Schlichtungsstelle Energie

Nach § 111 a des novellierten Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) müssen Netzbetreiber, Energieversorgungsunternehmen (EVU), Messstellenbetreiber und Messdienstleister Beschwerden von Verbraucherinnen und Verbrauchern innerhalb von vier Wochen ab Zugang beantworten.

Verbraucherinnen und Verbraucher in diesem Sinn sind alle natürlichen Personen, die ein Rechtsgeschäft abschließen, das weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen Tätigkeit dient, also alle Haushaltsendkunden. Keine Verbraucherinnen und Verbraucher in diesem Sinn sind Klein-/Gewerbekundinnen und -kunden, Unternehmen, Marktpartner und Einspeiser.

Beschwerden sind alle Beanstandungen, die den Vertragsabschluss, die Leistungsqualität, den Anschluss an das Versorgungsnetz oder die Belieferung/Messung der Energie betreffen.

Haushaltskundinnen und -kunden können sich an die zentrale Schlichtungsstelle Energie in Berlin wenden, wenn ihrer Beschwerde nicht abgeholfen wurde. Die Unternehmen sind nach dem neuen Energiewirtschaftsgesetz verpflichtet, über die Schlichtungsstelle zu informieren und an dem Schlichtungsverfahren teilzunehmen.

Voraussetzungen für die Einleitung eines Schlichtungsverfahrens:

  • Die Verbraucherin oder der Verbraucher muss den eigenen Anspruch gegenüber dem Unternehmen gemäß § 111 a EnWG erfolglos geltend gemacht haben.
  • Die Streitigkeit darf nicht anderweitig (zum Beispiel vor Gericht) oder bereits abschließend behandelt worden sein (Urteil oder Vergleich).
  • Die Voraussetzungen für die Eröffnung des Schlichtungsverfahrens müssen vorliegen (Prüfung durch Ombudsperson).
  • Ansprüche aus dem Haftpflichtgesetz können vor der Schlichtungsstelle nicht geltend gemacht werden.

Die Schlichtungsstelle Energie wird gemeinsam vom BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e. V. und dem Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) sowie dem Verband kommunaler Unternehmen und dem Bundesverband neuer Energieanbieter getragen und wurde am 26. Oktober 2011 von den Bundesministerien für Wirtschaft und Verbraucherschutz (BMWi und BMELV) als zentrale Schlichtungsstelle Energie in Deutschland anerkannt.

Damit wird eine Vorgabe aus dem 3. Energie- binnenmarktpaket für den Strom- und Gasmarkt umgesetzt.

Kontaktinformationen Schlichtungsstelle

Schlichtungsstelle Energie e.V.

Friedrichstraße 133
10117 Berlin

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Das Hamburger Gasnetz steht allen Erdgasanbietern offen. Sämtliche Gastarife, die am Standort Hamburg von den Vertriebsunternehmen angeboten werden, sind für die Anschlusskunden der Hamburger Energienetze GmbH verfügbar.

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Folgende Informationen zeigen, welche Druckstufen des Hamburger Gasversorgungsnetzes auf welchen Leitungsstrecken gelten und welche Gasbeschaffenheit das Netz garantiert.

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Die Hamburger Energienetze GmbH muss bestimmten allgemeinen Mitteilungs- bzw. Bekanntmachungspflichten nachkommen, die sich unter anderem aus Beschlüssen der Bundesnetzagentur oder aus der Niederdruckanschlussverordnung (NDAV) ableiten.

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