Fair Grid: Neues Zuteilungsverfahren für Anschlusskapazitäten größer 1,5 MVA
Vergabe von Netzkapazitäten im 1. Verfahrenszyklus (02.11.2026-30.09.2027) für Projekte der ortsnotwendigen Daseinsvorsorge.
Die Hamburger Energienetze GmbH hat am 2. November 2026 ein neues Zuteilungsverfahren für eine angemessene, transparente und diskriminierungsfreie Vergabe von Netzanschlusskapazitäten für Bezugsleistungen in der Mittel- und Hochspannung eingeführt.
Mit dem Fair Grid-Verfahren werden ab sofort und im jährlichen Zyklus verfügbare Netzkapazitäten in den Spannungsebenen Mittel- und Hochspannung für Anschlussanfragen mit einem Bedarf an Bezugsleistungen von mehr als 1,5 MVA angemessen, transparent und diskriminierungsfrei vergeben. Für Batteriespeicher gilt dabei eine Sonderregel: Diese müssen bereits ab einer Bezugsleistung von 300 kVA am Verfahren teilnehmen.
Das neue Verfahren ersetzt das bisher angewendete „Windhund-Prinzip“, nach dem Neuanschlüsse gemäß der zeitlichen Reihenfolge des Antragseingangs umgesetzt wurden („first come, first served“).
Grund hierfür sind aktuell begrenzte Netzkapazitäten insbesondere aufgrund stark gestiegener Anfragen nach Netzanschlüssen mit hohem Leistungsbedarf sowie die verzögerte Bereitstellung zusätzlicher Kapazitäten aus dem Übertragungsnetz.
Verfügbare Anschlusskapazitäten:
- Im ersten Verfahrenszyklus (02.11.2026 – 30.09.2027) werden Kapazitäten für Projekte der ortsnotwendigen Daseinsvorsorge entsprechend der Teilnahmebedingungen bearbeitet und vergeben.
- Darüber hinaus werden im ersten Zyklus keine Anschlusskapazitäten (0 MVA für feste Kapazitäten / 0 MVA für flexible Kapazitäten) in der Mittel- und Hochspannung größer als 1,5 MVA (bzw. für Batteriespeicher größer als 300 kVA) vergeben. Dies gilt für alle drei Netzgebiete bzw. Teilnetze.
- Anträge für teilnehmende Anschlussbegehren sind ausschließlich über das Fair Grid-Verfahren zu stellen.
Die Kapazitätssituation wird regelmäßig und mit Blick für den nächsten Fair Grid-Zyklus (Start: 01.10.2027) geprüft und bewertet.
Die Hamburger Energienetze GmbH erteilt Leistungszusagen im Fair Grid-Verfahren einmal jährlich – vorausgesetzt, es stehen Netzanschlusskapazitäten zur Verfügung und der Antragsteller hat seinen Antrag inkl. aller notwendigen Unterlagen vollständig und fristgerecht eingereicht.
Wen betrifft das neue Verteilungsverfahren für Anschlusskapazitäten?
Am Verfahren teilnehmen müssen folgende Anschlüsse:
- neue Netzanschlüsse mit einer angefragten Bezugsleistung größer 1,5 MVA
- Leistungserhöhungen von Bestandsanlagen, bei denen die gesamte Anschlussleistung 1,5 MVA überschreitet
- neue Netzanschlüsse bzw. Leistungserhöhungen von Batteriespeichern mit einer angefragten Bezugsleistung größer 300 kVA
Hinweis: Netzanschlüsse der ortsnotwendigen Daseinsvorsorge mit einer angefragten Leistung größer als 1,5 MVA werden im Verfahren priorisiert behandet.
Nicht vom Verfahren betroffen sind:
- alle bestehenden Anschlüsse
- neue Netzanschlüsse gleich oder kleiner 1,5 MVA
- Batteriespeicher mit einer angefragten Bezugsleistung gleich oder kleiner 300 kVA sowie Batteriespeicher ohne zusätzlichen Bezugsbedarf
- temporäre Anschlüsse (zum Beispiel Baustrom)
- Einspeiseanlagen
Aktuelle Informationen zur Teilnahme am Fair Grid-Verfahren
- Der aktuelle Antragszeitraum läuft vom 02.11.2026 bis zum 22.01.2027.
