Vereinbarung über die netzorientierte Steuerung 
Haftungsbegrenzung zugunsten der Hamburger Energienetze GmbH

 

1.    Die Haftung der Hamburger Energienetze für schuldhaft verursachte Schäden ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt.

2.    Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (sog. „Kardinalpflichten“), das heißt von solchen Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung dieses Vertrags erst ermöglichen und auf deren Einhaltung die jeweils andere Partei regelmäßig vertrauen darf (dies ist auf Seiten der Hamburger Energienetze die netzorientierte Steuerung von steuerbaren Verbrauchseinrichtung nach Maßgabe des Beschlusses BK6-22-300 der Bundesnetzagentur) sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Im Falle einer Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, welche auf anderen Umständen als Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, beschränkt sich die Haftung der Hamburger Energienetze auf den Schaden, den die vertragsbrüchige Partei bei Vertragsabschluss als mögliche Folge der Vertragsverletzung vorausgesehen hat oder unter Berücksichtigung der Umstände, die sie kannte oder kennen musste, hätte voraussehen können. Ausgeschlossen sind demnach untypische und unvorhersehbare Schadenspositionen.

3.    Eine Haftung der Hamburger Energienetze nach zwingenden Vorschriften des Haftpflichtgesetzes und des Produkthaftungsgesetzes bleibt unberührt.

4.    Ungeachtet der vorstehenden Bestimmungen haften die Hamburger Energienetze gegenüber dem Kunden nicht für Schäden, die ihm aus oder im Zusammenhang mit der netzorientierten Steuerung der steuerbaren Verbrauchseinrichtung entstehen, wenn die netzorientierte Steuerung ex-post objektiv nicht erforderlich war, aber die zugrundeliegende Netzzustandsermittlung der Hamburger Energienetze auf der Grundlage fehlerhafter Messdaten aus dem Netz oder eines fehlerhaften Algorithmus eine objektive Erforderlichkeit ergeben hat, es sei denn, die Fehlerhaftigkeit der Messdaten oder des Algorithmus wurde von den Hamburger Energienetzen grob fahrlässig oder vorsätzlich herbeigeführt.

5.    Die vorstehenden Haftungsausschlüsse und -begrenzungen gelten auch im Hinblick auf die persönliche Haftung der Arbeitnehmer, Mitarbeiter und Organe der Hamburger Energienetze sowie ihrer Erfüllungsgehilfen.

6.    Die Anwendbarkeit der Haftungsbegrenzung des § 18 Niederspannungsanschlussverordnung (NAV) wird von den vorstehenden Regelungen nicht berührt.

 

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