Neues Verteilungsverfahren für Anschlusskapazitäten größer 1,5 MVA
Für eine transparente und diskriminierungsfreie Vergabe von Netzanschlusskapazitäten größer 1,5 MVA wird aktuell ein neues Verteilungsverfahren erarbeitet. Vorgesehen ist ein Repartierungsverfahren.
Mit dem neuen Verteilungsverfahren werden im zweiten Halbjahr 2026 verfügbare Netzkapazitäten in den Spannungsebenen Mittel- und Hochspannung nach dem Grundsatz der Gleichbehandlung für Anschlussanfragen mit einem Leistungsbedarf von mehr als 1,5 MVA transparent und diskriminierungsfrei vergeben.
Grund hierfür sind aktuell begrenzte Netzkapazitäten infolge stark gestiegener Anfragen nach Netzanschlüssen mit hohem Leistungsbedarf (zum Beispiel Batteriespeicher) sowie die verzögerte Bereitstellung zusätzlicher Kapazitäten aus dem Übertragungsnetz. Mit dem neuen Verfahren wird das bisher angewendete „Windhund-Prinzip“ ersetzt, nach dem Neuanschlüsse gemäß der zeitlichen Reihenfolge des Antragseingangs umgesetzt wurden („first come, first served“).
Wen betrifft das neue Verteilungsverfahren für Anschlusskapazitäten?
Betroffen sind:
- neue Netzanschlüsse mit einer angefragten Leistung größer 1,5 MVA
- Leistungserhöhungen von Bestandsanlagen, bei denen die gesamte Anschlussleistung 1,5 MVA überschreitet
Nicht betroffen sind:
- alle bestehenden Anschlüsse
- alle neuen Netzanschlüsse gleich oder kleiner 1,5 MVA
Fragen und Antworten zum neuen Verteilungsverfahren
Wir haben für Sie die häufigsten Fragen und Antworten rund um das neue Verteilungsverfahren für Mittel- und Hochspannungsanschlüsse größer 1,5 MVA zusammengetragen.
Unsere FAQ werden fortlaufend aktualisiert.
Informationen zum Repartierungsverfahren im Rahmen des Fair Grid-Projekts
Ursachen der begrenzten Netzkapazität in Mittel- und Hochspannung
Hinweis: Diese Fragen und Antworten rund um das zukünftige Repartierungsverfahren sind rein informativ und ersetzen weder die Teilnahmebedingungen noch die individuelle Prüfung einzelner Anträge durch die Hamburger Energienetze GmbH, wenn das Verfahren offiziell gestartet ist. Für spezifische Projekte und Einzelfälle können gegebenenfalls abweichende Regelungen gelten.
Informationen zum Repartierungsverfahren im Rahmen des Fair Grid-Projekts
Das Repartierungsverfahren ist ein transparentes und diskriminierungsfreies Verfahren der Hamburger Energienetze GmbH zur Verteilung begrenzter Netzkapazitäten bei leistungsstarken Anschlussanfragen in der Mittel- und Hochspannungsebene. Über dieses Vergabeverfahren wird eine Gleichbehandlung von Anschlussanfragen bei einem Leistungsbedarf über 1,5 MVA (Megavoltampere) sichergestellt.
Über das Repartierungsverfahren werden mit Start im zweiten Halbjahr 2026 und in jährlichen Abständen vorhandene Netzkapazitäten auf die am Verfahren teilnehmenden Anschlusskunden gleichmäßig, fair und diskriminierungsfrei verteilt. Dies erfolgt auf der Grundlage der noch in der Erarbeitung befindlichen Teilnahmebedingungen und Verfahrensregelungen der Hamburger Energienetze zum Repartierungsverfahren.
Das Repartierungsverfahren dient als Übergangsinstrument, bis wieder ausreichend Netzkapazitäten zur Verfügung stehen.
