Inbetriebnahme vor dem 1. Januar 2024

Bestandsanlagen ohne Steuerung

Wenn Sie eine bestehende Anlage ohne Steuerung betreiben, dann besteht für Sie aktuell kein Handlungsbedarf. Die neuen Regelungen nach § 14a EnWG gelten für Ihre Anlage dauerhaft nicht.

Allerdings haben Sie die Möglichkeit, Ihre Anlage freiwillig umzurüsten und unter bestimmten Voraussetzungen eine reduzierte Netzentgeltzahlung nach § 14a EnWG zu erhalten. Dafür ist es notwendig, Ihre Anlage steuerbar zu machen.

Bitte beachten Sie: Diese Entscheidung ist endgültig. Ein späterer Wechsel zurück ist nicht möglich.

Sie haben sich entschieden und möchten freiwillig Ihre Anlage steuerbar machen und von den reduzierten Netzentgelten profitieren? So geht's:

Ihr Weg zur Netzentgeltreduzierung

Vorbereitung Ihrer Anlage für eine Steuerung

Als erstes müssen Sie die Steuerbarkeit Ihrer bestehenden Anlage dauerhaft herstellen. Dafür muss Ihre Anlage für die Anbindung der Steuerungstechnik und die Umsetzung von Steuersignalen vorbereitet sein. Wird ein Steuersignal ausgelöst, muss Ihre Anlage ihre Leistung auf den zulässigen Mindestwert reduzieren. 

Die Anforderungen an die Installation steuerbarer Verbrauchseinrichtungen finden Sie in unseren technischen Anschlussbedingungen (TAB). Ihr Elektrofachbetrieb unterstützt Sie bei der Umsetzung.

Um die Steuerungstechnik kümmern wir uns. Die Kosten dafür tragen Sie. Je nach Bedarf installieren wir die Steuerungstechnik möglicherweise nicht sofort, sondern erst zu einem späteren Zeitpunkt. Die Kosten entstehen für Sie erst, wenn die Steuerungstechnik installiert wurde. Die Netzentgeltreduzierung erhalten Sie trotzdem bereits ab dem Tag, an dem Sie den Antrag stellen – auch wenn die Steuerungstechnik zu diesem Zeitpunkt noch nicht installiert ist.

Weitere Informationen zu möglichen Netzentgeltreduzierungen für

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