Messstellenverträge

 

Die Bundesnetzagentur hat mit Beschluss vom 20. November 2025 (Az. BK6-24-125) erstmals bundesweit einheitliche Messstellenverträge für moderne Messeinrichtungen und intelligente Messsysteme festgelegt. Wir als grundzuständiger Messstellenbetreiber sind danach verpflichtet den festgelegten Messstellenvertrag mit unseren Kunden abzuschließen.

Der Messstellenvertrag ersetzt die „Allgemeine Bedingungen für den Messstellenbetrieb moderner Messeinrichtungen durch die Hamburger Energienetze GmbH als grundzuständigem Messstellenbetreiber“ und die „Allgemeine Bedingungen für den Messstellenbetrieb intelligenter Messsysteme durch die Hamburger Energienetze GmbH als grundzuständigem Messstellenbetreiber“.
Der Messstellenvertrag regelt die Rechte und Pflichten im Zusammenhang mit der Durchführung des Messstellenbetriebs für Messstellen mit einer modernen Messeinrichtung oder intelligentem Messsystem.

Unser Vertragspartner für die Durchführung des Messstellenbetriebs kann dabei Ihr Energielieferant als Anbieter eines kombinierten Vertrages sein, oder Sie als Anschlussnehmer bzw. Anschlussnutzer über einen direkten Vertrag mit uns als grundzuständigen Messstellenbetreiber. 

Informationen zur Anlage für Sonderreglungen für Letztverbraucher befinden sich in unserem Impressum. Die Verträge für Stromlieferanten befinden sich hier.

Weitere Informationen

Stromzähler

Alles Wissenswerte zu unseren Stromzählern finden Sie hier.

Gaszähler

Unsere Gaszähler sind ausgereifte und bewährte technische Messgeräte, die hohe Anforderungen erfüllen.

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