Inbetriebnahme vor dem 1. Januar 2024

Bestandsanlagen mit Steuerung

Wenn Ihre bestehende Anlage bereits über Steuerungstechnik verfügt, gelten für Sie die bisherigen Bedingungen noch bis zum 31. Dezember 2028. Danach wechseln Sie automatisch in die neue Regelung nach § 14a EnWG. In diesem Zuge wird auch die Steuerungstechnik ausgetauscht.

Sie können bereits jetzt freiwillig in die neue Regelung wechseln. Dieser Wechsel ist verbindlich und kann später nicht rückgängig gemacht werden.

So erhalten Sie die Netzentgeltreduzierung nach der neuen Regelung

Da Ihre Anlage bereits über eine Steuerungsmöglichkeit verfügt, ist sie in der Regel bereits für die neue Steuerungstechnik vorbereitet. Für den Wechsel in die neue Regelung müssen Sie daher nur das folgende Formular ausfüllen.

Zum Formular

Um die neue Steuerungstechnik kümmern wir uns. Die Kosten dafür tragen Sie. Wir installieren die neue Steuerungstechnik gegebenenfalls nicht direkt ab 2029, sondern erst, wenn sie tatsächlich benötigt wird. Die Kosten entstehen für Sie erst, wenn die neue Steuerungstechnik installiert wurde.

Bitte beachten Sie

Die Anlage kann über potentialfreie Relaiskontakte an die Steuerbox angeschlossen werden – genauso wie bisher der Tonfrequenz-Rundsteuerempfänger oder die Zeitschaltuhr. Voraussetzung dafür ist, dass Ihr beauftragter Elektrofachbetrieb Leitungen von der Anlage bis zum Zählerplatz verlegt hat.

Weitere Informationen zu möglichen Netzentgeltreduzierungen für

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