Registrierung im Marktstammdatenregister

Betreiber von EEG- und KWK-Anlagen sind verpflichtet, sich und ihre Anlagen innerhalb eines Monats nach Inbetriebnahme der Anlage im Marktstammdatenregister (MaStR) der Bundesnetzagentur zu registrieren. 

Solange diese Registrierung nicht in der vorgegebenen Weise erfolgt, werden Vergütungszahlungen nicht fällig und es droht eine Strafzahlung. Der Verstoß gegen die Registrierungspflicht gemäß § 21 Marktstammdatenregisterverordnung (MaStRV) stellt außerdem eine Ordnungswidrigkeit dar.

Ausführliche Erläuterungen und Anleitungen zur Registrierung finden Sie im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur.

Informationen zum Download

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