- Die erforderlichen und vollständigen Antragsunterlagen (Anlage 1 inkl. der dort benannten Dokumente) müssen spätestens bis zum 22.01.2027 um 12 Uhr per E-Mail an fair.grid@hamburger-energienetze.de gesendet werden.
- Die technischen Anschlussbedingungen für die Mittelspannung und die Hochspannung stehen hier zum Download bereit: TAB Mittelspannung und TAB Hochspannung.
Unterlagen zum Download
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Teilnahmebedingungen Fair Grid-Verfahren Strom 2026
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Dateityp: PDF | Größe: 652.86 KB
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Anlage 1 Antrag Fair Grid-Verfahren Strom 2026
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Dateityp: PDF | Größe: 233.39 KB
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Anlage 2 Beiblatt Fair Grid-Verfahren Strom 2026
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Dateityp: PDF | Größe: 1.23 MB
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Anlage 3 Datenschutzinformation Fair Grid-Verfahren Strom 2026
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Dateityp: PDF | Größe: 557.36 KB
Verfahrensablauf im Überblick
Das Verfahren im Detail – Schritt für Schritt erklärt
Vor Beginn der Antragsphase veröffentlichen wir die verfügbaren festen und flexiblen Anschlusskapazitäten. Die Werte können je nach Netzsituation und Netzausbau schwanken.
Nicht enthalten sind Anschlüsse bis einschließlich 1,5 MVA beziehungsweise 300 kVA bei Batteriespeichern, Anschlüsse der ortsnotwendigen Daseinsvorsorge und Anschlüsse auf Niederspannungsebene.
Während der Antragsphase können Sie Ihren Antrag mit allen erforderlichen Unterlagen gemäß Anlage 1 einreichen. Optionale Unterlagen können für die Bewertung der Planungsreife relevant sein. Die Kommunikation zum Verfahren erfolgt ausschließlich per E-Mail.
Wir prüfen, welche Anträge die Teilnahmevoraussetzungen erfüllen, und bewerten anschließend die Planungsreife der zulässigen Vorhaben. Auf dieser Grundlage wird je Teilnetz eine Rangfolge gebildet. Die verfügbaren Anschlusskapazitäten werden anschließend im Wege der Repartierung vergeben.
Für Vorhaben der ortsnotwendigen Daseinsvorsorge gelten gesonderte Regeln.
Wenn Ihrem Vorhaben Anschlusskapazität zugeteilt wird, erhalten Sie in der Regel ein kostenpflichtiges Angebot zur Grobplanung. Nehmen Sie es fristgerecht an und leisten Sie die Vorkasse, konkretisieren wir Anschlusskonzept, Kosten und möglichen Realisierungszeitraum. Bei einer späteren Beauftragung des Netzanschlusses werden die Grobplanungskosten angerechnet.
Nach Beauftragung der Grobplanung werden das Anschlusskonzept, die technische Umsetzbarkeit, die voraussichtlichen Kosten und der mögliche Realisierungszeitraum konkretisiert. Auf dieser Grundlage erhalten Sie in der Regel nach Abschluss der Grobplanung ein Netzanschlussangebot.
Das Netzanschlussangebot ist drei Monate bindend. Nehmen Sie es innerhalb dieser Frist nicht an, wird Ihr Antrag gegenstandslos und die reservierte Anschlusskapazität für künftige Verfahrenszyklen freigegeben.
Fragen und Antworten zum neuen Verteilungsverfahren
Hier finden Sie die häufigsten Fragen und Antworten rund um das neue Fair Grid-Verfahren.
Hinweis: Die FAQ dienen lediglich der Erläuterung und sind unverbindlich. Maßgeblich sind ausschließlich die Teilnahmebedingungen nebst Anlagen in der aktuell gültigen Fassung und in der dort geregelten Rangfolge.
Unsere FAQ werden fortlaufend aktualisiert.
