FAQs Rollout digitaler Zähler
Wir haben für Sie die häufigsten Fragen und Antworten zum Rollout von digitalen Zählern zusammengetragen.
In den Klappboxen finden Sie jeweils Informationen aus den unterschiedlichen Bereichen. Wählen Sie einfach das für Sie interessante Themengebiet aus und erfahren Sie mehr.
Rollout digitaler Zähler
Im Rahmen der Energiewende nimmt die Anzahl an kleinen und mittleren Erzeugern (beispielsweise Windkraftanlagen, oder Photovoltaik) zu. Diese Anlagen sind oft von Witterungsbedingungen abhängig und schwanken in ihrer Stromerzeugung. Zudem kommen neue dynamische Verbraucher, wie z.B. Wärmepumpen und E-Ladeinfrastruktur, hinzu.
Das Stromnetz ist durch die volatile Stromerzeugung und den höheren dynamischen Verbrauch mit neuen Herausforderungen konfrontiert. Die Abstimmung von Erzeugung und Verbrauch hilft, das Stromnetz zu entlasten und Netzengpässe zu vermeiden. Dafür wird ein standardisiertes Kommunikationsnetzwerk benötigt, dessen Grundlage das intelligente Messsystem bildet.
Das Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) hat Ende 2012 eine so genannte Kosten-Nutzen-Analyse (KNA) bei der Ernst & Young GmbH in Auftrag gegeben, deren Ergebnis seit Mitte 2013 vorliegt. Das BMWE informiert zur Thematik grundsätzlich unter: Internetseite des BMWi.
In der Kosten-Nutzen-Analyse (KNA), die von der Ernst & Young GmbH im Auftrag des Bundeswirtschaftsministeriums (BMWi) erstellt wurde, wird dies begründet.
Hier heißt es zusammenfassend, dass die durchschnittlichen jährlichen Einsparmöglichkeiten insbesondere bei Haushaltskundinnen und -kunden mit einem geringen Jahresverbrauch deutlich niedriger sind, als der Kostenbeitrag, der für ein intelligentes Messsystem (iMsys) durch den Anschlussnutzer erbracht werden müsste.
Die KNA ist auf der Webseite des BMWi einsehbar.
Für interessierte Anschlussnutzerinnen und Anschlussnutzer besteht dennoch die Möglichkeit des freiwilligen Einbaus eines iMsys.
Ja, die dritte Binnenmarktrichtlinie Strom und Gas (2009/72/EU und 2009/73/EU) gibt den Mitgliedstaaten vor, bis 2020 80 Prozent der Anschlussnutzerinnen und Anschlussnutzer mit iMsys auszurüsten.
Auf Basis einer Kosten-Nutzen-Analyse (KNA) ist auch ein anderer Ansatz möglich. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) hat sich für diesen abweichenden Ansatz entschieden. Dies bedeutet, dass in Deutschland nicht pauschal in 80 Prozent aller Fälle iMsys verbaut werden, sondern dass sich in Abhängigkeit vom jeweiligen Jahresverbrauch die eingesetzte Zählertechnik und die Preisobergrenzen unterscheiden.
Wir sind als Verteilnetzbetreiber gemäß Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) und Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) verpflichtet, als grundzuständiger Messstellenbetreiber Dienstleistungen im Bereich Messstellenbetrieb zu erbringen. Dies beinhaltet die Verantwortung für rund 1,2 Mio. Stromzähler im Hamburger Netzgebiet.
Somit haben wir die Aufgabe, die herkömmliche Zählertechnologie durch den Einsatz von mMe und iMsys zu modernisieren und fit für die Zukunft zu machen.
Seit Oktober 2017 haben wir auf unserer Internetseite Informationen über den Umfang unserer Verpflichtungen, über unsere Standard- und Zusatzleistungen sowie unsere Preisblätter gemäß § 37 Abs. 1 MsbG veröffentlicht.
Im Rahmen einer öffentlichen Bekanntmachung wurde am 7. Oktober 2017 gemäß § 37 Abs. 2 MsbG die Einführung der neuen Zählertechnologie angekündigt.
Zudem erhalten alle, bei denen ein eine moderne Messeinrichtung (mMe) oder ein intelligentes Messsystem (iMsys) eingebaut werden, mindestens zwei Wochen vor Einbau eine schriftliche Ankündigung über den Zählertausch.
Anschlussnutzerinnen und Anschlussnutzer haben keinerlei Verpflichtungen, sich im Vorfeld um den Einbau der neuen Messeinrichtung zu kümmern.
Wir werden uns eigenständig mit Ihnen in Verbindung setzen und Sie mit den notwendigen Informationen versorgen.
Insgesamt gibt es in Hamburg bei rund 1,8 Mio. Einwohnerinnen und Einwohner rund 1,2 Mio. Stromzähler.
92 Prozent der vorhandenen Zähler weisen einen Jahresverbrauch von unter 6.000 kWh pro Jahr aus. Bei diesen rund 1,1 Mio. Zählern wird eine moderne Messeinrichtung (mMe) installiert werden, die nicht fernauslesbar ist.
Rund 100.000 Stromzähler, also acht Prozent, weisen einen Jahresverbrauch von über 6.000 kWh pro Jahr. auf. Für diese Zähler wird ein so genanntes intelligentes Messsystem (iMsys) installiert.
Der durchschnittliche Jahresverbrauch der vorangegangenen drei Kalenderjahre am jeweiligen Zähler ist entscheidend für die Zuordnung der verschiedenen Einbaukategorien.
Nach § 29 MsbG lassen sich Einbaukategorien durch die Höhe des durchschnittlichen Verbrauchs an einem Zählpunkt unterscheiden. Jeder Einbaukategorie ist eine entsprechende Preisobergrenze (POG) zugeordnet.
Die Kategorien entnehmen Sie unserem Preisblatt als grundzuständiger Messstellenbetreiber.
Nein. Die Einbaupflicht bezieht sich ausschließlich auf den durchschnittlichen Verbrauch der letzten drei Jahre. Wenn dieser über 6.000 kWh liegt, ist gesetzlich der Einbau eines iMsys verpflichtend. Dies kann sowohl Unternehmen als auch Privathaushalte einschließen.
Es handelt sich nicht um den Stromlieferanten, der die neue Technologie einsetzt, sondern um den Messstellenbetreiber. Als grundzuständiger Messstellenbetreiber in Hamburg nehmen wir diese Rolle wahr.
Per Gesetz ist der grundzuständige Messstellenbetreiber zum Einbau der neuen Zählertechnologie verpflichtet, sobald diese am Markt verfügbar ist. Ein Wechsel des Stromlieferanten hat daher keinen Einfluss auf den Einbau eines Messsystems.
Wie aktuell bei herkömmlichen Stromzählern auch, kann der Einbau von modernen Messeinrichtungen (mMe) oder intelligenten Messsystemen (iMsys) seitens der Anschlussnutzerinnen und Anschlussnutzer nicht abgelehnt werden.
Vor dem Hintergrund des bevorstehenden Rollouts intelligenter Messsysteme bieten wir keine Zweitarif-Stromzähler mehr an. Bereits eingebaute Zweittarif-Zähler werden sukzessive zurück gebaut. Künftig sollen Tarifierungen nur noch über das intelligente Messsystem vorgenommen werden.