Meldepflichten für Betreiber von EEG- und KWK-Anlagen

Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) und das Kraft-Wärme Kopplungsgesetz (KWKG) regeln – neben der Abnahme und Vergütung des angebotenen Stroms – auch eine Reihe von Pflichten, die der Anlagenbetreiber zu erfüllen hat. In vielen Fällen hat der Gesetzgeber für Verstöße gegen die Verpflichtung einen (zeitweisen) Verlust oder eine Kürzung des Vergütungsanspruchs bzw. eine von der Anlagenleistung abhängige Sanktionszahlung vorgesehen. Als Anlagenbetreiber liegt es in Ihrer Verantwortung, Ihre Meldepflichten zu kennen und zu erfüllen und damit die Fördervoraussetzungen für Ihre Anlage einzuhalten. 

Um Ihnen dieses zu erleichtern – allerdings ohne Anerkennung einer Rechtspflicht – haben wir Ihnen eine Übersicht erstellt, die die aus unserer Erfahrung für die meisten Anlagen in unserem Netzgebiet relevanten Pflichten darstellt, die ein Anlagenbetreiber gegenüber der Hamburger Energienetze GmbH als Anschlussnetzbetreiber haben kann. Sie können der Übersicht unter anderem entnehmen, bis wann der Verpflichtung spätestens nachzukommen ist und welche Sanktionierung bei nicht Einhaltung droht.

Hinweis zum Sofortmaßnahmengesetz

Zum 1. Januar 2023 hat der Gesetzgeber mit dem „Sofortmaßnahmengesetz“ den Sanktionsmechanismus des EEG grundlegend verändert: Verstöße, die vor dem 1. Januar 2023 begangen wurden, werden demnach anders sanktioniert als Verstöße, die ab dem 1. Januar 2023 erfolgen. 

Überblick über die häufigsten Meldepflichten und Sanktionen mit Gültigkeit ab 1. Januar 2023

Rechtlicher Hinweis

In der Übersicht sind die Pflichten für Betreiber nach KWKG und EEG für die in unserem Netzgebiet am häufigsten vorkommenden Anlagenarten dargestellt. Die Verpflichtungen können jedoch für Ihre Anlage von den unten aufgeführten abweichen und sind insoweit individuell zu prüfen. Wir haben diese informatorische Übersicht mit größtmöglicher Sorgfalt für Sie zusammengestellt und weisen darauf hin, dass wir keine Gewähr für Aktualität, Richtigkeit oder Vollständigkeit der hier bereitgestellten Informationen übernehmen. Wir schließen jegliche Haftung für Schäden aus, die direkt oder indirekt aus der Nutzung der von uns zur Verfügung gestellten Informationen entstehen.

Grundsätzliche Pflichten für Erzeugungsanlagen

Diese Verpflichtungen betreffen die Betreiber aller Eigenerzeugungsanlagen, unabhängig von der Anlagenart oder dem Eigenversorgungskonzept.

Spezielle Pflichten für EEG-Anlagen

Diese Verpflichtungen betreffen alle Betreiber von EEG-Anlagen.

Spezielle Pflichten für EEG-Anlagen mit Mieterstromzuschlag

Diese Verpflichtungen betreffen die Betreiber von EEG-Anlagen, die Mieterstromzuschlag nach dem EEG in Anspruch nehmen.

Spezielle Pflichten für Biomasseanlagen nach dem EEG

Diese Verpflichtungen betreffen nur Betreiber von Biomasseanlagen.

Spezielle Pflichten für KWK-Anlagen

Diese Verpflichtungen betreffen nur Betreiber von KWK-Anlagen.

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