Allgemeine Informationen zum Fair Grid-Verfahren
Ursachen der begrenzten Netzkapazität in Mittel- und Hochspannung
Allgemeine Informationen zum Fair Grid-Verfahren
Das Fair Grid-Verfahren ist ein Verfahren der Hamburger Energienetze GmbH zur geregelten Verteilung begrenzter Anschlusskapazitäten bei leistungsstarken Anschluss-anfragen in der Mittel- und Hochspannungsebene. Über dieses Zuteilungsverfahren wird eine diskriminierungsfreie Gleichbehandlung von Anschlussanfragen bei einem Leistungsbedarf über 1,5 MVA (Megavoltampere) nach einheitlichen, transparenten und angemessenen Regeln sichergestellt. Für Batteriespeicher mit einem zusätzlichen Bezugs-bedarf gilt die Grenze bereits bei einem Leistungsbedarf über 300 kVA (Kilovoltampere).
Über das Fair Grid-Verfahren werden verfügbare Anschlusskapazitäten (feste und flexible Leistung) im jährlichen Zyklus auf die am Verfahren teilnehmenden Anschlussinteressenten verteilt.
Reicht die verfügbare Anschlusskapazität nicht aus, um die beantragte Leistung zu bedienen, wird diese nach festgelegten Regeln auf die berücksichtigungsfähigen An-schlussbegehren verteilt (Repartierung).
Anschlüsse der ortsnotwendigen Daseinsvorsorge werden dabei gegenüber übrigen Anschlussbegehren über 1,5 MVA privilegiert behandelt: Sie werden weiterhin nach Maßgabe der geltenden Teilnahmebedingungen in der Mittel- und Hochspannung angeschlossen. Hinsichtlich der Kapazitäten unterfallen sie nicht der Repartierung und werden bezüglich nicht-teilbarer Ressourcen vorrangig berücksichtigt.
Im weiteren Verfahren wird anhand einheitlicher Kriterien die Planungsreife der Vorhaben bewertet. Ziel der Bewertung ist es, Projekte mit Kapazitätszuteilung bei einem fortgeschrittenen Planungsstand priorisiert zu bearbeiten, um Ressourcen effizient einzusetzen und die Vergabe knapper Kapazitäten nicht zu verzögern.
Auch andere Verteilnetzbetreiber – sowohl in Großstädten (z. B. Berlin, Frankfurt am Main, Düsseldorf) als auch in räumlich größeren Netzgebieten etwa in Schleswig-Holstein, Bayern und Baden-Württemberg – haben bereits Zuteilungsverfahren eingeführt, um begrenzte Anschlusskapazitäten zu verteilen.
Im ersten Verfahrenszyklus (02.11.2026 – 30.09.2027) stehen keine Anschlusskapazitäten für feste oder flexible Leistungen zur Verfügung.
Anschlüsse der ortsnotwendigen Daseinsvorsorge werden weiterhin nach Maßgabe der geltenden Teilnahmebedingungen angeschlossen. Hinsichtlich der Kapazitäten unterfallen sie nicht der Repartierung und werden bezüglich nicht-teilbarer Ressourcen vorrangig berücksichtigt. Diese Anschlussbegehren können auch flexibel angeschlossen werden, soweit im Bedarfsfall die technischen Voraussetzungen vorliegen und der Anschlusspetent dies in den Antragsunterlagen akzeptiert.
Das Verfahren startet am 02.11.2026. Anschlussanträge können bis zum 22.01.2027 um 12:00 Uhr eingereicht werden.
Das Verfahren wird jährlich wiederholt. Der nächste Verfahrenszyklus startet am 01.10.2027.
Grundsätzlich gilt, dass aktuell nur Kunden in der Mittel- und Hochspannung mit neuen Projekten bzw. Vorhaben mit Leistungsbedarfen größer als 1,5 MVA am Verfahren teilnehmen müssen.
Das heißt: Kunden, die einen Leistungsbezug größer 1,5 MVA anfragen oder einen bestehenden Anschluss hin zu einem Gesamtbedarf größer als 1,5 MVA erweitern wollen und diesen noch nicht vertraglich zugesichert bekommen haben, müssen am Fair Grid-Verfahren teilnehmen.
