Ablösung der Tonfrequenz-Rundsteuertechnik durch intelligente Messsysteme und Steuerboxen

Mit dem 1. Januar 2025 startete für Erzeugungsanlagen von 7 kW bis 100 kW der gesetzliche Pflichtrollout der intelligenten Messsysteme (iMSys). Diese iMSys sollen in Zukunft als einheitliche Schnittstelle für die Steuerung von Erzeugungsanlagen und flexiblen Lasten für die Flexibilisierung des Strommarktes dienen.

Dies gibt uns als Verteilnetzbetreiber auch die Möglichkeit, die veraltete Tonfrequenz-Rundsteuertechnik abzulösen. Daher wird das bisher für die Steuerung von Erzeugungsanlagen unter 100 kWp genutzte Tonfrequenz-Rundsteuertechnik-Signal im Laufe des Jahres 2026 abgeschaltet.  Dadurch entsteht an den bisherigen Standorten der Tonfrequenz-Rundsteueranlagen der für die Modernisierung und den Ausbau unseres Verteilnetzes notwendige Platz.

Für Sie als Betreibende von Erzeugungsanlagen bedeutet das, dass gemäß des Messstellenbetriebsgesetzes (MsbG) sowie nach § 9 Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) die Steuerung Ihrer Erzeugungsanlage zukünftig über ein intelligentes Messsystem (iMSys) umgesetzt wird. Die Anbindung Ihrer Erzeugungsanlage an das iMSys wird über eine separate Steuereinheit ermöglicht. Details zu der technischen Umsetzung und der notwendigen Zählerplatzvorbereitung sind in unseren technischen Anschlussbedingungen sowie in dem folgenden Auszug der Anwendungshilfe des BDEW zur Anbindung von steuerbaren Verbrauchseinrichtungen beschrieben:

Lassen Sie sich hierzu am besten von einem in unserem Installateurverzeichnis eingetragenen Installationsbetrieb beraten. 

Das Wichtigste in Kürze:

  • Das Tonfrequenz-Rundsteuer-Signal wird im Laufe des Jahres 2026 abgeschaltet.
  • Die Nachfolgetechnik zur Tonfrequenz-Rundsteuertechnik sind intelligente Messsysteme (iMSys).
  • Die Steuerbarkeit von Erzeugungsanlagen ist gemäß § 9 EEG für Anlagenbetreibende verpflichtend.
  • Bestandsanlagen mit einer Leistung von bis zu 100 kW und Anschluss in der Niederspannung, die aktuell über einen Tonfrequenz-Rundsteuerempfänger steuerbar sind, werden wir im Rahmen des Pflichtrollouts für intelligente Messsysteme mit iMSys ausstatten. 
  • Für den Einbau, den technischen Betrieb und die Wartung des iMSys sind in der Regel wir als Ihr grundzuständiger Messstellenbetreiber zuständig.
  • Sollten Sie einen anderen, wettbewerblichen Messstellenbetreiber mit dem Betrieb Ihrer Messstelle beauftragt haben, ist dieser für die Ausstattung Ihrer Messstelle mit einem iMSys und der zugehörigen Steuertechnik verantwortlich. 
  • So finden Sie einen passenden Installationsbetrieb:
    • Gerne können Sie sich bei der Suche an die Innung wenden – bitte beachten Sie hierbei, dass dort nur die jeweiligen Mitglieder empfohlen werden. Zusätzlich bietet die GED Gesellschaft für Energiedienstleistung eine Fachbetriebssuche an.
  • Folgende Erzeugungsanlagen betrifft die Umstellung:
    • Anlagen mit einer Leistung von mehr als 7 kWp.
    • Anlagen, die sich hinter demselben Netzanschluss wie mindestens eine steuerbare Verbrauchseinrichtung befinden.

Ablauf und Zuständigkeiten

Für den Einbau, den technischen Betrieb und die Wartung des intelligenten Messsystems (iMSys) sind in der Regel wir als Ihr grundzuständiger Messstellenbetreiber gemäß § 3 MsbG zuständig. Somit sind wir zur Ausstattung der Messstelle an Ihrer Erzeugungsanlage verpflichtet. Zur Terminvereinbarung für den Einbau des iMSys bzw. zur Abstimmung eventueller Vorbereitungen werden wir auf Sie zukommen. 

Die Anforderung zur Steuerbarkeit von Erzeugungsanlagen gemäß § 9 EEG besteht weiterhin. Als Anlagenbetreiberin oder Anlagenbetreiber sind Sie dazu verpflichtet, Ihrem Messstellenbetreiber die Ausstattung Ihrer Anlage mit einem iMSys und der zugehörigen Steuertechnik zu ermöglichen.

Sollten Sie nicht uns, sondern einen wettbewerblichen Messstellenbetreiber mit dem Betrieb Ihrer Messstelle beauftragt haben, wenden Sie sich bezüglich Informationen zur Ausstattung Ihrer Anlage mit einem intelligenten Messsystem (iMSys) und Steuertechnik bitte an diesen. 

Damit Sie sich vorab über den Ablauf des Signalwechsels und den Einbau der iMSys informieren können, finden Sie im Folgenden Antworten auf die am häufigsten gestellten Fragen.

Sollten Sie darüber hinaus noch weitere Fragen haben, nutzen Sie gerne unser Kontaktformular.

Zum Kontaktformular

Hier finden Sie Fragen und Antworten zur Umstellung der Fernsteuerbarkeit Ihrer Anlage 

FAQs zur Ablösung der Tonfrequenz-Rundsteuertechnik

FAQs zur Steuerung über intelligente Messsysteme (iMSys)

FAQs zum Ablauf der Umstellung der Steuerung

FAQs zu den gesetzlichen Regelungen und Pflichten

FAQs zum Ablauf der technischen Umrüstung der Anlage

Weitere Informationen

Informationen im Sinne des MsbG

Das Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) sieht vor, die aktuell verbauten Stromzähler durch moderne Messeinrichtungen und intelligente Messsysteme zu ersetzen.

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