Offenstehende Netzstation

Netzanschluss – Mittelspannung

Sie möchten Ihre eigene Kundenstation an unser Mittelspannungsnetz anschließen oder planen eine solche Anlage? Oder Sie wollen einen bereits vorhandenen Mittelspannungsanschluss verändern oder erweitern lassen? Dann sind Sie hier richtig.

Neues Verteilungsverfahren für Netzanschlüsse über 1,5 MVA

Für eine transparente und diskriminierungsfreie Vergabe von Netzanschlusskapazitäten größer 1,5 MVA wird aktuell ein neues Verteilungsverfahren erarbeitet.

Auf einer Sonderseite informieren wir Sie fortlaufend über den aktuellen Stand, beantworten häufig gestellte Fragen (FAQ) zum Verfahren und stellen Kontaktdaten für Rückfragen bereit.

Bei der Einrichtung oder Erweiterung von Netzanschlüssen im Mittelspannungsnetz müssen die technischen Anschlussbedingungen (TAB) beachtet werden! Bitte machen Sie sich frühzeitig im Prozess mit diesen vertraut.

In 6 Schritten zur Inbetriebnahme

Definieren Sie, was Sie brauchen

Damit wir Ihnen ein bedarfsgerechtes Angebot für Ihren Mittelspannungsanschluss unterbreiten können, müssen wir Ihren geplanten Leistungsbedarf kennen. Außerdem müssen wir so konkret wie möglich von Ihnen wissen, wo sich das Grundstück mit dem geplanten Anschluss befindet, um die Leistungsreserven prüfen zu können. Beides teilen Sie uns bei Antragstellung per Formular mit (siehe „Schritt eins: Antrag stellen“). 

Stellen Sie sicher, dass alle Zulassungen vorliegen

Wir schließen ausschließlich Anlagen von Herstellern an unser Verteilnetz an, wenn diese vorab eine entsprechende Zulassung von uns erhalten haben. Sollten bei Ihrem Anschluss weitere Betriebsmittel anderer Hersteller eingesetzt werden, müssen wir diese ebenfalls vor dem Einsatz prüfen und zulassen. Denken Sie also rechtzeitig an die entsprechenden Zulassungen.

Auch bei der Wahl Ihres Installateurs sollten Sie sich bereits im Vorfeld vergewissern, ob dieser für die geplanten Arbeiten berechtigt ist und in einem Installateurverzeichnis eingetragen ist. Jeder Installateur erhält von seinem Verteilnetzbetreiber eine Eintragungsbestätigung beziehungsweise einen Installateurausweis. Damit kann er sich als für Arbeiten an einem Verteilnetz berechtigt ausweisen. Den Nachweis kann Ihnen ein eingetragener Installateur auf Nachfrage vorlegen.

Für geplante Arbeiten zum Anschluss an unser Mittelspannungsnetz ist zusätzlich ein erweiterter Sachkundenachweis für Arbeiten über 1 kV erforderlich.

Wo soll das Projekt erschlossen werden?

Keine gültige Postleitzahl


Wir helfen Ihnen gerne weiter

Positionspapier

Wie die Baukostenzuschüsse (BKZ) für Netzanschlüsse im Bereich von Netzebenen oberhalb der Niederspannung erhoben werden, hat die Bundesnetzagentur in einem Positionspapier festgelegt.

Zugelassene Betriebsmittel

Die Hersteller von Mittelspannungsschaltanlagen, die im Verteilnetz eingesetzt werden dürfen, haben vor einem Einsatz eine entsprechende Bestätigung der Zulassung von uns erhalten. Sollen Betriebsmittel anderer Hersteller eingesetzt werden, müssen diese vor dem Einsatz geprüft sein und von uns zugelassen werden.

Für alle weiteren Fragen sprechen Sie uns gern an.

Anschlussnehmer oder Anschlussnutzer?

Die Vertragsart hängt davon ab, ob Sie ausschließlich Anschlussnehmer, Anschlussnehmer und gleichzeitig Anschlussnutzer, oder ausschließlich Anschlussnutzer sind. Daher teilen Sie uns Ihren entsprechenden Status bitte mit.

Ein Anschlussnehmer ist derjenige, der mit seiner elektrischen Anlage unmittelbar an das Verteilnetz angeschlossen ist. Dabei kann es sich zum Beispiel um den Anschluss eines Wohnhauses oder auch eines Unternehmens handeln. Der Anschlussnehmer stellt die mit dem Verteilnetz verbundene Anlage bereit. Die vertraglichen Beziehungen zwischen dem Verteilnetzbetreiber und dem Anschlussnehmer sind im Anschlussvertrag geregelt.

Der Anschlussnutzer verwendet die Anlage des Anschlussnehmers für den Bezug oder die Einspeisung elektrischer Energie. Die vertraglichen Beziehungen zwischen dem Verteilnetzbetreiber und dem Anschlussnutzer sind im Anschlussnutzungsvertrag geregelt.

Anschlussnehmer und Anschlussnutzer können identisch sein. So ist zum Beispiel ein Haus- oder Grundstückseigentümer in der Regel der Anschlussnehmer und Anschlussnutzer, der Mieter eines Hauses jedoch nur Anschlussnutzer.

 

Den Netzanschlussvertrag schließen wir mit dem Anschlussnehmer, den Anschlussnutzungsvertrag mit dem Anschlussnutzer. Sind beide Personen identisch, verwenden wir den Netzanschluss - und Anschlussnutzungsvertrag.

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