Ausgeförderte EEG-Anlagen

Die Vergütung für Strom aus erneuerbaren Energien erfolgt nach den Regelungen des Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG). Demnach erhält eine EEG-Anlage eine gleichbleibende Vergütung ab Inbetriebsetzungsdatum für eine im EEG festgelegte Zeit von grundsätzlich 20 Jahren.

Zum 31. Dezember 2020 endete für die ersten Anlagen dieser Förderzeitraum. Mit dem EEG 2021, das zum 01. Januar 2021 in Kraft getreten ist, hat der Gesetzgeber eine Regelung geschaffen, wie diese ausgeförderten Anlagen weiterbetrieben und weiter vergütet werden können.

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