Repartierungsverfahren kommen bereits in anderen Großstädten wie Berlin, Frankfurt am Main und Bremen zum Einsatz, um begrenzte Netzkapazitäten fair zu verteilen.
Die Details des Verfahrens und die Teilnahmebedingungen werden im Laufe des zweiten Halbjahres 2026 veröffentlicht.
Grundsätzlich gilt, dass nur Kundinnen und Kunden in der Mittel- und Hochspannung mit neuen Projekten beziehungsweise Vorhaben mit Leistungsbedarfen größer als 1,5 MVA von dem Verfahren erfasst sind.
Für Privatkunden in der Niederspannung, die neue Anschlüsse benötigen oder auf Wärmepumpen und Wallboxen für Elektroautos setzen, ändert sich nichts. Alle Anlagen mit einer Leistung unterhalb oder gleich 1,5 MVA sind von den neuen Anschlussregelungen ausgenommen. Über das gesamte Netz der Hamburger Energienetze gerechnet ergeben sich daher für 99 Prozent aller Anschlussverfahren keinerlei Änderungen.
Das heißt: Kundinnen und Kunden, die einen Leistungsbezug größer 1,5 MVA anfragen oder einen bestehenden Anschluss hin zu einem Gesamtbedarf größer als 1,5 MVA erweitern wollen, werden in das Repartierungsverfahren inkludiert. Dies kann zum Beispiel Großabnehmer in der Industrie, Rechenzentren, Elektrolyseure, Power-to-Heat-Anlagen, Batterie-Energiespeicher-Systeme (BESS) oder Ladeparks mit entsprechenden Leistungsbedarfen betreffen.
Zur Anzahl der betroffenen Kundinnen und Kunden ist zum jetzigen Zeitpunkt noch keine gesicherte Aussage möglich, da diese Anzahl insbesondere vom Antragseingang abhängig ist.
Kundinnen und Kunden, die entsprechende Leistungsbedarfe benötigen, können im zweiten Halbjahr 2026 am Repartierungsverfahren teilnehmen, über das die vorhandenen Netzkapazitäten gleichmäßig, diskriminierungsfrei und transparent unter den Teilnehmern aufgeteilt werden. Dieses Vorgehen soll jährlich wiederholt werden.
Alle Großkunden mit vorhandenen Anschlüssen können wie gewohnt ihre bestehende Leistung nutzen und sind nicht vom Repartierungsverfahren betroffen.
Bestandskundinnen und -kunden sind nur von dem Verfahren erfasst, wenn diese ihren Leistungsbezug erhöhen wollen und der Gesamtbedarf dann größer als 1,5 MVA ist.
Für Privathaushalte ergeben sich keine Änderungen. Beide Anlagentypen werden über Niederspannungsanschlüsse versorgt und fallen nicht unter das Repartierungsverfahren, so dass alle Anlagen nach der bisherigen Verfahrensweise angeschlossen werden.
Das Repartierungsverfahren der Hamburger Energienetze orientiert sich an etablierten, regulatorischen Leitlinien der Bundesnetzagentur und praktischen Erfahrungen anderer Netzbetreiber mit vergleichbaren Netzsituationen.
Die konkreten Kriterien werden derzeit von den Hamburger Energienetzen ausgearbeitet. Alle notwendigen Informationen zur Teilnahme werden zum Verfahrensstart im zweiten Halbjahr 2026 hier auf der Homepage der Hamburger Energienetze veröffentlicht.
Die Hamburger Energienetze GmbH entwickelt das Repartierungsverfahren mit dem Ziel, eine transparente und faire Verteilung der vorhandenen Netzkapazitäten sicherzustellen. Die Verteilung erfolgt auf Basis klarer und objektiver Kriterien ohne externe Einflussnahme und folgt einem regelbasierten Verteilungsablauf.
Bisher galt hier das „Windhund-Prinzip“, nach dem Neuanschlüsse gemäß der zeitlichen Reihenfolge des Antragseingangs umgesetzt wurden („first come, first served“). Dieser Verfahren wird nun aufgrund der begrenzten Netzkapazitäten abgelöst.
