Technische Mindestanforderungen Gasversorgung

Technische Richtlinien, Hinweise und Formulare

Gemäß § 19 Abs. 2 EnWG sind Betreiber von Gasversorgungsnetzen verpflichtet, unter Berücksichtigung der nach § 17 EnWG festlegten Bedingungen für den Netzanschluss von LNG-Anlagen, dezentralen Erzeugungsanlagen und Speicheranlagen, von anderen Fernleitungs- oder Gasverteilungsanlagen und von Direktleitungen technische Mindestanforderungen an deren Auslegung und deren Betrieb festzulegen und im Internet zu veröffentlichen.

 

Der Anschluss einer Anlage von Anschlussnehmerinnen und Anschlussnehmern an das Gasversorgungsnetz der Hamburger Energienetze GmbH erfolgt auf Basis festgelegter technischer Mindestanforderungen, gesetzlicher oder behördlicher Bestimmungen sowie den anerkannten Regeln der Technik.

 

Diese genannten Rahmenbedingungen und Mindestanforderungen sind in den folgenden Dokumenten beschrieben:

Weitere relevante Themen
Mitteilungen & Bekanntmachungen

Die Hamburger Energienetze GmbH muss bestimmten allgemeinen Mitteilungs- bzw. Bekanntmachungspflichten nachkommen, die sich unter anderem aus Beschlüssen der Bundesnetzagentur oder aus der Niederdruckanschlussverordnung (NDAV) ableiten.

Lastprofilverfahren

Faire Rechnungen, günstiges Netzentgelt: Wie bundesweit üblich, betreiben wir Ihren privaten Gasanschluss im Lastprofil-Verfahren.

Grundversorgerfeststellung

Nach den gesetzlichen Vorgaben haben Betreiber von Energieversorgungsnetzen der allgemeinen Versorgung alle drei Jahre auf Basis des Datenstandes zum 1. Juli den Grundversorger für die nächsten drei Kalenderjahre festzustellen.

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