Druckmessgerät an Gasleitungen

Vertragliche Regelungen Gasnetz

Nachfolgend erhalten Sie alle wichtigen Informationen zu den vertraglichen Regelungen für das Gasnetz der Hamburger Energienetze GmbH.

Strukturdaten

Auf der folgenden Seite erfahren Sie mehr über Niederdruck-, Mitteldruck- und Hochdrucknetze.

Allgemeine Bedingungen

Das Hamburger Gasnetz steht allen Erdgasanbietern offen. Sämtliche Gastarife, die am Standort Hamburg von den Vertriebsunternehmen angeboten werden, sind für die Anschlusskunden der Hamburger Energienetze GmbH verfügbar.

Verträge Gasnetz

Auf der folgenden Seite sind alle Musterverträge der Hamburger Energienetze für das Gasnetz abrufbar.

Mitteilungen & Bekanntmachungen

Die Hamburger Energienetze GmbH muss bestimmten allgemeinen Mitteilungs- bzw. Bekanntmachungspflichten nachkommen, die sich unter anderem aus Beschlüssen der Bundesnetzagentur oder aus der Niederdruckanschlussverordnung (NDAV) ableiten.

Netzbezogene Daten

Folgende Informationen zeigen, welche Druckstufen des Hamburger Gasversorgungsnetzes auf welchen Leitungsstrecken gelten und welche Gasbeschaffenheit das Netz garantiert.

Entgelte Gasnetz

Das Netz ist die Basis für einen fairen Wettbewerb auf dem Gasmarkt. Es setzt sich aus der Netznutzung, dem Messstellenbetrieb, der Messung und der Abrechnung sowie der Konzessionsabgabe zusammen.

Technische Mindestanforderungen

Betreiber von Gasversorgungsnetzen sind verpflichtet, von anderen Fernleitungs- oder Gasverteilungsanlagen und von Direktleitungen technische Mindestanforderungen an deren Auslegung und deren Betrieb festzulegen und im Internet zu veröffentlichen.

Lastprofilverfahren

Faire Rechnungen, günstiges Netzentgelt: Wie bundesweit üblich, betreiben wir Ihren privaten Gasanschluss im Lastprofil-Verfahren.

Grundversorgerfeststellung

Nach den gesetzlichen Vorgaben haben Betreiber von Energieversorgungsnetzen der allgemeinen Versorgung alle drei Jahre auf Basis des Datenstandes zum 1. Juli den Grundversorger für die nächsten drei Kalenderjahre festzustellen.

Versorgungsunterbrechung

Wir konnten bei einer ungeplanten Versorgungsstörung nicht innerhalb von 180 Minuten ab Kenntnis eine sichere Versorgung wiederherstellen? Betroffene Kundinnen und Kunden möchten wir mit einer Entschädigung entlasten.

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