Die Hamburger Energienetze GmbH trägt mit dem Betrieb sowie dem Um- und Ausbau der Stromnetzinfrastruktur maßgeblich zur Stärkung und Weiterentwicklung des Standorts Hamburg bei.
Das Repartierungsverfahren soll Transparenz bei der Vergabe begrenzter Netzkapazitäten schaffen und sicherstellen, dass diese diskriminierungsfrei und fair für alle Interessenten erfolgt.
Großprojekte wie zum Beispiel Rechenzentren, Batteriespeicher oder Power-to-Heat-Anlagen mit hohen Anschlussleistungen müssen sich für eine Realisierung in Hamburg an den verfügbaren Kapazitäten orientieren. Interessenten können grundsätzlich jedes Jahr erneut am Repartierungsverfahren teilnehmen und so gegebenenfalls ihre Anschlussleistung bei verfügbaren Kapazitäten stufenweise erhöhen.
Die Hamburger Energienetze GmbH entwickelt aktuell skalierbare Produkte im Bereich der flexiblen Leistungsbereitstellung, die ebenfalls im Rahmen des Fair Grid-Projekts vergeben werden sollen. Mit diesem Instrument (flexible Netzanschlussvereinbarungen) könnten Großprojekte auch bei begrenzten Netzkapazitäten eine vereinbarte Leistung zu bestimmten, lastarmen Zeiten beziehen.
Mit Unterstützung der zuständigen Behörden arbeitet die Hamburger Energienetze GmbH weiter daran, die Bereitstellung der notwendigen Transformatoren und Netzverknüpfungspunkte zum Übertragungsnetz zu beschleunigen, um die Begrenzung der Netzkapazitäten schnellstmöglich aufzulösen.
Das Repartierungsverfahren dient als Übergangsinstrument, bis wieder ausreichend Netzkapazitäten zur Verfügung stehen.
Versorgungssicherheit bedeutet, dass Energie jederzeit in ausreichender Menge, in der erforderlichen Qualität und ohne Unterbrechung zur Verfügung stehen – auch bei hoher Nachfrage, technischen Störungen oder äußeren Einflüssen.
Für die Hamburger Energienetze steht eine hohe Versorgungssicherheit an erster Stelle. Um diese zu gewährleisten, ist es erforderlich, dass der zeitgleiche Energiebedarf der angeschlossenen Verbraucher die zur Verfügung stehende Netzkapazität nicht übersteigt.
Durch die Einführung des Repartierungsverfahrens wird sichergestellt, dass die hohe Versorgungssicherheit in Hamburg gewährleistet bleibt. So ist garantiert, dass nicht mehr Verbraucher angeschlossen werden als Leistung im Verteilnetz zur Verfügung steht.
Ursachen der begrenzten Netzkapazität in Mittel- und Hochspannung
Seit Sommer 2025 hat die Zahl der Anfragen nach großen Anschlussleistungen (zum Beispiel Batteriespeicher und Rechenzentren) ins Hamburger Verteilnetz stark zugenommen. Ende des Jahres 2025 wurde den Hamburger Energienetzen vonseiten des Übertragungsnetzbetreibers 50Hertz mitgeteilt, dass bisher vereinbarte Zeitpunkte zur Bereitstellung zusätzlicher Kapazitäten an den Netzverknüpfungspunkten nicht eingehalten werden können. Dies führt aktuell zu begrenzten Netzkapazitäten in der Mittel- und Hochspannung für Neuanschlüsse mit hohem Leistungsbedarf.
Ein Großteil des Stroms, der in Hamburg verbraucht wird, fließt aus dem Übertragungsnetz über Netzverknüpfungspunkte ins Verteilnetz der Hansestadt, das von den Hamburger Energienetzen betrieben wird. Diese Netzverknüpfungspunkte werden vom systemverantwortlichen Übertragungsnetzbetreiber 50Hertz betrieben.
