Frau mit kurzen schwarzen Haaren sitzt am Schreibtisch und schaut sich ein Buch an

Gesetzliche Vorgaben zur Förderung 

Sie wollen selbst Strom erzeugen und ins öffentliche Stromnetz einspeisen? Die Vorschriften zur Vergütung dieses Stroms sind im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) und Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetz (KWKG) geregelt. Als Verteilnetzbetreiber der Stadt Hamburg sind wir Ihr Ansprechpartner für den Anschluss dieser Anlagen sowie die Vergütung der eingespeisten Strommengen in unserem Netzgebiet. 

In dieser Rubrik finden Sie Informationen zur Vergütung von Erzeugungsanlagen.

Frau steht vor Gebäude mit großer Glasfront

Vergütung nach EEG

Fällt eine Erzeugungsanlage in den Geltungsbereich des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG), ist der eingespeiste Strom nach dessen Regelungen zu vergüten.

Zur Vergütung nach EEG
Junge Frau mit Kopfhörern sitzt im Wohnzimmer auf dem Boden, schaut aufs Mobiltelefon und isst Pizza.

Förderung nach KWKG

Erfahren Sie, welche Förderungsmöglichkeiten Sie laut dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG) erhalten können.

Zur Förderung nach KWKG
Man sitzt auf einem Stuhl und liest Papiere

Ausgeförderte EEG-Anlagen

Wie geht es nach den 20 Jahren Förderungszeitraum weiter? Das erfahren Sie hier.

Zu den ausgeförderten EEG-Anlagen

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