Informationen und Antrag zur Mitnutzung passiver Netzinfrastrukturen gemäß § 138 TKG
Paragraf 138 TKG ermöglicht es Telekommunikationsunternehmen, unter bestimmten Bedingungen, bestehende passive Netzinfrastrukturen für den eigenen Netzausbau effizient mitzunutzen. So kann der Ausbau von Telekommunikationsnetzen kostengünstiger, schneller und ressourcenschonender erfolgen. Als Hamburger Energienetze können wir grundsätzlich nur eine vorrübergehende Nutzung der passiven Netzinfrastruktur gemäß TKG 138ff. und keine Vermietung bzw. Verkauf anbieten.
Vorgehensweise:
1. Die notwendigen Lagepläne sowie weitere Informationen zur Anmeldung finden Sie im Portal Elbe+.
2. Antragsformular ausfüllen
3. Lagepläne und Antragsformular per E-Mail versenden: tkg@hamburger-energienetze.de
4. Spätestens zwei Monate nach dem Antragseingang erhalten Sie von uns eine Rückmeldung, ob Sie die beantragten passiven Netzinfrastrukturen vorübergehend mitnutzen können.
Für weitere Informationen oder Fragen wenden Sie sich gerne an
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Antrag Telekommunikationsgesetz
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