Wenn der Leistungsbedarf in Hamburg durch das Bevölkerungswachstum und die zunehmende Elektrifizierung (zum Beispiel steigender Einsatz von Wärmepumpen und Elektroautos, Anschluss von Power-to-Heat-Anlagen, Batteriespeichern und Rechenzentren) steigt, muss auch die Kapazität dieser Netzverknüpfungspunkte erhöht werden, damit mehr Leistungskapazitäten in Hamburg zur Verfügung stehen.
50Hertz ist im deutschen Energiesystem als vorgelagerter und zuständiger Übertragungsnetzbetreiber für das Hamburger Netzgebiet festgelegt – und damit das einzige Unternehmen, das diese Erweiterung vornehmen kann.
Die Netzsituation in Hamburg ist mit der Situation in anderen Städten wie Berlin, Frankfurt am Main, Bremen und Duisburg vergleichbar. Auch dort fehlt es an ausreichenden Netzkapazitäten, weshalb die dortigen Netzbetreiber bereits Repartierungsverfahren eingeführt haben.
Insbesondere in den letzten beiden Jahren ist im Hamburger Verteilnetz in der Mittel- und Hochspannung ein starker Anfragedruck für Anschlüsse von Großbatteriespeichern und Rechenzentren zu beobachten. Hintergrund sind Technologiesprünge und eine attraktive Förderkulisse beziehungsweise der Boom der Künstlichen Intelligenz (KI). Zeitgleich führen Verfahrensverschärfungen bei der Leistungsvergabe bei anderen Netzbetreibern zu zusätzlichen Ausweicheffekten in das Hamburger Netz.
Hinzu kommen grundsätzlich steigende Leistungsbedarfe im Hamburger Stromnetz, die auf Basis von Prognosen seit mehreren Jahren erkennbar sind und bei den Ausbauplanungen im Verteilnetz durch die Hamburger Energienetze entsprechend berücksichtigt sind.
In Zukunft wird die zunehmende Elektrifizierung des Verkehrs- und Gebäudebereichs (zum Beispiel Elektromobilität, Einsatz von Wärmepumpen, Fernwärmeerzeugung) zu einem steigenden Leistungsbedarf führen. Zur Deckung des steigenden Leistungsbedarfes wurden die notwendigen zusätzlichen Transformatoren und Netzverknüpfungspunkte zum Übertragungsnetz frühzeitig, angefangen im Jahr 2017, bei 50Hertz bestellt. Die Bedarfe wurden von 50Hertz anerkannt und bestätigt.
Ausblick und Maßnahmen
Die Hamburger Energienetze GmbH plant ihre Netzausbaumaßnahmen langfristig mit einem Horizont von mehr als zehn Jahren auf Basis von regelmäßig aktualisierten Prognosen. In den Jahren 2018 bis 2025 hat die Hamburger Energienetze GmbH insgesamt rund 2,2 Milliarden Euro in den Um- und Ausbau des Hamburger Stromnetzes investiert und plant in den kommenden fünf Jahren Investitionen in Höhe von rund 3 Milliarden Euro.
Hinzu kommen die Investitionen in Höhe von rund 174 Millionen Euro für den Bau der Wasserstoffinfrastruktur HH-WIN, über das die Hamburger Industrie zukünftig mit grünem Wasserstoff für energieintensive Industrieprozesse versorgt werden soll.
Den bedarfsgerechten Ausbau in der Mittel- und Hochspannung hat die Hamburger Energienetze GmbH im Jahr 2018 begonnen und entsprechende Lastanstiege auf Grundlage von Prognosen antizipiert, um den zu erwartenden kapazitiven Begrenzungen im Hamburger Verteilnetz zu begegnen. Diese Maßnahmen umfassen auch die frühzeitige Bestellung zusätzlicher Transformatoren und Netzverknüpfungspunkte beim Übertragungsnetzbetreiber 50Hertz.
