FAQs zu modernen Messeinrichtungen
Wir haben für Sie die häufigsten Fragen und Antworten zum Rollout von modernen Messeinrichtungen zusammengetragen.
In den Klappboxen finden Sie jeweils Informationen aus den unterschiedlichen Bereichen. Wählen Sie einfach das für Sie interessante Themengebiet aus und erfahren Sie mehr.
Moderne Messeinrichtungen
Die mMe ist ein digitaler Stromzähler, der den tatsächlichen Energieverbrauch darstellt. Bei Bedarf zeigt sie neben dem aktuellen Stromverbrauch auch die tages-, wochen-, monats- und jahresbezogenen Stromverbrauchswerte der letzten 24 Monate sowie die aktuelle Leistung an. Diese Informationen können mithilfe der Eingabe einer PIN über die optische Schnittstelle mittels Lichtsignalen freigeschaltet werden, die im Kundenportal "Mein Stromnetz" der Hamburger Energienetze angefordert werden kann. Die mMe ersetzt den elektromechanischen "Ferraris-Zähler" schrittweise bis spätestens 2032.
- Die viertstellige PIN können Sie ganz bequem in Ihren Vertragsdaten in unserem kostenfreien Kundenportal einsehen oder alternativ über unser Antragsformular anfordern.
- Durch die Eingabe der PIN über die optische Schnittstelle mittels Lichtsignalen werden individuelle Verbrauchswerte in der zweiten Zeile des Displays sichtbar. Ebenso können mit dieser PIN individuelle historische Verbrauchswerte gelöscht werden.
Sie profitieren durch eine Anzeige der gespeicherten Verbrauchswerte auf dem PIN-geschützten Display.
Die von der mMe erfassten Messdaten können Sie über Ihr Heimnetzwerk zur Visualisierung auf Smartphone, PC oder SmartHome-System verwenden. Nutzen Sie hierfür in Eigenregie die standardisierte Datenschnittstelle an der Frontseite der mMe mit einem handelsüblichen Schnittstellenadapter.
Die moderne Messeinrichtung speichert tages-, wochen-, monats- und jahresbezogene Stromverbrauchswerte der letzten 24 Monate. Mithilfe der PIN-Eingabe werden die Daten im Display darstellbar, ansonsten sind sie verborgen.
Eine Speicherung der Daten findet lediglich auf der modernen Messeinrichtung statt. Diese wird nicht fernausgelesen.
Als Anschlussnutzerin oder Anschlussnutzer haben Sie jederzeit die Möglichkeit, Ihre historischen Stromverbrauchswerte zu löschen. Dies ist insbesondere bei einem Umzug zu empfehlen. Die Löschung wird manuell am Zähler durchgeführt. Nähere Informationen zur Bedienung der modernen Messeinrichtung finden Sie in unserer Rubrik Stromzähler.
Vor dem Hintergrund des bevorstehenden Rollouts intelligenter Messsysteme bieten wir keine Zweitarif-Stromzähler mehr an. Bereits eingebaute Zweittarif-Zähler werden sukzessive zurück gebaut. Künftig sollen Tarifierungen nur noch über das intelligente Messsystem vorgenommen werden.
Der digitale Stromzähler hat eine optische Schnittstelle die auf Licht reagiert. Es kann vorkommen, dass der Zähler durch ein Lichtsignal in einen vorübergehenden Testmodus übergeht. Nach kurzer Zeit allerdings geht der Stromzähler wieder in seinen klassischen Modus zurück, sodass Zählerstände wie gewohnt abgelesen werden können. Der Strom wird über die gesamte Zeit hinweg korrekt gezählt.
Kosten von Umbau, Einbau und Betrieb
Anschlussnutzerinnen und Anschlussnutzer haben keinerlei Verpflichtungen, sich im Vorfeld um den Einbau der neuen Messeinrichtung zu kümmern.
Wir werden uns eigenständig mit Ihnen in Verbindung setzen und Sie mit den notwendigen Informationen versorgen.
Nein, es entstehen Ihnen keine zusätzlichen Kosten für den Einbau der modernen Messeinrichtung.
Grundsätzlich hat die Eigentümerin bzw. der Eigentümer nach § 22 der Niederspannungsanschlussverordnung (NAV) notwendige Umbaukosten zu tragen. Wir haben jedoch technische Lösungen geschaffen, damit ein Umbau des Zählerschranks nur in einer sehr geringen Anzahl von Kundenanlagen nötig sein wird.
Die Kosten für einen in seltenen Fällen notwendigen Umbau in der Kundenanlage sind nicht pauschal zu beziffern. Sie hängen maßgeblich davon ab, in welchem Umfang eine Ertüchtigung der elektrischen Anlage jeweils notwendig ist. Dies ist in jedem Einzelfall durch einen Elektrofachbetrieb zu ermitteln.