Dies kann z. B. Großabnehmer in der Industrie, Rechenzentren, Elektrolyseure, Power-to-Heat-Anlagen oder Ladeparks mit hohen Leistungsbedarfen betreffen.
Für Batterie-Energiespeicher-Systeme (BESS) gilt im Fair Grid-Verfahren eine Sonderregelung: Diese müssen bereits bei einer zusätzlich beantragten Bezugsleistung von mehr als 300 kVA am Fair Grid-Verfahren teilnehmen.
Kunden, die entsprechende Leistungsbedarfe benötigen, können am Fair Grid-Verfahren teilnehmen, über das verfügbare Anschlusskapazitäten gleichmäßig, diskriminierungsfrei und transparent unter den Teilnehmern aufgeteilt werden. Dieses Vorgehen wird jährlich wiederholt.
Für Vorhaben der ortsnotwendigen Daseinsvorsorge oberhalb 1,5 MVA muss ebenfalls ein Antrag gestellt werden. Diese Vorhaben werden innerhalb des Fair Grid-Verfahrens aber privilegiert behandelt. Sie werden nach Maßgabe der geltenden Teilnahmebedingungen angeschlossen. Hinsichtlich der Kapazitäten unterfallen sie nicht der Repartierung und werden bezüglich nicht-teilbarer Ressourcen vorranging berücksichtigt. Diese Anschlussbegehren können auch flexibel angeschlossen werden, soweit im Bedarfsfall die technischen Voraussetzungen vorliegen und der Anschlusspetent dies in den Antragsunterlagen akzeptiert.
Für Privat- und Gewerbekunden in der Niederspannung, die neue Anschlüsse benötigen oder auf Wärmepumpen und Wallboxen für Elektroautos setzen, ändert sich nichts. Alle Anlagen mit einer Leistung unterhalb oder gleich 1,5 MVA sind von den neuen Anschlussregelungen des Fair Grid-Verfahrens ausgenommen.
Die ortsnotwendige Daseinsvorsorge liegt bei einer Anfrage oberhalb von 1,5 MVA vor, wenn die Anfrage entweder
- der Ausübung einer ortsnotwendigen Sektorentätigkeit im Sinne des § 102 GWB; oder
- einem zugelassenen Krankenhaus im Sinne der § 107 Abs. 1 in Verbindung mit § 108 SGB V zuzuordnen ist.
Die Details und Voraussetzungen sind den jeweils gültigen Teilnahmebedingungen zu entnehmen. Der Anschlusspetent ist für das Vorliegen dieser Voraussetzungen darlegungs- und nachweispflichtig. Dieser Darlegungs- und Nachweispflicht ist innerhalb des Antrags nachzukommen. Die Hamburger Energienetze GmbH prüft anhand der Kriterien, ob die Voraussetzungen vorliegen, um ein Projekt als Teil der ortsnotwendigen Daseinsvorsorge zu priorisieren.
Bereits vertraglich zugesicherte Leistungserhöhungen für bestehende Anschlüsse von Bestandskunden werden umgesetzt und fallen nicht in den Anwendungsbereich des Fair Grid-Verfahrens.
Bestandskunden sind nur von dem Verfahren erfasst, wenn diese ihren Leistungsbezug erhöhen wollen, der Gesamtbedarf dann größer als 1,5 MVA ist und dieser bisher nicht vertraglich zugesichert wurde. Der Gesamtbedarf ergibt sich dabei aus der Summe der bereits vertraglich bestehenden Anschlusskapazität und der zusätzlich beantragten Anschlusskapazität.
Für Privathaushalte ergeben sich keine Änderungen. Beide Anlagentypen werden über Niederspannungsanschlüsse versorgt und fallen nicht unter das Fair Grid-Verfahren, so dass diese Anlagen nach der bisherigen Verfahrensweise angeschlossen werden.
Die Grundlage des Fair Grid-Verfahrens stellen die aktuellen gesetzlichen, regulatorischen und technischen Rahmenbedingungen dar. Die Hamburger Energienetze GmbH analysiert und bewertet fortlaufend sowohl die Entwicklungen dieser Rahmenbedingungen als auch die Entwicklungen in der Branche (insbesondere bei Netzbetreibern mit vergleichbaren Situationen).
