Netznutzungsvertrag

Als Hamburger Großunternehmen haben Sie die Möglichkeit, direkt Kunde von uns zu werden. Dann schließen Sie mit uns als Ihrem Verteilnetzbetreiber einen Netznutzungsvertrag ab.

In diesem Vertrag sind unter anderem die Entgelte, die Sie für die Nutzung des Netzes zahlen, enthalten. Sie erhalten von uns dann eine Rechnung über die Kosten der Nutzung des Netzes sowie eine Rechnung von Ihrem Stromlieferanten über Ihre Stromlieferung.

Aktuelle und zukünftig gültige Fassung (BNetzA)

Der Netznutzungsvertrag ist verbindlich von der Bundesnetzagentur (BNetzA) festgelegt.

Netznutzungsvertrag (NNV), gültig ab 01.04.2022

Netznutzungsvertrag / Lieferantenrahmenvertrag, gültig seit 01.04.2018

In Verbindung mit der Zuordnungsvereinbarung.

Zusätzlich zum Standardvertrag der BNetzA ist zwischen den Hamburger Energienetzen und nachgelagerten Netzbetreibern oder Ladepunktbetreibern (CPO), welche ladevorgangscharfe bilanzielle Energiemengenzuordnung betreiben (Modell 2), der Abschluss einer Zusatzvereinbarung vorgesehen.

Weitere Informationen
Entgelte für den Messstellenbetrieb

Die Entgelte für den Messstellenbetrieb basieren auf den Regelungen des Messstellenbetriebsgesetzes und hängen von der Art der Messeinrichtung und dem Jahresstromverbrauch ab.

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