Wir haben jedoch technische Lösungen geschaffen, dass ein Umbau des Zählerschranks nur in einer sehr geringen Anzahl von Kundenanlagen nötig sein wird.
Die für den Einbau, den Betrieb und die Wartung von modernen Messeinrichtungen (mMe) und intelligenten Messsystemen (iMsys) geltenden Kosten entnehmen Sie unserem Preisblatt als grundzuständiger Messstellenbetreiber.
Dabei richten wir uns nach den vom Gesetzgeber im §30 MsbG festgelegten Preisen. Weiterführende Informationen finden Sie hier.
Die Preisobergrenzen wurden im Auftrag des Bundeswirtschaftsministeriums (BMWi) in einer von der Ernst & Young GmbH durchgeführten Kosten-Nutzen-Analyse ermittelt und gelten deutschlandweit. Sie spiegeln neben dem individuellen Nutzenpotenzial auch die gesamtwirtschaftliche Betrachtung wider. Auf Seite der Anschlussnutzenden wurden hierbei allein die möglichen Einsparungen durch die erhöhte Verbrauchstransparenz berücksichtigt.
Ob und wann eine Anpassung der Preisobergrenze im gesetzlichen Rahmen stattfindet, liegt im Ermessen des Gesetzgebers.
Bisher wurde der Messstellenbetrieb ausschließlich über den Stromlieferanten abgerechnet und für die Anschlussnutzerinnen und Anschlussnutzer in der Stromverbrauchsrechnung integriert. Die gesetzlichen Rahmenbedingungen haben sich jedoch geändert, sodass wir den Messstellenbetrieb direkt mit Ihnen abrechnen können.
Ob wir den Messstellenbetrieb mit Ihnen abrechnen entscheidet der Stromlieferant bzw. die Anschlussnutzerinnen und Anschlussnutzer mit der Wahl des Stromtarifs. In Summe ergeben sich keine Mehrkosten. Die Kosten für den Messstellenbetrieb werden nur dann über den Stromlieferanten abgerechnet und in Ihrer Stromverbrauchsrechnung aufgeführt, wenn der Messstellenbetrieb Bestandteil des jeweiligen Stromliefervertrages ist (§ 9 Abs. 2 MsbG) und der Stromlieferant einen Messstellenvertrag mit den Hamburger Energienetzen geschlossen hat. Ist dies nicht der Fall, kommt per Gesetz automatisch ein Messstellenvertrag zwischen der Hamburger Energienetze GmbH als grundzuständiger Messstellenbetreiber und Ihnen als Anschlussnutzerin oder Anschlussnutzer zustande (§ 9 Abs. 3 MsbG). In solchen Fällen stellen wir die Kosten des Messstellenbetriebs direkt in Rechnung.
Messtechnik und Messgenauigkeit
Nein, dies ist weder geplant noch gewünscht. Die von uns eingesetzte Zählertechnik lässt dies technisch auch nicht zu. Sollte es notwendig sein, den Strom abzuschalten, wird dies durch uns vor Ort geschehen.
Es kann zwischen der eingesetzten Zählertechnik und der Kommunikationstechnik unterschieden werden:
1. Neue Zählertechnik
- Moderne Messeinrichtungen (mMe)
- Intelligente Messsysteme (iMsys) bestehend aus einer mMe und einem Smart-MeterGateway (SMGw).
2. Kommunikationstechnik
- Ersten Erhebungen zufolge kann ein Großteil des Netzgebietes mit Mobilfunk abgedeckt werden.
- Alternative Kommunikations-Technologien testen wir bereits seit mehreren Jahren und kennen sie gut.
- Wahrscheinlich werden je nach regionalen und wirtschaftlichen Gegebenheiten verschiedene Technologien in Hamburg zum Einsatz kommen.
- Beim Einsatz der jeweiligen Technologie stehen Datenschutz und -sicherheit für uns an erster Stelle.
Ja, auch die modernen Messeinrichtungen müssen innerhalb der durch entsprechende Normen geregelten Toleranzen richtig messen. Wir beschaffen nur Stromzähler, bei denen der Hersteller dies garantiert. Wir überprüfen die Qualität unserer Messeinrichtungen regelmäßig in Form von Stichproben. Stellt sich heraus, dass die Stichproben außerhalb der vorgegebenen Toleranzen liegen, werden die Stromzähler nicht eingebaut.
Bei Bedenken hinsichtlich der messtechnischen Richtigkeit oder dem ordnungsgemäßen Zustand eines Stromzählers können Anschlussnutzerinnen und Anschlussnutzer gemäß § 39 Mess- und Eichgesetz (MessEG) eine Befundprüfung beim zuständigen Eichamt oder einer staatlich anerkannten Prüfstelle beantragen. Über die Befundprüfung wird ein amtlicher Befundprüfbericht ausgestellt. Die Prüfung ist kostenpflichtig. Die Kosten der Befundprüfung fallen uns als grundzuständiger Messstellenbetreiber zur Last, sofern die Abweichung die gesetzlichen Verkehrsfehlergrenzen überschreitet. Andernfalls werden Ihnen die Kosten in Rechnung gestellt.
