Verträge für Gaslieferanten
Hier finden Sie alle Musterverträge. Die Verträge werden einleitend erklärt und stehen als PDF-Dateien zur Verfügung. Die Hamburger Energienetze GmbH entspricht damit der Kooperationsvereinbarung gem. § 20 Abs. 1b EnWG.
Netzanschluss
Netzanschlussverträge
Gegenstand dieses Vertrages ist der Anschluss der Anlage von Anschlussnehmerinnen und Anschlussnehmern an das Gasversorgungsnetz der Hamburger Energienetze GmbH. Er regelt die Rechte und Pflichten der Vertragspartner und wird zwischen der Anschlussnehmerin oder dem Anschlussnehmer und der Hamburger Energienetze GmbH geschlossen.
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Vertrag über einen Niederdruck-Gas-Netzanschluss
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Vertrag über einen Hochdruck-/Mitteldruck-Gas-Netzanschluss
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Transport
Lieferantenrahmenvertrag
Dieser Vertrag regelt die Rechte und Pflichten der Vertragspartner bzgl. der Anmeldung (Buchung) und Abmeldung von Vorhalteleistung für die Kundin oder den Kunden. Diese Leistung wird an Ausspeisepunkten des örtlichen Verteilernetzes zur Gasbelieferung vorgehalten. Der Vertrag wird zwischen dem Netzbetreiber und dem Lieferanten geschlossen.
Sperrung und Wiederinbetriebnahme
Die Regelungen zur Sperrung und Wiederinbetriebnahme sind in Anlage 4 des Lieferantenrahmenvertrags beschrieben. Der Netzbetreiber gewährleistet dem Lieferanten die diskriminierungsfreie Durchführung von Unterbrechungen der Anschlussnutzung von Kundinnen und Kunden des Lieferanten zum Zwecke der Unterbrechung der Versorgung mit Gas sowie deren Wiederherstellung nach Maßgabe der Bestimmungen dieses Vertrags.
Ausspeisevertrag
Dieser Vertrag vermittelt der Netznutzerin oder dem Netznutzer den Zugang zum gesamten örtlichen Verteilernetz der Hamburger Energienetze GmbH. Er regelt zudem die Rechte und Pflichten der Vertragspartner über den Zugang zum Zwecke des Gastransportes. Die Belieferung der Ausspeisepunkte der Netznutzerin oder des Netznutzers mit Gas ist nicht Gegenstand des Vertrages und ist in gesonderten Verträgen zwischen Lieferant und Netznutzerin oder Netznutzer zu regeln.
Vereinbarung über den elektronischen Datenaustausch (EDI)
Die Vereinbarung über den elektronischen Datenaustausch (EDI) legt die rechtlichen Bedingungen und Vorschriften fest, denen Netzbetreiber und Lieferant bei der Abwicklung von Transaktionen im Rahmen der „Netznutzungsabrechnung“ mit Hilfe des elektronischen Datenaustausches (EDI) unterliegen.
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Lieferantenrahmenvertrag gültig ab 01.09.2024
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Kommunikationsdatenblatt Gas gültig ab 09.2024
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Mitteilung über die Vorhalteleistung im vorgelagerten örtlichen Verteilnetz
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Vereinbarung über den elektronischen Datenaustausch
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Messstellenvertrag
Messstellenbetreiberrahmenvertrag
Der Messstellenrahmenvertrag regelt die Voraussetzungen sowie die Rechte und Pflichten zur Durchführung des Messstellenbetriebs in den Bereichen Elektrizität und/oder Gas durch einen von der Anschlussnutzerin oder vom Anschlussnutzer beauftragten Messstellenbetreiber im Netzgebiet des Netzbetreibers.
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Messstellenbetreiberrahmen ab 09.2024
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