Wir als grundzuständiger Messstellenbetreiber

Als Hamburgs grundzuständiger Messstellenbetreiber sind wir gemäß § 3 Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) für Einbau, technischen Betrieb und Wartung von Stromzählern im Hamburger Stadtgebiet zuständig.

Das heißt, solange Sie sich nicht für einen wettbewerblichen Messstellenbetreiber entschieden haben, sind wir in der Regel Ihr Ansprechpartner beim Thema Stromzähler.

Laut § 5 MsbG beziehungsweise § 6 MsbG haben Sie sowohl als Anschlussnehmer als auch als Anschlussnutzer die Möglichkeit, einen anderen, wettbewerblichen Messstellenbetreiber zu wählen. Dieser Messstellenbetreiber muss allerdings die Anforderungen an einen einwandfreien Messstellenbetrieb erfüllen.

Seitenansicht einer jungen Frau. Sie blickt in die Kamera und trägt einen blauen Arbeitsanzug. Hinter ihr hängen an der Wand mehrere digitale Stromzähler. In der rechten Hand hält sie eine Taschenlampe und bedient die optische Schnittstelle des Zählers.

Informationen zum Messstellenbetriebsgesetz (MsbG)

Alle wichtigen Informationen zur zukünftigen Ausstattung von Messtellen mit modernen Messeinrichtungen und intelligenten Messsystemen im Sinne des Messstellenbetriebsgesetzes finden Sie hier.

Zum Messstellenbetriebsgesetz

In unseren FAQs haben wir die wichtigsten Antworten auf häufig gestellte Fragen zu modernen Messeinrichtungen und intelligenten Messsystemen sowie dem Messstellenbetrieb für Sie zusammengefasst.

Bei Fragen zu unserer Rolle als grundzuständiger Messstellenbetreiber wenden Sie sich an

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