Erzeugungsanlage außer Betrieb nehmen

Sie möchten Ihre Anlage endgültig außer Betrieb nehmen? Die dafür erforderlichen drei Schritte haben wir Ihnen hier zusammengefasst.

Zu jedem Punkt stellen wir Ihnen alle erforderlichen Formulare und Unterlagen zur Verfügung.

Bitte beachten Sie, dass wir nur vollständig ausgefüllte und mit allen erforderlichen Anlagen eingereichte Formulare und Unterlagen bearbeiten können. 

 

Bitte melden Sie uns die Außerbetriebnahme

Wird Ihre Anlage dauerhaft außer Betrieb genommen, so ist uns dies zu melden. Wir empfehlen, dass die Meldung durch Ihre Elektrofachkraft erfolgt.

Für Fachkräfte

Bitte nutzen Sie zur Abmeldung einer Anlage das Formular „E.10 Außerbetriebnahme einer Erzeugungsanlage (NS)“:

E.10 Außerbetriebnahme einer Erzeugungsanlage (NS) / PDF (152.27 KB)

Soll die Anlage nicht dauerhaft außer Betrieb gehen, sondern lediglich das Anlagenkonzept verändert werden, folgen Sie bitte unserem 5-Schritte-Plan Anlagenkonzept ändern.

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Die Erzeugung und Einspeisung von Strom ist gesetzlich streng geregelt. Wir geben Ihnen gerne einen Überblick über verschiedene Regelungen, die es zu beachten gilt.

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