Ja, dies kann durchaus vorkommen. Moderne Messeinrichtungen erfassen die Messwerte digital und haben ein empfindlicheres Messwerk als elektromechanische Zähler. Selbst geringe Verbräuche von nur wenigen Watt werden bereits von der modernen Messeinrichtung gemessen. Elektromechanische Stromzähler hingegen benötigen einen gewissen Mindestverbrauch, der das Zählwerk „in Gang“ bringt.
Hintergrundinformation: Einige Studien weisen darauf hin, dass es zu Messabweichungen digitaler Zähler kommen kann, wenn im Haushalt Leistungselektronik mit hohen Verbrauchspitzen betrieben wird. Diese Problematik ist seit dem Jahr 2008 bekannt und in Deutschland bereits durch entsprechende Normänderungen berücksichtigt. Wir setzen nur Stromzähler ein, die unter den behördlichen Rahmenbedingungen eichtechnisch zugelassen wurden und somit der aktuellen Norm entsprechen. Wir treiben einen erheblichen Aufwand, die Einhaltung der Grenzwerte stichprobenartig zu überprüfen.
Derartige Vorkommnisse sind uns nicht bekannt.
Bei Bedenken hinsichtlich der messtechnischen Richtigkeit oder dem ordnungsgemäßen Zustand eines Stromzählers können Anschlussnutzerinnen und Anschlussnutzer gemäß § 39 Mess- und Eichgesetz (MessEG) eine Befundprüfung beim zuständigen Eichamt oder einer staatlich anerkannten Prüfstelle beantragen.
Über die Befundprüfung wird ein amtlicher Befundprüfbericht ausgestellt. Die Prüfung ist kostenpflichtig. Die Kosten der Befundprüfung fallen uns als grundzuständigem Messstellenbetreiber zur Last, sofern die Abweichung die gesetzlichen Verkehrsfehlergrenzen überschreitet. Andernfalls werden die Kosten in Rechnung gestellt.
Dies gilt für moderne Messeinrichtungen und elektromechanische Stromzähler gleichermaßen.
Die moderne Messeinrichtung hat laut Mess- und Eichgesetz (MessEG) eine Ersteichfrist von acht Jahren. Das integrierte Messsystem besteht aus der Kombination aus einer modernen Messeinrichtung und einem Smart-Meter-Gateway. Letzteres hat ebenfalls eine Ersteichfrist von acht Jahren.
Es besteht die Möglichkeit einer Verlängerung der Eichfrist mithilfe des sogenannten Amtlichen Stichprobenverfahrens. Ob, beziehungsweise wie die Eichfrist verlängert werden kann, wird jeweils durch die zuständigen Eichämter festgelegt.
Wie der elektromechanische Ferraris-Zähler, haben auch moderne Messeinrichtungen einen Eigenverbrauch. Dieser Eigenverbrauch wird unabhängig davon, ob es sich um einen Ferraris-Zähler oder eine moderne Messeinrichtung handelt, direkt und ungezählt dem Stromnetz entnommen und den Anschlussnutzerinnen und Anschlussnutzern nicht gesondert in Rechnung gestellt.
Der Eigenverbrauch eines Stromzählers ist genormt. Wir setzen nur Stromzähler ein, die unter den behördlichen Rahmenbedingungen eichtechnisch zugelassen wurden und somit der aktuellen Norm entsprechen. Der Eigenverbrauch einer moderne Messeinrichtung beträgt nur einen Bruchteil des Eigenverbrauches eines elektromechanischen Zählers.
Die Zubehörindustrie bietet über den Fachhandel und Internet-Shops zunehmend verschiedene Einzelprodukte bis hin zu Gesamtlösungen an. Wichtig ist hier die Kompatibilität zum Standard des Forums Netztechnik/Netzbetrieb im VDE.
Technisch Interessierte finden beim Forum Netztechnik/Netzbetrieb im VDE und auf einschlägigen Internetforen ausführliche Informationen über die mMe-Kundenschnittstelle Info-DSS.
S0-Impulse für kundeneigene, konventionelle Gerätetechnik werden von der modernen Messeinrichtung nicht unterstützt. Hierfür bietet die Zubehörindustrie entsprechende Schnittstellenadapter an.
Durch die Prüfung des Herstellers (Ersteichung) bzw. Prüfung im Rahmen der Warenannahme können bei neuen Stromzählern bereits einige kWh aufgelaufen sein. Sollte der Stromzähler bereits in einer anderen Anlage eingebaut gewesen sein, kann der Stromzähler auch einen beliebigen Zählerstand haben. Die Messung wird dann mit dem Zählerstand fortgesetzt, den der Stromzähler zum Zeitpunkt des Einbaus hatte.