FAQs Verschiedenes zum Stromnetz
Wir haben für Sie die häufigsten Fragen und Antworten zu spartenübergreifenden Messdienstleistungen und Mehrwertdiensten sowie zu Datenschutz und Datensicherheit zusammengetragen.
In den Klappboxen finden Sie jeweils Informationen aus den unterschiedlichen Bereichen. Wählen Sie einfach das für Sie interessante Themengebiet aus und erfahren Sie mehr.
Spartenübergreifende Mess-dienstleistungen und Mehrwertdienste
Bislang werden die Betriebe Stromnetz, Gasnetz, Heiz- und Fernwärme von unterschiedlichen Unternehmen gemessen und abgerechnet. Dies ist mit mehrmaligen Ableseterminen und Rechnungsstellungen verbunden.
Mit dem Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) soll der Grundstein für eine neue Technologie gelegt werden, welche diese Prozesse bündeln kann und somit den Anschlussnutzerinnen und Anschlussnutzern Kosten erspart und eine erhöhte Transparenz über die Verbräuche der verschiedenen Sparten bietet.
Smart Home dient als Oberbegriff für Systeme mit dem Ziel, Wohnqualität, Sicherheit und Energieeffizienz durch den Einsatz vernetzter und fernsteuerbarer Geräte zu erhöhen. Der Begriff umfasst sowohl die Vernetzung von Haustechnik und Haushaltsgeräten, als auch die Vernetzung von Unterhaltungselektronik.
Ein Smart Home kann durch eine Schnittstelle über Internet oder Apps gesteuert werden.
Wir bieten derzeit keine Smart Home Produkte an.
Die moderne Messeinrichtung (mMe) besitzt eine Datenschnittstelle (Info-DSS), die ausschließlich für die Anschlussnutzerinnen und -nutzern zugänglich ist. Daran können in Eigenregie Smart Home Systeme angeschlossen werden.
Nein, solche Anforderungen werden nicht gestellt.
Datenschutz und Datensicherheit
Die Begriffe Datenschutz und Datensicherheit bedingen sich gegenseitig und sind nicht leicht zu unterscheiden.
- Datenschutz bezieht sich auf das Recht der informationellen Selbstbestimmung. Das bedeutet, jede und jeder soll selbst entscheiden können, wem wann welche eigenen personenbezogenen Daten zugänglich gemacht werden und zu welchem Zweck diese verwendet werden dürfen.
- Datensicherheit beinhaltet allgemein technische und organisatorische Maßnahmen zum Schutz von Daten hinsichtlich Vertraulichkeit, Verfügbarkeit und Integrität. Datensicherheit dient der Vermeidung von unbefugter Manipulation.
Der Schutz unserer Kundendaten ist uns wichtig. Selbstverständlich halten wir uns an alle geltenden Vorschriften. Wir verarbeiten personenbezogenen Daten, um unsere gesetzlichen und vertraglichen Leistungen erfüllen zu können.
Um Kundendaten vor unerwünschten Zugriffen möglichst umfassend zu schützen, treffen wir umfangreiche technische und organisatorische Maßnahmen. Dies gilt nicht nur für uns als Unternehmen, sondern ebenso für unsere Dienstleister. Wir legen dies vertraglich fest und kontrollieren die Einhaltung der Vorgaben regelmäßig. Dies gilt nicht nur für uns selbst Unternehmen, sondern ebenso für unsere Dienstleister. Wir legen dies vertraglich fest und kontrollieren die Einhaltung der Vorgaben regelmäßig. Wir verwenden Geräte, die die strengen Vorgaben des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) erfüllen. Eigens für den Rollout von mMe und iMsys wurden dort verpflichtende technische Richtlinien entwickelt.
Als Verteilnetzbetreiber in Hamburg sind wir gesetzlich verpflichtet, eine zuverlässige Stromversorgung zu gewährleisten. In unserer Rolle als grundzuständiger Messstellenbetreiber gilt diese Gewährleistungsverpflichtung für die Stromabrechnung. Beides erfordert, dass wir neben den Stromverbrauchswerten auch weitere Daten, wie Anschrift oder technische Daten, zu den Messeinrichtungen verarbeiten.
