Mann steht vor einer Anlage und drückt Knöpfe

Verzeichnis für Elektrofachbetriebe

Wir sind dazu verpflichtet, ein Verzeichnis über in Hamburg zugelassene Elektroinstallateure zu führen, die elektrische Anlagen an unser Verteilnetz anschließen, erweitern, ändern und unterhalten. Dadurch stellen wir gemäß § 13 "Netzanschlussverordnung - NAV" den Einsatz qualifizierter Installateure sicher.

Eingetragene Elektrofachbetriebe erhalten von uns eine Eintragungsbestätigung und können sich bei Ihrem Auftraggeber oder anderen Verteilnetzbetreibern entsprechend ausweisen.

Gesetze im Internet

Eintragung als Haupt-, Neben- oder Hilfsbetrieb nach HWO

Im Gesetz zur Ordnung des Handwerks (Handwerksordnung, HWO) wird unter anderem die Ausübung eines Handwerks oder handwerksähnlichen Gewerbes geregelt.

Wenn Sie sich als Hauptbetrieb (nach § 1 HWO) eintragen lassen, führen Sie Installationsarbeiten als Haupttätigkeit aus.

Als Nebenbetrieb (nach § 3 HWO) gelten mit einem Hauptbetrieb wirtschaftlich und fachlich verbundene Betriebe.

Hilfsbetriebe sind nach § 3 HWO Betriebe, die neben der Ausführung von Elektroinstallationsarbeiten an eigenen Anlagen auch Erzeugnisse beim Kunden an eine gebrauchsfertige Anlage anschließen. Dabei dürfen keine zusätzlichen Installationsarbeiten ausgeführt werden.

Für die Eintragung als Haupt-, Neben- oder Hilfsbetrieb benötigen wir folgende Unterlagen von Ihnen:

  • Antrag zur Eintragung in das Installateurverzeichnis
  • Beidseitige Kopie Ihrer Handwerkskarte der Handwerkskammer Hamburg
  • Kopie Ihrer Gewerbeanmeldung
  • Kopie Ihres Meisterbriefes bzw. Meisterprüfungszeugnisses (inklusive Nachweis über den bestandenen Teil "Elektro- und Sicherheitstechnik")
  • Kopie anderweitiger Nachweise

Wichtige Formulare für Ihre Eintragung

Bitte beachten Sie diese beiden Anträge für Ihre Eintragung ins Installationsverzeichnis.

Hinweis: Für Arbeiten im Anschluss an unser Mittelspannungsnetz weisen Sie bitte zusätzlich Ihre erweiterte Sachkunde für Arbeiten über 1 kV nach. Hierfür füllen Sie bitte zusätzlich den „Antrag auf Erweiterung der Eintragung in das Installateurverzeichnis“ aus und fügen die entsprechenden Sachkundenachweise zur Schaltbefähigung bei.

Eintragung als Gastinstallateur

Sie können sich neben dem Eintrag im Installateurverzeichnis eines anderen Verteilnetzbetreibers auch in unser Verzeichnis eintragen lassen – als Gastinstallateur.

Bitte senden Sie uns eine Kopie des gültigen Elektroinstallateurausweises bzw. der Eintragungsbestätigung Ihres zuständigen Verteilungsnetzbetreibers im PDF-Format zu.

Teilen Sie uns darüber hinaus bitte folgende Kontaktdaten mit:

  • Ihre Telefon- und (falls noch vorhanden) Faxnummer
  • die mobile Nummer der verantwortlichen Elektrofachkraft (optional)
  • eine allgemeine E-Mail-Adresse Ihres Unternehmens
  • die E-Mail-Adresse der verantwortlichen Elektrofachkraft (falls abweichend)

Nach Eingang der Unterlagen erhalten Sie von uns eine Eintragungsbestätigung. Mit den darin aufgeführten Daten können Sie sich anschließend in unseren Portalen registrieren. 

Fragen zur Portalnutzung beantworten die zuständigen Fachbereiche direkt. Kontaktieren Sie uns dazu bei Bedarf für das Netzanschlussportal + über das Kontaktformular.

Weitere Informationen
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