Erzeugungsanlage außer Betrieb nehmen
Sie möchten Ihre Anlage endgültig außer Betrieb nehmen? Die dafür erforderlichen drei Schritte haben wir Ihnen hier zusammengefasst.
Zu jedem Punkt stellen wir Ihnen alle erforderlichen Formulare und Unterlagen zur Verfügung.
Bitte beachten Sie, dass wir nur vollständig ausgefüllte und mit allen erforderlichen Anlagen eingereichte Formulare und Unterlagen bearbeiten können.
Bitte melden Sie uns die Außerbetriebnahme
Wird Ihre Anlage dauerhaft außer Betrieb genommen, so ist uns dies zu melden. Wir empfehlen, dass die Meldung durch Ihre Elektrofachkraft erfolgt.
Für Fachkräfte
Bitte nutzen Sie zur Abmeldung einer Anlage das Formular „E.10 Außerbetriebnahme einer Erzeugungsanlage (NS)“:
E.10 Außerbetriebnahme einer Erzeugungsanlage (NS) / PDF (152.27 KB)
Soll die Anlage nicht dauerhaft außer Betrieb gehen, sondern lediglich das Anlagenkonzept verändert werden, folgen Sie bitte unserem 5-Schritte-Plan Anlagenkonzept ändern.
Lassen Sie nicht benötigte Zähler ausbauen
Sofern keine zeitnahe Inbetriebnahme einer neuen Anlage geplant ist, lassen Sie bitte den Zähler ausbauen, damit Ihnen keine unnötigen Kosten für den Messstellenbetrieb entstehen.
Üblicherweise beantragt Ihre Elektrofachkraft die Zählerdemontage bei uns.
Für Fachkräfte
Zur Beantragung der Zählerdemontage oder -veränderung nutzen Sie als Elektrofachkraft bitte das Zählermontageportal mit der von uns mitgeteilten Projektnummer.
Zählermontageportal
Auf dem Zählermontageportal finden Sie wichtige Informationen für Elektrofachbetriebe und den Online-Service zur Zählermontage.
Abmeldung bei der Bundesnetzagentur
Die Außerbetriebnahme ist auch im Marktstammdatenregister zu erfassen.
Die endgültige Stilllegung müssen Sie auch im Marktstammdatenregister erfassen. Wir erstellen dann eine Schlussrechnung für Ihre Anlage.
Für Fachkräfte
Als Elektrofachkraft stehen Sie dem Anlagenbetreiber hier nur noch beratend zur Seite.