Stand heute erfassen wir den Verbrauch von Anschlussnutzerinnen und Anschlussnutzern in der Regel einmal jährlich. Gemäß Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) spielt es dabei keine Rolle, ob es sich hierbei um einen konventionellen Zähler oder um eine moderne Messeinrichtung (mMe) handelt.
Kommen intelligente Messsysteme (iMsys) zum Einsatz, ist der Turnus in der Regel ein anderer. Hier schreibt der Gesetzgeber ebenfalls genau vor, in welchem Intervall die Messwerte erfasst, wie lange diese in welchem Gerät gespeichert und an wen diese Daten weitergegeben werden dürfen.
Darüber hinausgehende Informationen finden Sie im Formblatt nach §54 MsbG
Der Umgang mit zu erhebenden Daten ist in Teil 3 des Messstellenbetriebsgesetzes (MsbG) geregelt. Dort wird festgelegt, wer welche Daten zu welchem Zweck erhalten darf. Ferner wird geregelt, wie mit den Daten umgegangen werden darf. Eine Datenübermittlung wird seitens des Messstellenbetreibers lediglich zu Zwecken der Abrechnung vorgenommen und beschränkt sich auf maximal einen Messwert einmal pro Monat. Einer darüber hinaus gehenden Datenübermittlung müssen Anschlussnutzerinnen und Anschlussnutzer ausdrücklich zustimmen.
Bei einem Umzug empfehlen wir Ihnen, Ihre historischen Stromverbrauchswerte zu löschen, damit diese nicht von Anderen (in der Regel Nachmieterinnen oder Nachmieter) eingesehen werden können. Nähere Informationen zur Bedienung der modernen Messeinrichtung finden Sie im Flyer "Ihr neuer digitaler Stromzähler".
Genau wie bei den konventionellen Stromzählern wird bei der modernen Messeinrichtung der aktuelle Zählerstand für jeden sichtbar angezeigt. Um weitere Informationen freizuschalten, wird eine vierstellige PIN benötigt. Die viertstellige PIN können Sie kostenlos beantragen.
Durch die Eingabe der PIN werden individuelle Verbrauchswerte in der zweiten Zeile des Displays sichtbar. Diese Anzeige kann auch wieder gesperrt werden. Ebenso können mit dieser PIN individuelle historische Verbrauchswerte gelöscht werden.
Für den zuverlässigen Betrieb von iMsys müssen personenbezogene Daten erfasst werden. Dies erfolgt immer unter Beachtung der jeweils geltenden Regelungen zum Datenschutz (z.B. der EU-Datenschutzgrundverordnung).
Das Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) sieht für intelligente Messsysteme (iMsys) ein sogenanntes Schutzprofil des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) zur Gewährleistung von Datenschutz, Datensicherheit und Interoperabilität vor. Daher setzen wir nur iMsys ein, die den Anforderungen des BSI gerecht werden.
Weiterhin fordert das BSI von Betreibern von iMsys ein zertifiziertes Informationssicherheitsmanagementsystem (ISMS) gemäß ISO 27001 und BSI technischer Richtlinie 03109-6. Diese Anforderungen haben wir umgesetzt und werden dafür regelmäßig zertifiziert.
Im Rahmen unseres zertifizierten ISMS überprüfen und verbessern wir kontinuierlich unsere technischen und organisatorischen Maßnahmen.
Der Datenversand hängt von der für Ihre Anlage vorgeschriebenen Bilanzierungsart, sowie dem von ihrem Lieferanten für Sie gewählten Stromtarif ab. Darüber hinausgehende Informationen finden Sie im Formblatt nach §54 MsbG
Der technische Fortschritt wird immer wieder neue Bedrohungsszenarien mit sich bringen. Daher überprüfen und verbessern wir kontinuierlich unsere technischen und organisatorischen Maßnahmen im Rahmen unseres zertifizierten Informationssicherheitsmanagementsystems (ISMS). Ein wichtiger Bestandteil ist dabei die regelmäßige Überprüfung und Verbesserung der Maßnahmen.
Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) gewährleistet das Sicherheitsniveau durch Fortentwicklung des so genannten Schutzprofils für intelligente Messsysteme (iMsys). Bereits im Einsatz befindliche iMsys werden fortlaufend aktualisiert.