Veröffentlichung von Daten
Die Bundesnetzagentur veröffentlicht gem. § 31 ARegV auf ihrer Homepage Informationen, die Grundlage der Bestimmung der Erlösobergrenze und damit der Netzentgeltbildung der von ihr regulierten Netzbetreiber sind.
Detailliertere Informationen finden Sie unter bundesnetzagentur.de/netzentgelttransparenz.
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