Zum jetzigen Zeitpunkt ist hierzu keine gesicherte Aussage möglich, da wesentliche Maßnahmen zur Behebung der begrenzten Netzkapazitäten nicht im direkten Einflussbereich der Hamburger Energienetze liegen.
Derzeit geht die Hamburger Energienetze GmbH davon aus, dass bis Anfang der 2030er Jahre und in Teilbereichen des Netzes auch darüber hinaus die Netzkapazitäten begrenzt sein könnten.
Die Hamburger Energienetze GmbH setzt sich gemeinsam mit den zuständigen Behörden dafür ein, dass die notwendigen Maßnahmen zum Ausbau der Netzinfrastruktur auf Seiten des Übertragungsnetzbetreibers priorisiert umgesetzt und ermöglicht werden. Wenn dies erfolgt, stünden zusätzliche Netzkapazitäten auch zu einem früheren Zeitpunkt zur Verfügung.
Die Hamburger Energienetze GmbH steht in kontinuierlichem Austausch mit dem Übertragungsnetzbetreiber und hat diesen – auf Grundlage gemeinsamer Prognosen – regelmäßig und frühzeitig auf die zusätzlichen Bedarfe an Netzkapazitäten hingewiesen und die entsprechende Erweiterung der Netzverknüpfungspunkte bestellt.
Der Übertragungsnetzbetreiber ist gesetzlich verpflichtet, die Ausbaumaßnahmen umzusetzen. Dabei konkurriert Hamburg jedoch in Anwendung des auch seitens 50Hertz geltenden Diskriminierungsverbots mit den Ausbau- und Anschlussbedarfen anderer Verteilnetzbetreiber sowie den gesetzlichen Anschlussverpflichtungen von 50Hertz gegenüber Offshore-Windparks und anderen EEG-Einspeisern.
Die Hamburger Energienetze GmbH prüft aktuell verschiedene Optionen, um die notwendige Erweiterung der Netzverknüpfungspunkte ins Übertragungsnetz zu beschleunigen.
Mit der Einführung des Repartierungsverfahrens, über das vorhandene Kapazitäten gemäß dem Neutralitätsgebot an neue Anschlüsse vergeben werden – und das bereits andere Verteilnetzbetreiber (zum Beispiel in Berlin, Frankfurt am Main und Bremen) umsetzen – bereitet die Hamburger Energienetze GmbH aktuell auch die Einführung sogenannter flexibler Netzanschlussvereinbarungen vor.
Anschlussnehmer, die mit der Hamburger Energienetze GmbH eine flexible Netzanschlussvereinbarung eingehen, haben die Möglichkeit, trotz begrenzter Netzkapazitäten eine angefragte Leistung gegebenenfalls zu bestimmten, lastarmen Zeiten (zum Beispiel nachts) bereitgestellt zu bekommen.
Darüber hinaus prüft ein internes Projekt der Hamburger Energienetze GmbH unterschiedliche Lösungsansätze, um die Behebung der begrenzten Netzkapazitäten zu beschleunigen.
Zeitgleich wird mit Unterstützung der zuständigen Behörden der intensive Dialog mit 50Hertz weitergeführt, um die Erweiterung der notwendigen Netzverknüpfungspunkte zu befördern.
Die Hamburger Energienetze GmbH wird die jährlich verfügbaren Kapazitäten ermitteln und zukünftig hier auf ihrer Homepage im Rahmen des Repartierungsverfahrens im zweiten Halbjahr 2026 veröffentlichen. Eine vorzeitige Prognose ist zum aktuellen Zeitpunkt nicht möglich.
Kontakt
Sollten Sie weitere Fragen haben, wenden Sie sich bitte an Ihre zuständige Ansprechperson oder schreiben Sie uns unter repartierung@hamburger-energienetze.de