Steckerfertige Photovoltaikanlagen
Immer mehr Menschen möchten auch bei sich zu Hause ihren Beitrag zu einem besseren Klima leisten, denn genau da fängt die Energiewende an. Im Bereich der erneuerbaren Energien erfreuen sich steckerfertige PV-Anlagen daher bei Mietern und Eigentümern wachsender Beliebtheit. Das entsprechende Angebot ist vielfältig.
Damit diese Anlagen installiert und sorgenfrei betrieben werden können, sollten vorher einige Punkte berücksichtigt werden. Hier erklären wir, was Sie wissen und beachten sollten.
Anmeldung von Balkonkraftwerken
Achten Sie beim Kauf Ihrer PV-Anlage auf die Einhaltung der Sicherheitsanforderungen
Die meisten der im Handel erhältlichen steckerfertigen PV-Anlagen (Photovoltaik-Anlagen) sind mit einem Schutzkontaktstecker (Schukostecker) ausgestattet. Der Anschluss solcher Anlagen an einen Endstromkreis über eine haushaltsübliche Schuko-Steckdose sowie die Einspeisung von Strom ist ausschließlich möglich, wenn
- die Anlage die Produktnorm DIN VDE V 0126-95 erfüllt
- die angeschlossenen Module maximal 960 Wpeak leisten und
- der Wechselrichter eine Leistung von 800 VA nicht überschreitet.
Eine spezielle Energiesteckvorrichtung bleibt eine sichere Option und sollte bei einer Modulleistung oberhalb von 960 bis maximal 2000 Wpeak verwendet werden. Andernfalls muss die PV-Anlage vor der Inbetriebnahme von einem Fachbetrieb fest an die Elektroinstallation des Gebäudes angeschlossen worden sein. Ihr Elektrofachbetrieb unterstützt Sie dabei sicher gern.
Ausführliche Informationen hierzu finden Sie auf der Internetseite des VDE (Verband der Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik e. V.).
Lassen Sie Ihre Elektroinstallation überprüfen
Damit Sie Ihre wie unter "Das Gerät" ausgestattete Erzeugungsanlage anschließen können, benötigen Sie entweder einen Nachweis über die Einhaltung der Produktnorm DIN VDE V 0126-95 oder eine entsprechende Energieeinspeisesteckdose im Außenbereich. Deren Einbau muss durch einen Elektrofachbetrieb erfolgen. Nur dieser kann auch sicherstellen, dass die Schutzeinrichtungen Ihrer elektrischen Anlage ihre Schutzfunktion erfüllen können. Das ist nämlich nur dann der Fall, wenn der rückgespeiste Strom berücksichtigt wird. Das gleiche gilt für den Fall, dass es sich um einen Festanschluss handelt.
Ausführliche Informationen hierzu finden Sie auf der Internetseite des VDE (Verband der Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik e. V.).
Vereinfachtes Anmeldeverfahren ohne Vergütungsanspruch
Unter bestimmten Voraussetzungen ist für eine steckerfertige PV-Anlage ein vereinfachtes Anmeldeverfahren möglich. Dazu müssen folgende drei Voraussetzungen gemeinsam gegeben sein:
- Der Wechselrichter der steckerfertigen PV-Anlage darf die Grenze von 800 VA nicht überschreiten.
- Die installierte Leistung der Module an einer Entnahmestelle (also hinter einem Stromzähler) darf maximal 960 Watt bzw. mit Einspeisestecker 2.000 Watt betragen.
- Eventuell eingespeiste Mengen ins öffentliche Stromnetz sollen nicht vergütet werden.
Werden alle drei Voraussetzungen eingehalten ist es (seit dem Inkrafttreten des Solarpakets I am 16.05.2024) nicht mehr erforderlich, die steckerfertige PV-Anlage beim Netzbetreiber anzumelden. Eine Registrierung der Anlage im Marktstammdatenregister ist allerdings Pflicht!
Gegebenenfalls kann für den ordnungsgemäßen Betrieb Ihrer steckerfertigen PV-Anlage ein Zählerwechsel erforderlich sein. In diesem Fall erhalten Sie für den Zählerwechsel eine gesonderte Mitteilung von uns. Sie müssen beim vereinfachten Anmeldeverfahren keinen Zählerwechsel beauftragen.
Herkömmliches Anmeldeverfahren
Trifft eine der Voraussetzungen für die vereinfachte Anmeldung nicht zu, z.B. wenn Sie eine steckerfertige PV-Anlage mit mehr als insgesamt 2.000 Watt installierter Leistung an ihrer Entnahmestelle (hinter ihrem Stromzähler) betreiben oder eine Vergütung für eingespeisten Strom erhalten möchten, dann ist das herkömmliche Anmeldeverfahren zu durchlaufen. Nutzen Sie dazu bitte unser Hausanschluss-Portal.