Wartung elektrischer Anlagen
Wer eine eigene Mittelspannungsschaltanlage warten möchte, benötigt dafür eine Freischaltung. Diese kann ausschließlich durch den Verteilnetzbetreiber vorgenommen werden. Für eine Freischaltung müssen verschiedene Anforderungen erfüllt sein. Denn wie für den Anschluss dieser Anlagen ans öffentliche Stromnetz gelten auch bei Wartungen gesetzliche Vorgaben und technische Mindestanforderungen.
Verantwortlichkeiten
Sowohl die Wartung als auch die Instandhaltung von Anlagen- und Gebäudeteilen in angemessenen Zeitabständen sind als Anlagenbetreiber Ihre Aufgaben.
Wenn im Zuge dessen Inspektions-, Reinigungs- oder Wartungsarbeiten erfolgen sollen – dazu zählen auch Sichtkontrollen der Anlagenteile und Funktionsprüfungen, zum Beispiel Überprüfung der Schalterantriebe, sowie Nachweise der Schutzprüfung der Schutzgeräte – müssen wir als Verteilnetzbetreiber die Einspeisefelder vor den Wartungsarbeiten ausschalten und die Anlage vom Netz trennen.
Gut zu wissen!
Unsere Empfehlungen in Bezug auf die entsprechenden Anforderungen haben wir im Dokument „Wartungsanforderungen an Mittelspannungsanlagen“ zusammengefasst.
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Wartungsanweisung Mittelspannung
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Anmeldung, Beauftragung und Terminabstimmung
Melden Sie Ihr Wartungsvorhaben bei uns an. Nutzen Sie dafür bitte das verlinkte Online-Formular „Abschaltanforderung für kundeneigene Mittelspannungsanlagen“.
Die Zuständigkeiten bei angemeldeten Schaltarbeiten sind wie folgt festgelegt:
Unser Schaltpersonal erdet die Felder, bei denen die Schalthoheit bei Stromnetz Hamburg liegt (Einspeisefelder). Ab der Schaltbefehlsgrenze müssen Sie als Anlagenbetreiber die Arbeitssicherheit sicherstellen.
Bei Messfeldern, die hinter der Schaltbefehlsgrenze liegen, muss das Messfeld durch einen von Ihnen beauftragen Schaltberechtigten geerdet und an uns übergeben werden.
Nach Abschluss der Arbeiten füllen Sie bitte das Revisionsprotokoll (Seite zwei im Dokument „Wartungsanweisung an Mittelspannungsanlagen“) aus. Händigen Sie das von Ihnen unterschriebene Protokoll unseren Mitarbeitenden vor Ort aus.
Erst anschließend erfolgt die Rückschaltung.
Zur möglichst schnellen Bearbeitung Ihrer Anfragen verwenden Sie bitte unser Online-Formular.
Erdung der Schaltfelder bei angemeldeten Arbeiten
Die Zuständigkeiten bei den Schaltarbeiten sind wie folgt festgelegt:
Unser Schaltpersonal erdet die Felder, bei denen die Schalthoheit bei den Hamburger Energienetzen liegt (Einspeisefelder). Ab der Schaltbefehlsgrenze müssen Sie als Anlagenbetreiber die Arbeitssicherheit sicherstellen.
Bei Messfeldern, die hinter der Schaltbefehlsgrenze liegen, muss das Messfeld durch einen von Ihnen beauftragen Schaltberechtigten geerdet und an uns übergeben werden.