Inbetriebnahme ab dem 1. Januar 2024
Neue Anlagen
Sie betreiben bereits seit 2024 eine Anlage, erhalten allerdings noch keine Netzentgeltreduzierung?
So können Sie für Ihre Anlage das reduzierte Netzentgelt beantragen
Bitte, prüfen Sie, welcher Fall auf Sie zutrifft.
Fall 2: Die Anlage ist bereits in Betrieb, aber noch nicht als „in Betrieb“ gemeldet
Ihre Anlage ist bereits vor Ort in Betrieb und in den Portalen Netzanschluss Plus und Hausanschlussportal registriert. Allerdings wurde die Inbetriebnahme dort noch nicht bestätigt.
Bitte melden Sie die Anlage in beiden Portalen noch als „in Betrieb“ zurück. Dabei werden auch die Angaben zur Netzentgeltreduzierung abgefragt. Sobald die Anlage in beiden Portalen als „in Betrieb“ hinterlegt ist, wird der Antrag auf Netzentgeltreduzierung automatisch an uns übermittelt und von uns bearbeitet.
Fall 3: Die Anlage ist bereits in Betrieb und in unseren Portalen angemeldet
Ihre Anlage hat bereits den gesamten Prozess in unseren Portalen durchlaufen und ist dort als „in Betrieb“ hinterlegt. Möglicherweise wurde die Anlage jedoch zu einem Zeitpunkt in Betrieb genommen, als noch kein automatischer Antrag auf Netzentgeltreduzierung über das Portal möglich war.
Bitte reichen Sie in diesem Fall den Antrag auf Netzentgeltreduzierung bei uns ein. Senden Sie uns dafür folgendes PDF per E-Mail.
Wichtig: Geben Sie auf dem Antrag unbedingt die Portal-ID Ihrer Anlage an.