Treibhausgas-Quotenhandel in der Elektromobilität –
unser Rahmenvertrag für Hamburg
Elektromobilität lohnt sich jetzt noch mehr! Generieren Sie jährliche Zusatzerlöse mit Ihrer öffentlichen Ladeinfrastruktur oder Ihren Elektrofahrzeugen durch den Treibhausgas-Quotenhandel.
Das Klimaschutzinstrument der Treibhausgasminderungsquote (THG-Quote) soll den CO2-Austoß im Verkehrssektor durch den vermehrten Einsatz von erneuerbaren Energien langfristig senken. Für diesen Zweck wird durch dieses Instrument eine Umverteilung von Geldern vorgenommen. Auf der einen Seite stehen Unternehmen, welche fossile Kraftstoffe in den Verkehr bringen. Werden gesetzte Grenzwerte für THG-Emissionen von diesen Unternehmen nicht erfüllt, müssen diese Unternehmen Strafzahlungen leisten oder THG-Zertifikaten kaufen. Die zweite Seite sind Ladepunktbetreibende sowie Halterinnen und Halter von Elektrofahrzeugen. Diese erzielen durch Ihr Verhalten THG-Einsparungen, welche zertifiziert und frei am Markt gehandelt werden können.
Die Hamburger Energienetze haben einen Rahmenvertrag mit einem Rahmenvertragspartner geschlossen. Die Konditionen des Rahmenvertrages machen es möglich, hohe Preise zu erzielen und gleichzeitig Ihren administrativen Aufwand zu verringern - für eine einfache und übersichtliche Handhabung Ihrer THG-Quoten.
Der Rahmenvertragspartner bietet Hamburger Akteuren und Akteurinnen dafür ein Angebot zum Verkauf von THG-Quoten an und stellt einen Nutzerportal bereit. Die Hamburger Akteure und Akteurinnen können einen direkten Kaufvertrag mit unserem Rahmenvertragspartner schließen.
Unser FAQ rund um das Thema THG-Quotenhandel trägt die wichtigsten Informationen zum Hintergrund und weiteren Details zusammen. Falls Sie noch weitere Fragen haben, schreiben Sie uns gern eine E-Mail unter emobility-thg@hamburger-energienetze.de.
Die häufigsten Fragen dazu haben wir hier für Sie gesammelt
Die Treibhausgasminderungsquote (THG-Quote) ist ein gesetzlich normiertes marktbasiertes Klimaschutzinstrument, das den CO2-Austoß im Verkehrssektor durch vermehrten Einsatz von erneuerbaren Energien langfristig senken soll.
Die Treibhausgas-Quote (THG-Quote) wird gegenüber dem Umweltbundesamt (UBA) angegeben und an quotenverpflichtete Unternehmen, wie zum Beispiel Mineralölkonzerne, verkauft. Die zuständige Behörde für den Vollzug des Quotenhandels ist die Biokraftstoffquotenstelle des Hauptzollamts Frankfurt/Oder. Sowohl E-Fahrzeuge als auch verkaufter Ladestrom tragen zu Emissionseinsparungen bei und können daher über die THG-Quote vermarktet werden.
Der THG-Quotenhandel ist übrigens unabhängig vom CO2-Emissionshandel. Es handelt sich dabei nicht im direkten Sinne um Kompensation auf der Basis von CO2-Zertifikaten, sondern um ein separates, zusätzliches finanzielles Instrument – begrenzt auf den Sektor Verkehr.
Fahrzeughalter mit mindestens einem zugelassenen rein batteriebetriebenen Elektroauto (keine Hybrid-Fahrzeuge).
Flottenbetreiber: Rein batteriebetriebene Elektroautos (keine Hybride), bei denen Ihr Unternehmen als Fahrzeughalter eingetragen ist, sind automatisch für den THG-Quotenhandel qualifiziert. Quotenberechtigt sind vollelektrische Fahrzeuge der Fahrzeugklassen M1, M3, L, N1, N2, N3
Ladepunktbetreiber: Jede öffentlich verkaufte kWh-Ladestrommenge ist automatisch für den THG-Quotenhandel qualifiziert. Voraussetzung dafür ist, dass die Ladeinfrastruktur öffentlich zugänglich ist. Als Nachweis zur Zertifizierung benötigten Sie einen digitalen Auszug Ihrer Ladestrommengen (Charge Detail Records – CDRs, lokal oder via IT-Backend) sowie Ihre Infrastrukturdaten, welche an das Umweltbundesamt zur Zertifizierung übermittelt werden muss.
Unternehmen, die fossile Kraftstoffe in Verkehr bringen (z. B. Mineralölkonzerne), sind gesetzlich dazu verpflichtet, freigesetzte THG-Emissionen jährlich, um einen bestimmten Prozentsatz zu reduzieren. Können diese Unternehmen diese Vorgabe nicht erfüllen, haben sie die Möglichkeit THG-Zertifikate zu kaufen oder Strafzahlungen zu leisten. Unter anderem können Ladepunktbetreiber und Halter von Elektrofahrzeugen, die zu den THG-Einsparungen beitragen, diese erzielten THG-Einsparungen zertifizieren und frei am Markt handeln.