Die Hamburger Energienetze GmbH bringt sich darüber hinaus aktiv in die Verbesserung der gesetzlichen und regulatorischen Rahmenbedingungen ein.
Die konkreten Kriterien des Fair Grid-Verfahrens können den Teilnahmebedingungen entnommen werden.
Teilnahme und Antragsstellung
Das Zuteilungsverfahren hat mit dem Start des Fair Grid-Verfahrens am 02.11.2026 begonnen. Vollständige Anschlussanträge können bis zum 22.01.2027 um 12:00 Uhr eingereicht werden.
Alle erforderlichen Antragsunterlagen sind auf der Homepage zum Download verfügbar.
Verbindliche Anschlussanfragen mit vollständigen Unterlagen können im Antragszeitraum vom 02.11.2026 bis zum 22.01.2027 um 12:00 Uhr eingereicht werden.
Die Übermittlung hat bis spätestens am 22.01.2027 um 12:00 Uhr an die in der „Anlage 1: Antrag Fair Grid – Verfahren Strom 2026“ angegebene E-Mail-Adresse (fair.grid@hamburger-energienetze.de) zu erfolgen.
Die Fristen zur Annahme eines Angebots sind in den Teilnahmebedingungen festgelegt sowie in der Prozessübersicht auf der Webseite dargestellt.
Die Bindefrist für das Angebot zur Grobplanung endet mit Ablauf des 31.03.2027.
Das Netzanschluss-Angebot wird spätestens bis zum 01.10.2027 übermittelt und enthält eine Bindefrist von drei Kalendermonaten.
Petenten, die im Fair Grid-Verfahren Kapazität zugeteilt bekommen haben, erhalten zum 01.03.2027 ein Angebot zur Grobplanung.
Dieses Angebot hat eine Bindefrist, die mit Ablauf des 31.03.2027 endet. Wird das Angebot innerhalb dieser Frist beauftragt, wird im Anschluss die Grobplanung durch die Hamburger Energienetze GmbH durchgeführt. Die Durchführung der Grobplanung ist kostenpflichtig.
Wird der Netzanschluss später beauftragt, werden die Kosten für die Grobplanung auf die Kosten des Netzanschlusses angerechnet. Wird der Netzanschluss nicht beauftragt, verbleibt es bei dem bereits gezahlten Entgelt. Eine Erstattung der Kosten für die Grobplanung erfolgt nicht.
Anschlusspetenten, die keine Kapazität zugeteilt bekommen haben, erhalten eine Rückmeldung zum Ergebnis des Verfahrens, jedoch kein Angebot zur Grobplanung. Eine automatische Übernahme des Antrags in den nächsten Verfahrenszyklus erfolgt nicht.
Das endgültige Angebot zum Netzanschluss erhält der Anschlusspetent nach Beauftragung und Abschluss der Grobplanung, spätestens zum 01.10. des auf die Antragstellung folgenden Jahres.
Voraussetzung ist, dass das Angebot zur Grobplanung beauftragt wurde. Das Netzanschlussangebot enthält eine Bindefrist von drei Kalendermonaten.
Ja, auch im Folgejahr kann erneut am Fair Grid-Verfahren teilgenommen werden, wenn weitere Kapazitäten benötigt werden.
Die neue Anfrage muss im entsprechenden Antragszeitraum erfolgen. Aktuelle Informationen zum Prozess und zu den Fristen finden Sie auf der Webseite und in den Teilnahmebedingungen.
Vollständige Anschlussanträge können im Antragszeitraum eingereicht werden. Vollständige und fristgerechte Anschlussanträge werden geprüft und die verfügbare Anschlusskapazität wird den Anschlusspetenten zugeteilt.
Nach Abschluss der Zuteilung der Kapazitäten werden die Anschlusspetenten spätestens bis zum 01.03.2027 schriftlich über das Ergebnis informiert.
Die technische Auslegung des Anschlusses im Rahmen der Grobplanung und des späteren Anschlussangebots erfolgt grundsätzlich auf Basis der angefragten Anschlusskapazität, auch wenn im Fair Grid-Verfahren zunächst nur eine geringere Kapazität zugeteilt wurde.
