Inbetriebnahme vor dem 1. Januar 2024
Bestandsanlagen mit Steuerung
Wenn Ihre bestehende Anlage bereits über Steuerungstechnik verfügt, gelten für Sie die bisherigen Bedingungen noch bis zum 31. Dezember 2028. Danach wechseln Sie automatisch in die neue Regelung nach § 14a EnWG. In diesem Zuge wird auch die Steuerungstechnik ausgetauscht.
Sie können bereits jetzt freiwillig in die neue Regelung wechseln. Dieser Wechsel ist verbindlich und kann später nicht rückgängig gemacht werden.
So erhalten Sie die Netzentgeltreduzierung nach der neuen Regelung
Da Ihre Anlage bereits über eine Steuerungsmöglichkeit verfügt, ist sie in der Regel bereits für die neue Steuerungstechnik vorbereitet. Für den Wechsel in die neue Regelung müssen Sie daher nur das folgende Formular ausfüllen.
Um die neue Steuerungstechnik kümmern wir uns. Die Kosten dafür tragen Sie. Wir installieren die neue Steuerungstechnik gegebenenfalls nicht direkt ab 2029, sondern erst, wenn sie tatsächlich benötigt wird. Die Kosten entstehen für Sie erst, wenn die neue Steuerungstechnik installiert wurde.
Bitte beachten Sie
Die Anlage kann über potentialfreie Relaiskontakte an die Steuerbox angeschlossen werden – genauso wie bisher der Tonfrequenz-Rundsteuerempfänger oder die Zeitschaltuhr. Voraussetzung dafür ist, dass Ihr beauftragter Elektrofachbetrieb Leitungen von der Anlage bis zum Zählerplatz verlegt hat.