Auf diese Weise werden die externen Kosten von fossilen Brennstoffen zumindest zu einem gewissen Grad monetarisiert. Der THG-Handel trägt damit langfristig zu einer Transformation des Verkehrssektors bei.
Einzelne THG-Bescheinigungen zu handeln ist aufwändig. Deshalb haben sich THG-Händler etabliert, die die THG-Bescheinigungen von THG-Berechtigten kaufen und diese gesammelt verkaufen. Die THG-Händler verhandeln mit den verpflichteten Unternehmen, die THG-Emissionen verringern müssen, und verkaufen die THG-Bescheinigungen.
Die Pauschale gilt nur für vollelektrische Fahrzeuge. Es gelten folgende Pauschalwerte je Fahrzeugklasse:
- PKW (M1): 2.000 kWh (0,862 tCO₂)
- Motorrad (L): 2.000 kWh (0,862 tCO₂)
- Nutz-Fzg. bis 3,5t (N1): 3.000 kWh (1,293 tCO₂)
- Nutz-Fzg. ab 3,5t (N1): 20.600 kWh (1,293 tCO₂)
- Nutz-Fzg. ab 12t (N3): 33.400 kWh (1,293 tCO₂)
- Bus (M3): 72.000 kWh (31,032 tCO₂)
- Andere (vollelektrisch): 2.000 kWh (0,862 tCO₂)
Die THG-Quoten und CO2-Zertifikate sind zwei voneinander unabhängige Systeme. Der Verkauf von THG-Quoten hat daher auch keinen Einfluss auf die CO2-Bilanz, die Ihr Unternehmen ausweist.
- Ladeinfrastrukturen, die die Ladesäulenverordnung (LSV) erfüllen und öffentlich zugänglich sind.
- Ladeinfrastrukturen, die die Ladesäulenverordnung (LSV) erfüllen und halb-öffentlich zugänglich sind (z. B. Parkplätze vor einem Laden).
Für die ausgehandelten Angebote existieren unterschiedliche Auszahlungszeitpunkte.
Für Elektrofahrzeuge kann zwischen einer Sofortauszahlung und einer Auszahlung nach der UBA-Bescheinigung gewählt werden. Dabei wird eine Sofortauszahlung in wenigen Werktage durchgeführt. Eine Auszahlung nach der UBA-Bescheinigung nimmt bis zu 13 Wochen in Anspruch, da das UBA eine lange Zeit für die Erstellung der THG-Bescheinigungen benötigt.
Für Ladestrom wird die Auszahlung nach dem UBA-Bescheid durchgeführt. Dabei kann entschieden werden, in welcher Granularität (monatlich, quartalsweise, halbjährig oder jährlich) die THG-Bescheinigungen veräußert werden. Von der Übermittlung der Ladestrommengen für den ausgewählten Zeitraum bis zur Auszahlung vergehen bis zu 13 Wochen.
Die ausgewiesene THG-Prämie ist als Netto-Wert angegeben, die USt. wird separat ausgewiesen.
Die Auszahlung erfolgt auf das von Ihnen angegebene Konto.
In kurzer Zeit hat sich ein divers aufgestellter Markt entwickelt, auf dem viele Zwischenhändler Zertifikate bündeln und vermitteln. Durch eine Bündelung des Angebots lassen sich hohe Preise erzielen. Durch die Bündelung der THG-Quoten der Hamburger Stadtwirtschaft und der Hamburger Kernverwaltung verringert sich der Aufwand und erhöht sich der ökonomische Mehrwert.
Warum das ausgehandelte Angebot über die Hamburger Energienetze nutzen?
Die Hamburger Energienetze GmbH tritt als Makler auf. Das ausgehandelte Angebot mit greenAir sieht die Bündelung der THG-Quoten für die Hamburger Akteure vorsieht. Gemeinsam mit den THG-Quoten der öffentlichen Ladeinfrastruktur sowie der aller teilnehmenden öffentlichen Unternehmen und der Kernverwaltung lassen sich Aufwände reduzieren und höhere Erlöse erzielen.
Ihre Vorteile auf einen Blick:
- Sie erhalten Erlösvorteile durch den gebündelten Handel der Mengen.
- Die Hamburger Energienetze GmbH übernimmt für Sie relevante Prozessschritte mit dem Rahmenvertragspartner (THG-Händler).
- Durch das Vertragsverhältnis mit greenAir reduzieren Sie Ihren administrativen Aufwand für Ausschreibungen, Verhandlungsgespräche sowie Vertragsmanagement.
Der Name der THG-Quote kann irreführend sein. Es steht weniger die Einsparung von Treibhausgasen durch Elektromobilität im Fokus als die Umverteilung von Geldern von der einen Antriebsart zur anderen. Das heißt: Mineralölkonzerne sollen am Umstieg zu Elektromobilität finanziell beteiligt werden. Die Kraftstoffproduzenten müssen also durch die Quote gezwungenermaßen einen zusätzlichen Preis für die klimaschädlichen fossilen Kraftstoffe zahlen. Somit wird Geld von den Konzernen zu Betreibenden von Ladeinfrastruktur umverteilt. Beim THG-Quotenhandel handelt es sich daher nicht um Greenwashing. Es ist eben keine Marketingaktion der Mineralölkonzerne, sondern staatlich gelenkt.
