verpflichtet. Zur Terminvereinbarung für den Einbau des iMSys bzw. zur Abstimmung eventueller Vorbereitungen werden wir auf Sie zukommen.
Die Anforderung zur Steuerbarkeit von Erzeugungsanlagen gemäß § 9 EEG besteht weiterhin. Als Anlagenbetreiberin oder Anlagenbetreiber sind Sie dazu verpflichtet, Ihrem Messstellenbetreiber die Ausstattung Ihrer Anlage mit einem iMSys und der zugehörigen Steuertechnik zu ermöglichen.
Sollten Sie nicht uns, sondern einen wettbewerblichen Messstellenbetreiber mit dem Betrieb Ihrer Messstelle beauftragt haben, wenden Sie sich bezüglich Informationen zur Ausstattung Ihrer Anlage mit einem intelligenten Messsystem (iMSys) und Steuertechnik bitte an diesen.
Hier finden Sie Fragen und Antworten zur Umstellung der Fernsteuerbarkeit Ihrer Anlage
FAQs zur Ablösung der Tonfrequenz-Rundsteuertechnik
Die Tonfrequenz-Rundsteuertechnik diente bislang zur Anbindung von Erzeugungsanlagen an unsere Netzleitstelle. Dazu wurde an den Anlagen ein sogenannter Tonfrequenz-Rundsteuerempfänger installiert. Bei einem Überangebot von Strom im Netz kann unsere Netzleitstelle über diese Geräte die Einspeiseleistung der Anlagen stufenweise reduzieren. Dadurch wird die Stabilität des Stromnetzes gewährleistet.
Das bisher genutzte Signal für die Steuerung von EE- und KWK-Anlagen nach § 9 des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) über den an der Anlage installierten Tonfrequenz-Rundsteuerempfänger wird im Jahr 2026 abgeschaltet. Die Pflicht zur Steuerung von Anlagen besteht aber weiterhin fort.
Um das Signal für die Tonfrequenz-Rundsteuertechnik bereitzustellen, betreiben wir an drei Umspannwerken Sendeanlagen. Um Platz für den Netzausbau zu schaffen, müssen diese Anlagen abgebaut werden.
Zusätzlich sollen Erzeugungsanlagen auf Wunsch des Gesetzgebers zukünftig einheitlich über intelligente Messsysteme (iMSys) gesteuert werden. Dies trägt zu einer sichereren und effizienteren Nutzung unseres Stromnetzes bei.
FAQs zur Steuerung über intelligente Messsysteme (iMSys)
Die gute Nachricht: Es gibt eine digitale Alternative zur Tonfrequenz-Rundsteuertechnik. Zukünftig kann Ihre Anlage über ein sogenanntes intelligentes Messsystem mit einer verschlüsselten Datenverbindung an unsere Netzleitstelle angebunden werden.
Ein intelligentes Messsystem (iMSys) ist ein digitaler Zähler. Es besteht aus einer modernen Messeinrichtung und einer Kommunikationseinheit (Smart-Meter-Gateway). Über das Smart-Meter-Gateway können die intelligenten Messsysteme verbrauchsrelevante Messdaten erfassen, verarbeiten und sicher versenden. Eine zusätzliche Steuerbox ermöglicht die Anbindung von elektrischen Anlagen an das iMSys, um so die Steuerbarkeit herzustellen.
Weitere Informationen finden Sie in unseren FAQs zum Thema iMSys.
Alle Erzeugungsanlagen mit einer Leistung von 7 bis 100 kW sind entsprechend § 29 Abs. 1 MsbG in Verbindung mit § 30 Abs. 1 Nr. 2-5 und § 45 Abs. 1 Nr. 2 MsbG ab dem Jahr 2025 Teil des Pflichtrollouts. Diese Anlagen müssen den gesetzlichen Vorgaben nach mit intelligenten Messsystemen (iMSys) ausgestattet werden.
Informationen über den Pflichtrollout finden Sie hier.
FAQs zum Ablauf der Umstellung der Steuerung
Im Rahmen des Pflichtrollouts für intelligente Messsysteme (iMSys) werden wir als Stromnetzbetreiber Ihre Bestandsanlagen, die aktuell über Tonfrequenz-Rundsteuerempfänger steuerbar sind, mit iMSys ausstatten. Hier geht es um Bestandsanlagen mit einer Leistung von bis zu 100 kW und Anschluss in der Niederspannung.
Ablauf:
- Sie werden von uns rechtzeitig über den Ablauf und Zeitpunkt der Umstellung und Ausstattung informieren.
- Das iMSys und die Steuerbox werden im Zählerplatz ihrer Anlage installiert. Dies geschieht durch einen von uns beauftragten Installationsbetrieb.
- Den Anschluss Ihrer Anlage an die Steuerbox muss dann ein von Ihnen beauftragter Kundeninstallationsbetrieb vornehmen.
Genaueres zum Ablauf finden Sie in unseren FAQs im Abschnitt „Wie läuft der Einbau von iMSys und Steuerbox beim gMSB ab?“.
Bei Anlagen, die hinter einem Übergabepunkt (Kundenstation) in der Mittel- oder Hochspannung angeschlossen sind, werden vorerst noch keine intelligenten Messsysteme (iMSys) eingebaut. Bei diesen Anlagen wird stattdessen eine „Standalone-Lösung“ angeboten. Diese Lösung besteht aus einem Smart-Meter-Gateway und einer Steuerbox. Der Zähler der Anlage wird nicht an das Smart-Meter-Gateway angebunden, da die bestehende Smart-Meter-Gateway-Technik dies nicht unterstützt.
