Messstellenverträge
Die Bundesnetzagentur hat mit Beschluss vom 20. November 2025 (Az. BK6-24-125) erstmals bundesweit einheitliche Messstellenverträge für moderne Messeinrichtungen und intelligente Messsysteme festgelegt. Wir als grundzuständiger Messstellenbetreiber sind danach verpflichtet den festgelegten Messstellenvertrag mit unseren Kunden abzuschließen.
Der Messstellenvertrag ersetzt die „Allgemeine Bedingungen für den Messstellenbetrieb moderner Messeinrichtungen durch die Hamburger Energienetze GmbH als grundzuständigem Messstellenbetreiber“ und die „Allgemeine Bedingungen für den Messstellenbetrieb intelligenter Messsysteme durch die Hamburger Energienetze GmbH als grundzuständigem Messstellenbetreiber“.
Der Messstellenvertrag regelt die Rechte und Pflichten im Zusammenhang mit der Durchführung des Messstellenbetriebs für Messstellen mit einer modernen Messeinrichtung oder intelligentem Messsystem.
Unser Vertragspartner für die Durchführung des Messstellenbetriebs kann dabei Ihr Energielieferant als Anbieter eines kombinierten Vertrages sein, oder Sie als Anschlussnehmer bzw. Anschlussnutzer über einen direkten Vertrag mit uns als grundzuständigen Messstellenbetreiber.
Downloadbereich
Hier finden Sie unsere vertraglichen Regelungen als Musterdokumente für den Messstellenvertrag als Anschlussnutzer bzw. Anschlussnehmer.
-
Messstellenvertrag Strom AN ab 01.07.2026
PDF-Datei herunterladen
Dateityp: PDF | Größe: 216.63 KB
-
Standardisiertes Formblatt § 54 MsbG ab 01.07.2026
PDF-Datei herunterladen
Dateityp: PDF | Größe: 111.40 KB
-
Entgelte für den Messstellenbetrieb von modernen Messeinrichtungen und intelligenten Messsystemen gültig ab 01.07.2025
PDF-Datei herunterladen
Dateityp: PDF | Größe: 107.77 KB
-
Allgemeine Bedingungen für moderne Messeinrichtungen gültig bis 30.06.2026
PDF-Datei herunterladen
Dateityp: PDF | Größe: 124.39 KB
-
Allgemeine Bedingungen für intelligente Messsysteme gültig bis 30.06.2026
PDF-Datei herunterladen
Dateityp: PDF | Größe: 117.58 KB