Einnahmen durch die Zahlung der THG-Quote für Fahrzeuge oder Ladeinfrastruktur, die Teil des Betriebsvermögens sind, stellen Einkünfte aus Gewerbebetrieb bzw. aus selbständiger Arbeit dar und sind entsprechend steuerrechtlich zu behandeln.
Sie erhalten die THG-Quote, die Sie abtreten können, jährlich. Die Verträge enden in der Regel am 31. Dezember des laufenden Jahres. Daher muss man jedes Jahr den Antrag erneut stellen. Wir werden Sie erinnern.
Folgende Dokumente müssen Sie vorhalten:
Für Elektrofahrzeuge: Zulassungsbescheinigung Teil 1 (Fahrzeugschein) in digitaler Form, am besten eingescannt. Bankverbindung. Fahrzeughalter muss der Begünstigte sein.
Für Ladeinfrastruktur: EVSE-ID, welche bei der Bundesnetzagentur für die öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur angegeben wurde. Standort der Ladesäulen. Anzahl der Ladesäulen. Umgesetzte Kilowattstunden. Entnahmezeitraum (falls < 1 Jahr).
Der 31. Oktober stellt den Stichtag für die THG-Quoten dar, die als Pauschalbetrag pro Fahrzeug geltend gemacht werden können. Das heißt, dass Fahrzeuge, die bis zum 31. Oktober angemeldet wurden, die THG-Berechtigungen erhalten. Beim Umweltbundesamt müssen die THG-Berechtigungen auf Basis der Fahrzeugscheine bis 15. November eingereicht werden, da jedoch die Händler einen Vorlauf zur Einreichung benötigen, ist die Einreichungsfrist bei den Händlern der 31. Oktober.
Für Ladestrom von öffentlich zugängliche Ladestationen ist die Frist der 31. Januar des Folgejahres. Beim Umweltbundesamt müssen die THG-Quoten für Ladestrom von öffentlich zugängliche Ladestationen, die für das Jahr geltend gemacht werden, bis zum 28. Februar des Folgejahres beantragt werden.
Konkret bedeutet das, dass Sie ein Fahrzeug noch am 31. Oktober des jeweiligen Jahres zulassen können. Die THG-Quoten für das jeweilige Jahr stehen Ihnen dann zu. Die THG-Quoten muss der Rahmenvertragspartner (THG-Händler) beim UBA bis zum 15. November des jeweiligen Jahres beantragen. Bei Ladestrom ist die Frist zur Einreichung beim THG-Händler der 31. Januar und für die Einreichung beim UBA durch den THG-Händler der 28. Februar des Folgejahres. Eine Mindestlaufleistung gibt der Gesetzgeber im Übrigen nicht vor. Auch E-Fahrzeuge, die im laufenden Jahr nur einen Tag zugelassen sind und den Kilometerstand null haben, erhalten die volle Jahrespauschale.
Alle Ladestrommengen, die im laufenden Jahr aus der Ladesäule bezogen wurden, sind für dieses Jahr THG-berechtigt. Die THG-Quoten müssen bis zum 28. Februar des Folgejahres beim UBA beantragt werden.
Die Rahmenvertragspartner geben in der Regel hier als Frist den 31. Januar für Ladestrommengen des Vorjahres vor, um alle notwendigen Prozesse vor dem Ablauf der behördlichen Frist gewährleisten zu können.
- Zulassung der Fahrzeuge beim LBV bis zum 31. Oktober des laufenden Jahres
- Meldung der Fahrzeuge beim Rahmenvertragspartner bis zum 31. Oktober des laufenden Jahres
- Beantragung der THG-Quoten beim UBA durch den Rahmenvertragspartner bis zum 15. November des laufenden Jahres für THG-Quoten auf Basis der Fahrzeugscheine und der 28. Februar des Folgejahres für Ladestrommengen
Der Quotenhandel ist bis mindestens 2030 vorgesehen. Aus Erfahrung der Rahmenvertragspartner (THG-Händler): Die Biokraftstoffquote wurde 2009 eingeführt und ihr Nachfolger, die THG-Quote in der ursprünglichen Form, im Jahr 2015. Daher gehen die THG-Händler davon aus, dass ein ähnlicher Mechanismus auch nach 2030 existieren wird.
Die THG-Quote, die von den Mineralölkonzernen pro Jahr kompensiert werden muss, wächst jährlich um einige Prozentpunkte an. Demzufolge soll diese THG-Quote im kommenden Jahr bei acht Prozent liegen. Es gibt jährlich kleinere Sprünge, sodass der Wert 2025 auf 10,5 Prozent steigt und sich bis 2030 auf 25 Prozent erhöht. In welche Richtung sich der Marktpreis entwickelt und ob das Umweltbundesamt ggf. hier steuernd eingreift, kann aktuell nicht prognostiziert werden.