Wir als grundzuständiger Messstellenbetreiber
Als Hamburgs grundzuständiger Messstellenbetreiber sind wir gemäß § 3 Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) für Einbau, technischen Betrieb und Wartung von Stromzählern im Hamburger Stadtgebiet zuständig.
Das heißt, solange Sie sich nicht für einen wettbewerblichen Messstellenbetreiber entschieden haben, sind wir in der Regel Ihr Ansprechpartner beim Thema Stromzähler.
Laut § 5 MsbG beziehungsweise § 6 MsbG haben Sie sowohl als Anschlussnehmer als auch als Anschlussnutzer die Möglichkeit, einen anderen, wettbewerblichen Messstellenbetreiber zu wählen. Dieser Messstellenbetreiber muss allerdings die Anforderungen an einen einwandfreien Messstellenbetrieb erfüllen.
In unseren FAQs haben wir die wichtigsten Antworten auf häufig gestellte Fragen zu modernen Messeinrichtungen und intelligenten Messsystemen sowie dem Messstellenbetrieb für Sie zusammengefasst.
Bei Fragen zu unserer Rolle als grundzuständiger Messstellenbetreiber wenden Sie sich an