Gesetzliche Vorgaben zur Förderung
Sie wollen selbst Strom erzeugen und ins öffentliche Stromnetz einspeisen? Die Vorschriften zur Vergütung dieses Stroms sind im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) und Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetz (KWKG) geregelt. Als Verteilnetzbetreiber der Stadt Hamburg sind wir Ihr Ansprechpartner für den Anschluss dieser Anlagen sowie die Vergütung der eingespeisten Strommengen in unserem Netzgebiet.
In dieser Rubrik finden Sie Informationen zur Vergütung von Erzeugungsanlagen.
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