FAQs Zählerwechsel
Wir haben für Sie die häufigsten Fragen und Antworten zum Wechsel von Stromzählern zusammengetragen.
In den Klappboxen finden Sie Antworten auf die gängigsten Fragen. Wählen Sie einfach das für Sie interessante Themengebiet aus und erfahren Sie mehr.
Fragen und Antworten zum Zählerwechsel
Stromzähler unterliegen dem Mess- und Eichgesetz (MessEG). Demnach müssen konventionelle Messeinrichtungen in einem festgelegten Turnus ausgewechselt werden. Ferrariszähler zum Beispiel alle 16 Jahre, digitale Messeinrichtungen zum Beispiel alle 8 Jahre.
Aber auch außerhalb des Turnus können alte Stromzähler durch digitale Geräte (moderne Messeinrichtungen oder intelligente Messsysteme) ersetzt werden. Das ist im Messstellenbetriebsgesetz geregelt.
Sie werden schriftlich über den Termin Ihres Zählerwechsels informiert. Wenn Ihre Anwesenheit für den Zugang zum Stromzähler erforderlich ist (zum Beispiel wegen verschlossener Räume) und Ihnen der Termin nicht passt, oder eine Abschaltung empfindlicher Geräte (zum Beispiel Telefonanlage, PC oder Server) während des Stromzählerwechsels an diesem Termin nicht möglich ist, nutzen Sie bitte die in der Terminankündigung enthaltene Möglichkeit zur Vereinbarung eines neuen Termins.
Stromzähler sind Präzisions-Messinstrumente mit hohen Standards, die die Einhaltung der gesetzlichen Grenzen über viele Jahre gewährleisten. Im Rahmen von sogenannten Stichprobenverfahren kann die Eichgültigkeit nach der Ersteichung darüber hinaus mehrmals um weitere fünf Jahre verlängert werden. Gegebenenfalls ist das bei Ihrem Gerät in der Vergangenheit erfolgt.
Die Gültigkeit der Ersteichung von analogen Messeinrichtungen (zum Beispiel Ferrariszähler) liegt bei 16 Jahren, die digitaler Messeinrichtungen bei 8 Jahren. In beiden Fällen kann durch ein Stichprobenverfahren die Eichgültigkeit verlängert werden.
Durch die Prüfung des Herstellers (Ersteichung) bzw. Prüfung im Rahmen der Warenannahme können bei neuen Stromzählern bereits einige kWh aufgelaufen sein. Sollte der Stromzähler bereits in einer anderen Anlage eingebaut gewesen sein, kann der Stromzähler auch einen beliebigen Zählerstand haben. Die Messung wird dann mit dem Zählerstand fortgesetzt, den der Stromzähler zum Zeitpunkt des Einbaus hatte.
Es kann vorkommen, dass ein Stromzähler gewechselt wird, obwohl er erst eine "kurze Laufzeit" hatte. Das liegt entweder daran, dass der aktuell eingebaute Stromzähler eine verkürzte Restlaufzeit hatte, oder dass er vor Ablauf der Eichgültigkeit gemäß § 3 Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) durch eine moderne Messeinrichtung beziehungsweise ein intelligentes Messsystem ersetzt wird.
Als Hamburgs grundzuständiger Messstellenbetreiber sind wir gemäß § 3 Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) für Einbau, technischen Betrieb und Wartung von Stromzählern im Hamburger Stadtgebiet zuständig.
Vorausgesetzt, Sie haben sich nicht für einen wettbewerblichen Messstellenbetreiber entschieden, sind wir daher für den Austausch Ihres Stromzählers verantwortlich.
Es kann vorkommen, dass nicht alle Stromzähler in einem Haus gleichzeitig gewechselt werden müssen. Das kann am sogenannten Stichprobenverfahren liegen (siehe "Wie lange in ein Stromzähler geeicht?") oder am Zählertyp.
Nein, die Ein- und Ausbauzählerstände sowie die neue Stromzählernummer übermitteln wir automatisch an Ihren Stromlieferanten.
Vor dem Hintergrund des bevorstehenden Rollouts intelligenter Messsysteme bieten wir keine Zweitarif-Stromzähler mehr an. Bereits eingebaute Zweittarif-Zähler werden sukzessive zurück gebaut. Künftig sollen Tarifierungen nur noch über das intelligente Messsystem vorgenommen werden.
In Ausnahmefällen kann es durch den Austausch von Stromzählern zu Kurzschlüssen kommen. Bitte überprüfen Sie daher im ersten Schritt, ob Ihr Hauptschalter und Ihre Sicherungen aktiv sind. Sollte das nicht der Grund sein, finden Sie auf unserer Internetseite unter Störungsmeldung weitere Informationen.
Geplante Zählerwechsel kündigen wir grundsätzlich schriftlich an. Vielleicht ist unser Brief Ihrer Aufmerksamkeit entgangen.
Vielleicht – das hängt vom Zählertyp ab. Einen Hinweis darauf, ob eine Unterbrechung der Stromversorgung notwendig ist, finden Sie in der Anlage der schriftlichen Ankündigung.
In der Regel dauert der Zählerwechsel pro Gerät etwa 20 Minuten. Genauso viel Zeit müssen Sie jeweils für eine eventuelle Versorgungsunterbrechung einplanen.
Je nachdem, ob bei Ihnen eine Messeinrichtung oder ein Messsystem eingebaut wird, kann der Zählerwechsel den Einbau weiterer Geräte mit sich bringen. Einen entsprechenden Hinweis darauf können Sie dem Anschreiben entnehmen. Weiterführende Informationen zu den jeweiligen Optionen finden Sie hier.