Der Baukostenzuschuss ist jedoch nur für die tatsächlich zugeteilte Anschlusskapazität zu entrichten. Das Angebot wird entsprechend auf dieser Grundlage ausgestaltet.
Bewertung und Zuteilung
Die Bewertungskriterien sind in den Teilnahmebedingungen und der "Anlage 2: Beiblatt Fair Grid – Verfahren Strom 2026“ veröffentlicht.
Die Bewertung der Planungsreife der Anfragen erfolgt auf Basis einer einheitlichen Bewertungsmatrix. Für jede Kategorie (z. B. Sicherungsstatus des Grundstücks, Stand wesentlicher Genehmigungen oder ein bestehendes Anschlussverhältnis) werden die eingereichten Unterlagen geprüft und entsprechend der Bewertungsstufe bepunktet.
Die Zuteilung von Kapazitäten erfolgt je Teilnetz.
Anwendungsfälle und Projekte
Einspeiseanlagen sind nicht vom Fair Grid-Verfahren betroffen. Hier erfolgt die Zuteilung weiterhin nach dem „Windhundverfahren“ und auf Grundlage der einschlägigen gesetzlichen Regelungen, z. B. gemäß dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) und dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG).
Ursachen der begrenzten Anschlusskapazität in Mittel- und Hochspannung
Seit Sommer 2025 hat die Zahl der Anfragen nach großen Anschlussleistungen (z. B. Batteriespeicher und Rechenzentren) ins Hamburger Verteilnetz stark zugenommen. Hinzu kommen steigende Leistungsbedarfe für die Wärmeerzeugung sowie der Hochlauf der Elektromobilität.
Aktuell liegen der Hamburger Energienetze GmbH Leistungsanfragen in Höhe von rund 3 GW (3000 MW) vor (Stand: Oktober 2026). Zum Vergleich: Die aktuelle Netzhöchstlast im Hamburger Netz liegt bei rund 1,8 GW (1800 MW).
Ende des Jahres 2025 wurde der Hamburger Energienetze GmbH vonseiten des Übertragungsnetzbetreibers 50Hertz mitgeteilt, dass bisher vereinbarte Zeitpunkte zur Bereitstellung zusätzlicher Kapazitäten an den Netzverknüpfungspunkten zur Versorgung der Stadt Hamburg nicht eingehalten werden können. Dies führt aktuell zu begrenzten Anschlusskapazitäten in der Mittel- und Hochspannung für Neuanschlüsse mit hohem Leistungsbedarf.
Ein Großteil des in Hamburg verbrauchten Stroms gelangt über drei Netzverknüpfungspunkte vom Übertragungsnetz in das Verteilnetz der Hansestadt. Das Verteilnetz betreibt die Hamburger Energienetze GmbH, die Netzverknüpfungspunkte der systemverantwortliche Übertragungsnetzbetreiber 50Hertz.
Wenn der Leistungsbedarf in Hamburg durch die zunehmende Elektrifizierung steigt, muss auch die Kapazität dieser Netzverknüpfungspunkte erhöht werden, damit mehr Leistungskapazitäten in Hamburg zur Verfügung stehen.
50Hertz ist im deutschen Energiesystem als vorgelagerter und zuständiger Übertragungsnetzbetreiber für das Hamburger Netzgebiet festgelegt.
Die Hamburger Energienetze GmbH hat die notwendigen Erweiterungen der Netzverknüpfungspunkte frühzeitig bei 50Hertz bestellt.
Die Netzsituation in Hamburg ist mit der Situation in anderen Städten wie Berlin, Frankfurt am Main, Düsseldorf, Bremen und Duisburg vergleichbar.
Auch dort und in den anderen Regionen fehlt es an ausreichenden Anschlusskapazitäten, weshalb die dortigen Netzbetreiber bereits Zuteilungs- bzw. Repartierungsverfahren eingeführt haben.
Insbesondere in den letzten beiden Jahren ist im Hamburger Verteilnetz in der Mittel- und Hochspannung ein starker Anfragedruck für Anschlüsse von Großbatteriespeichern und Rechenzentren zu beobachten.