Entsprechend den Übergangsbestimmungen aus § 100 Abs. 3 EEG 2023 gelten für alle Anlagen, die nach der für sie gültigen Fassung des EEG steuerbar sein müssen, ab Einbau eines intelligenten Messsystems (iMSys) die Vorgaben aus § 9 EEG 2023. Damit entfällt für Anlagen kleiner 7 kW, die nicht hinter demselben Netzanschluss wie eine Anlage nach § 14a betrieben werden, mit Einbau eines iMSys die Pflicht zur Steuerbarkeit.
An dem Steuerungssignal für Anlagen mit einem ESM wird aktuell keine Änderung vorgenommen. Dementsprechend sind diese Anlagen nicht von der Umstellung betroffen.
Um die gesetzliche Anforderung zur Steuerbarkeit nach dem EEG zu erfüllen, ist auch im Jahr 2025 weiterhin der Verbau eines Tonfrequenz-Rundsteuerempfängers notwendig. Zusätzlich muss bis zur Installation eines iMSys bei Anlagen ohne Direktvermarktung die Einspeiseleistung auf 60 % limitiert werden. Eine Umrüstung auf ein intelligentes Messsystem und die zugehörige Steuerbox wird im Jahr 2026 erfolgen.
Wenn Sie mit dem Zählerbetrieb nicht die Hamburger Energienetze GmbH, sondern einen Drittanbieter beauftragt haben, ist dieser für die Ausstattung Ihrer Messstelle mit einem iMSys und der zugehörigen Steuertechnik verantwortlich.
FAQs zu den gesetzlichen Regelungen und Pflichten
Sie sind nach § 9 Abs. 1 EEG 2023 dazu verpflichtet, mittels intelligenter Messsysteme (iMSys) die Steuerbarkeit Ihrer Anlagen zu ermöglichen, wenn Sie folgende Anlagen betreiben.
- Anlagen mit einer Leistung von mehr als 7 kW.
- Anlagen, die sich hinter demselben Netzanschluss wie mindestens eine steuerbare Verbrauchseinrichtung befinden.
FAQs zum Ablauf der technischen Umrüstung der Anlage
Gerne können Sie sich bei der Suche an die Innung wenden – bitte beachten Sie hierbei, dass dort nur die jeweiligen Mitglieder empfohlen werden. Zusätzlich bietet die GED Gesellschaft für Energiedienstleistung eine Fachbetriebssuche an.
Mindestens zwei Wochen vor dem aus unserer Sicht möglichen Installationstermin des iMsys und der Steuerbox stimmen wir den Termin per Post mit Ihnen ab. Im Vorfeld, spätestens jedoch ab diesem Zeitpunkt, müssen Sie einen Installationsbetrieb mit der Vorbereitung Ihres Zählerplatzes sowie Ihrer Anlage beauftragen.
Sobald die Installation abgeschlossen ist, verbindet ein von Ihnen beauftragter Installationsbetrieb die Anlage mit der Steuerbox. Die Steuerbox wie auch das Smart-Meter-Gateway verbleiben im Besitz der Hamburger Energienetze GmbH.
Die Anbindung der Anlage an die Steuerbox kann über potentialfreie Relais-Kontakte erfolgen – genau so, wie bisher der Tonfrequenz-Rundsteuerempfänger angebunden war. Alternativ kann die Anbindung der Anlage über ein Energiemanagementsystem erfolgen. Das Energiemanagementsystem wird dann ebenfalls über potentialfreie Relais-Kontakte an die Steuerbox angebunden. Dazu müssen durch den von Ihnen beauftragten Installateur Leitungen von der Anlage bis zum Zählerplatz gelegt werden.
Stellen Sie sicher, dass für die Installation des Smart-Meter-Gateways und der Steuerbox ausreichend Platz im Zählerschrank vorhanden ist. Außerdem erfordert der Betrieb des iMSys einen ausreichenden Mobilfunkempfang am Zählerplatz. Sollte dies nicht gegeben sein, muss die Installation einer Antenne vorbereitet werden.
Nähere Informationen bezüglich der Vorbereitung von Anlage und Zählerplatz finden Sie in den Technischen Anschlussbedingungen.
Den Betreibenden entstehen nur die Kosten, die im Rahmen des gesetzlich vorgeschriebenen Pflichtrollouts von intelligenten Messsystemen (iMSys) ohnehin anfallen:
- Durch die Preisobergrenze gesetzlich gedeckelten Kosten für den Betrieb des iMSys.
- Kosten für die Standardleistung nach § 34 MsbG Einbau und Betrieb einer Steuerungseinrichtung.
- Eventuell anfallende Kosten durch einen von Ihnen zu beauftragendem Installateur für die Vorbereitung des Zählerplatzes gemäß technischen Anschlussbedingungen, zur Sicherstellung des ausreichenden Funkempfangs sowie der Neuverlegung von Leitungen von der Anlage zum Zählerplatz.
Hier finden Sie eine Aufstellung der Kosten für den Betrieb des iMSys sowie die Zusatzleistung im Preisblatt mit den Entgelten für den Messstellenbetrieb von modernen Messeinrichtungen und intelligenten Messsystemen (iMSys).