Grundversorgerfeststellung Gas
Nach den gesetzlichen Vorgaben haben Betreiber von Energieversorgungsnetzen der allgemeinen Versorgung alle drei Jahre auf Basis des Datenstandes zum 1. Juli den Grundversorger für die nächsten drei Kalenderjahre festzustellen sowie dies bis zum 30. September des Jahres im Internet zu veröffentlichen und der nach Landesrecht zuständigen Behörde schriftlich mitzuteilen. Zum 1. Juli 2024 erfolgte die Feststellung für das Gasverteilnetz der Hamburger Energienetze GmbH. Grundversorger ist jeweils das Energieversorgungsunternehmen, das die meisten Haushaltskunden in einem Netzgebiet der allgemeinen Versorgung beliefert.
Gültigkeitszeitraum des Grundversorgers
Die Gültigkeit der Feststellung zum 1. Juli 2024 ist der Zeitraum vom 01.01.2025 bis 31.12.2027.
Im hamburgischen Stadtgebiet des Gasverteilnetzes der Hamburger Energienetze GmbH (Amtlicher Gemeindeschlüssel: 02000000) erfolgt die Belieferung von Haushaltskunden im Sinne des § 36 EnWG mehrheitlich durch die E.ON Energie Deutschland GmbH, sodass diese für die nächsten drei Kalenderjahre als Grundversorger festgestellt wird.
Rückfragen zur Grundversorgung
Für Rückfragen und weitere Informationen rund um die Erdgas-Grundversorgung wenden Sie sich bitte an:
Kontaktdaten des Netzbetreibers
Hamburger Energienetze GmbH
Ausschläger Elbdeich 127
20539 Hamburg
Kontaktdaten des Grundversorgers
E.ON Energie Deutschland GmbH
Arnulfstraße 203
80634 München