Hintergrund sind Technologiesprünge und eine attraktive Förderkulisse (z. B. Netzentgeltbefreiungen für Batteriespeicher) bzw. der Boom der Künstlichen Intelligenz (KI).
Zeitgleich führen Verfahrensverschärfungen bei der Leistungsvergabe bei anderen Netzbetreibern zu zusätzlichen Ausweichbewegungen in das Hamburger Netz.
Hinzu kommen grundsätzlich steigende Leistungsbedarfe im Hamburger Stromnetz, die auf Basis von Prognosen seit mehreren Jahren erkennbar sind und bei den Ausbauplanungen im Verteilnetz durch die Hamburger Energienetze GmbH entsprechend berücksichtigt sind.
In Zukunft wird die zunehmende Elektrifizierung des Verkehrs- und Gebäudebereichs sowie von industriellen Prozessen zu einem steigenden Leistungsbedarf führen.
Zur Deckung des steigenden Leistungsbedarfes wurden die notwendigen zusätzlichen Transformatoren und Netzverknüpfungspunkte zum Übertragungsnetz frühzeitig, angefangen im Jahr 2017, bei 50Hertz bestellt. Die Bedarfe wurden von 50Hertz anerkannt und bestätigt.
Ausblick und Maßnahmen
Die Hamburger Energienetze GmbH plant ihre Netzausbaumaßnahmen langfristig mit einem Horizont von mehr als zehn Jahren auf Basis von regelmäßig aktualisierten Prognosen. In den Jahren 2018 bis 2025 hat die Hamburger Energienetze GmbH insgesamt rund 2,2 Milliarden Euro in den Um- und Ausbau des Hamburger Stromnetzes investiert und plant in den kommenden fünf Jahren Investitionen in Höhe von rund 3 Milliarden Euro.
Hinzu kommen die Investitionen in Höhe von rund 174 Millionen Euro für den Bau der Wasserstoffinfrastruktur HH-WIN, über die grüner Wasserstoff1 zukünftig zu Hamburger Industrieunternehmen transportiert werden kann.
Den bedarfsgerechten Ausbau in der Mittel- und Hochspannung hat die Hamburger Energienetze GmbH frühzeitig begonnen und entsprechende Lastanstiege auf Grundlage von Prognosen antizipiert, um den zu erwartenden kapazitiven Engpässen im Hamburger Verteilnetz zu begegnen. Diese Maßnahmen umfassen auch die frühzeitige Bestellung zusätzlicher Transformatoren und Netzverknüpfungspunkte beim Übertragungsnetzbetreiber 50Hertz.
1 Gemeint ist erneuerbarer Wasserstoff (RFNBO) im Sinne der geltenden EU-Regelungen. Ob der eingespeiste Wasserstoff diese Anforderungen erfüllt, richtet sich nach den geltenden EU-Vorgaben zur Herstellung und Nachweisführung.
Zum jetzigen Zeitpunkt ist hierzu keine gesicherte Aussage möglich, da wesentliche Maßnahmen zur Behebung der begrenzten Netzkapazitäten nicht im Einfluss- und Verantwortungsbereich der Hamburger Energienetze GmbH liegen.
Derzeit geht die Hamburger Energienetze GmbH davon aus, dass bis Anfang der 2030er Jahre und in Teilbereichen des Netzes auch darüber hinaus die Netzkapazitäten begrenzt sein könnten.
Um die Erweiterung der notwendigen Netzverknüpfungspunkte zu beschleunigen, steht die Hamburger Energienetze GmbH – mit Unterstützung der zuständigen Behörden – in einem kontinuierlichen Austausch mit 50Hertz.
Darüber hinaus prüft und verfolgt die Hamburger Energienetze GmbH aktuell unterschiedliche Lösungsansätze, um eine Erhöhung der verfügbaren Netzkapazitäten zu erreichen (z. B. durch die Einführung eines kurativen Netzbetriebs oder die Errichtung von provisorischen Netzverknüpfungspunkten). Eine signifikante Erhöhung der Kapazitäten ist jedoch nur durch die Bereitstellung der von der Hamburger Energienetze GmbH bestellten Kapazitäten durch den Übertragungsnetzbetreiber zu erwarten.
