Gruppe von Menschen gibt sich ein High Five

Gleichbehandlung und Entflechtung

Die Hamburger Energienetze GmbH betreibt das Strom- und Gasnetz der Freien und Hansestadt Hamburg. In dieser Rolle als Verteilnetzbetreiberin unterliegt sie den Unbundling- bzw. Entflechtungsvorschriften des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG). Ziel dieser Vorschriften ist es, Transparenz und einen fairen Wettbewerb im Strom- und Gasmarkt sicherzustellen. Das EnWG verpflichtet alle Strom- und Gasnetzbetreiber zur diskriminierungsfreien Ausgestaltung und Abwicklung des Netzbetriebs und Gleichbehandlung aller Marktteilnehmer. Dies geschieht über die rechtlich vorgegebene Trennung des natürlichen Monopols „Netz“ von wettbewerblichen Aktivitäten Vertrieb, Handel und Erzeugung.

Um die energiewirtschaftsrechtliche Gleichbehandlung sicherzustellen, überprüfen wir regelmäßig unsere Prozesse und schulen unsere Beschäftigten regelmäßig in entflechtungsrelevanten Themen. Die Maßnahmen zur Sicherstellung eines diskriminierungsfreien Netzbetriebs werden von unseren Gleichbehandlungsbeauftragten koordiniert und überwacht. Unsere Gleichbehandlungsbeauftragten sind gleichzeitig Ansprechpartner für alle Fragen zur energiewirtschaftsrechtlichen Gleichbehandlung.

Wir legen der Bundesnetzagentur jährlich einen Bericht über die Maßnahmen zu Einhaltung der energiewirtschaftsrechtlichen Gleichbehandlung und Sicherstellung der Ausübung eines diskriminierungsfreien Netzbetriebes vor.

Gleichbehandlungsberichte

Die jeweils aktuellen und bisherigen Gleichbehandlungsberichte finden Sie hier:

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Korruptionsprävention

Korruption geht uns alle etwas an. Daher ist Korruptionsprävention und -Bekämpfung ein wichtiger Bestandteil unseres Compliance Management Systems.

Hinweisgebersystem

Sollten Sie Bedenken haben hinsichtlich möglicher Gesetzes- oder Regelverstöße, möchten wir Sie dazu ermutigen, uns diese zu melden.

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