Deshalb setzt sich die Hamburger Energienetze GmbH in den aktuellen energiewirtschaftlichen Gesetzgebungsverfahren auf Bundesebene (z. B. Netzanschlusspaket) für eine stärkere Priorisierung der Anschlussbedarfe von Verteilnetzbetreibern an das Übertragungsnetz sowie eine bevorzugte Berücksichtigung von Energieinfrastrukturprojekten der Übertragungs- und Verteilnetzbetreiber ein.
Die Hamburger Energienetze GmbH arbeitet mit den Übertragungsnetzbetreibern 50Hertz und TenneT an provisorischen Lösungen sowie an der verstärkten Nutzung von Flexibilitäten und prüft für jeden Verfahrenszyklus die Kapazitätssituation neu.
Versorgungssicherheit bedeutet, dass Energie jederzeit in ausreichender Menge, in der erforderlichen Qualität und ohne Unterbrechung zur Verfügung steht – auch bei hoher Nachfrage, technischen Störungen oder äußeren Einflüssen.
Für die Hamburger Energienetze steht eine hohe Versorgungssicherheit an erster Stelle. Um diese zu gewährleisten, ist es erforderlich, dass der zeitgleiche Energiebedarf der angeschlossenen Verbraucher die zur Verfügung stehende Netzkapazität nicht übersteigt.
Durch die Einführung des Fair Grid-Verfahrens ist sichergestellt, dass die hohe Versorgungssicherheit in Hamburg gewährleistet bleibt. So ist garantiert, dass nicht mehr Verbraucher angeschlossen werden als Leistung im Verteilnetz zur Verfügung steht.
Rechtliche Aspekte des Fair Grid-Verfahrens
Es gibt verschiedene rechtlich zulässige Verfahren zum Umgang mit Netzkapazitätsknappheiten, darunter das Windhund- , Los- und Zuteilungsverfahren.
Auf der Grundlage des § 17 EnWG obliegt es grundsätzlich dem Netzbetreiber unter Berücksichtigung entsprechender Entscheidungen der Bundesnetzagentur und der Rechtsprechung, wie dieser die dort aufgeführten Kriterien der Angemessenheit, Diskriminierungsfreiheit und Transparenz ausgestaltet.
Für den Fall, dass es in dem Netzgebiet des Netzbetreibers zu einem Kapazitätsengpass kommt und/oder dieser zu erwarten ist, geht die Bundesnetzagentur in einschlägigen Entscheidungen, ebenso die Kommentarliteratur, davon aus, dass der Netzbetreiber zur gerechten Verteilung von Kapazitäten berechtigt ist, ein Zuteilungsverfahren einzuführen und in Einzelfällen sogar dazu verpflichtet sein kann.
Die Hamburger Energienetze GmbH setzt seit dem 02.11.2026 ein Zuteilungsverfahren ein, das auch von anderen Netzbetreibern in vergleichbarer Weise angewendet wird.
Die Zuteilung erfolgt nach angemessenen, objektiven und transparenten Kriterien, die sich aus den Teilnahmebedingungen ergeben und für alle Anschlusspetenten gleichermaßen gelten.
Grundsätzlich besteht ein Anspruch auf den Netzanschluss nach § 17 Abs. 1 EnWG. Der Netzanschluss kann jedoch nach § 17 Abs. 2 EnWG verweigert werden, wenn die Gewährung des Netzanschlusses aus betriebsbedingten oder sonstigen wirtschaftlichen oder technischen Gründen unter Berücksichtigung des Zwecks des § 1 EnWG nicht möglich oder nicht zumutbar ist.
Bei einem Kapazitätsmangel ist zur Aufrechterhaltung der Versorgungssicherheit bzw. -zuverlässigkeit aller bestehenden Anschlusskunden ein solcher Verweigerungsgrund nach § 17 Abs. 2 EnWG indiziert.
Kontakt
Sollten Sie weitere Fragen haben, wenden Sie sich bitte an Ihre zuständige Ansprechperson oder schreiben Sie uns unter fair.grid@hamburger-energienetze.de