FAQs Strom Zählerstand und Verträge
Wir haben für Sie die häufigsten Fragen und Antworten zu Stromzählern und dem Ablesen von Zählerständen zusammengetragen.
In den Klappboxen finden Sie jeweils Informationen aus den unterschiedlichen Bereichen. Wählen Sie einfach das für Sie interessante Themengebiet aus und erfahren Sie mehr.
Abrechnung, Abschläge und
Vertragsangelegenheiten
Die Umsetzung von neuen Tarifen und deren Ausgestaltung ist Aufgabe der Stromlieferanten. Aus diesem Grund können wir nicht sagen, wann die neuen zeitabhängigen Tarife für Strom kommen. Als Messstellenbetreiber stellen wir lediglich die technischen Voraussetzungen für die Anschlussnutzerinnen und Anschlussnutzer zur Verfügung, damit diese von neuen variablen, zeitabhängigen Tarifen profitieren können.
Bisher wurde der Messstellenbetrieb ausschließlich über den Stromlieferanten abgerechnet und für die Anschlussnutzerinnen und Anschlussnutzer in der Stromverbrauchsrechnung integriert. Die gesetzlichen Rahmenbedingungen haben sich jedoch geändert, sodass nun darüber hinaus die Möglichkeit besteht, dass wir den Messstellenbetrieb direkt mit den Anschlussnutzerinnen und Anschlussnutzern abrechnen.
Ob wir den Messstellenbetrieb mit Ihnen abrechnen entscheidet der Stromlieferant, bzw. die Anschlussnutzerinnen und Anschlussnutzer mit der Wahl des Stromtarifs. In Summe ergeben sich keine Mehrkosten. Die Kosten für den Messstellenbetrieb werden nur dann über den Stromlieferanten abgerechnet und in Ihrer Stromverbrauchsrechnung aufgeführt, wenn der Messstellenbetrieb Bestandteil des jeweiligen Stromliefervertrages ist (§ 9 Abs. 2 MsbG) und der Stromlieferant einen Messstellenvertrag mit den Hamburger Energienetzen geschlossen hat. Ist dies nicht der Fall, kommt per Gesetz automatisch ein Messstellenvertrag zwischen der Hamburger Energienetze GmbH als grundzuständiger Messstellenbetreiber und Ihnen als Anschlussnutzerin oder Anschlussnutzer zustande (§ 9 Abs. 3 MsbG). In solchen Fällen stellen wir die Kosten des Messstellenbetriebs direkt in Rechnung.
Vor dem Hintergrund des bevorstehenden Rollouts intelligenter Messsysteme bieten wir keine Zweitarif-Stromzähler mehr an. Bereits eingebaute Zweittarif-Zähler werden sukzessive zurück gebaut. Künftig sollen Tarifierungen nur noch über das intelligente Messsystem vorgenommen werden.
Sie können uns Ihren Strom-Zählerstand ganz bequem mitteilen:
- online auf der Webseite
- per E-Mail an: kundenservice-strom@hamburger-energienetze.de
- telefonisch unter 040 492 02 00
Der Zählerstand wird im Anschluss automatisch an Ihren Stromlieferanten übermittelt.
Sie können Ihren Strom-Zählerstand in unserem Portal zur Zählerstanderfassung nur erfassen, wenn Sie eine entsprechende Aufforderung dazu von uns erhalten haben, beispielsweise eine Ablesekarte.
Wenn Sie uns unaufgefordert einen Strom-Zählerstand mitteilen möchten, nutzen Sie bitte die unter "Wie kann ich meinen Strom-Zählerstand bei Ihnen abgeben" aufgeführten Möglichkeiten per E-Mail oder per Telefon.
Ja, das ist grundsätzlich möglich. Allerdings können Sie bei Ihrem Stromlieferanten in diesem Fall keinen gesonderten Tarif für Wärmepumpen abschließen.
Wenn Sie den gesonderten Tarif für Wärmepumpen in Anspruch nehmen möchten, benötigen Sie einen separaten Stromzähler für die Wärmepumpe. Hierzu können Sie sich ganz einfach an einen in unserem Installationsverzeichnis eingetragenen Elektrofachbetrieb Ihrer Wahl wenden.
Eine Benachrichtigung zu Ihrem Strom-Zählerstand erhalten Sie zusammen mit der Verbrauchsabrechnung von Ihrem Stromlieferanten. Als Grundlage für die Abrechnung haben wir Ihrem Stromlieferanten den von uns ermittelten Zählerstand zur Verfügung gestellt.
Wir erfassen einmal im Jahr den Zählerstand, der Stromlieferant informiert Sie über den Zählerstand. Diese klare Aufteilung der Verantwortlichkeiten ist im Messstellenbetriebsgesetz gesetzlich festgelegt und der Verpflichtung kommen wir nach.
Nein. Der Stromlieferungsvertrag besteht zwischen Ihnen und Ihrem Stromlieferanten. Wir kennen die Inhalte des Vertrags nicht und können somit keine Aussage zu den Abschlägen treffen oder etwaige Anpassungen vornehmen. Bitte wenden Sie sich dafür an Ihren Stromlieferanten.
Ihren Bescheid über einen erhöhten Stromverbrauch reichen Sie bitte bei Ihrem Stromlieferanten ein, da dieser Ihr Vertragspartner ist und die Höhe des Abschlags bestimmt.
Nein. Sie können keinen Vertrag zur Stromlieferung mit uns abschließen beziehungsweise kündigen, weil wir als Verteilnetzbetreiber und Messstellenbetreiber in Hamburg keinen Strom vertreiben. Bitte wenden Sie sich dafür an einen beziehungsweise an Ihren Stromlieferanten.
Fragen zu Ihrer Verbrauchsabrechnung richten Sie bitte an Ihren Stromlieferanten.
Wir teilen dem Stromlieferanten im Falle einer Ablehnung immer die genauen Gründe mit. Bitte wenden Sie sich daher mit Ihrer Frage direkt an Ihren Stromlieferanten.
Nein. Wir als Verteilnetzbetreiber dürfen diese Daten nicht ändern. Wenden Sie sich daher bitte bei Umzug oder ähnlichem an Ihren Stromlieferanten. Dieser übermittelt uns im Anschluss die aktualisierte Postanschrift. Bei uns können Sie jedoch gern die Anschrift für den Versand Ihrer Ablesekarte ändern lassen.
In Fällen, wo wir den Strom-Zählerstand nicht selbst ablesen und weder über den Stromlieferanten noch von Ihnen einen Zählerstand mitgeteilt bekommen haben, errechnen wir den Zählerstand maschinell. Falls Ihnen ein abgelesener Zählerstand vorliegt, welcher durch uns nicht übernommen wurde, teilen Sie uns diesen gerne mit.
Stromzähler und Hausanlage
Es ist bekannt, dass Verwaltungen beziehungsweise Hausmeisterinnen und Hausmeister zum Teil Zählerräume verschlossen halten. In der Regel besteht jedoch die Möglichkeit, mit diesen einen Termin zur Ablesung der Stromzähler zu vereinbaren. Denn grundsätzlich haben Mieterinnen und Mieter ein Recht auf Zugang zu den jeweiligen Stromzählern.
Generell gilt: Wir haben keinerlei Einfluss auf die Zugangsregelung zu den Zählerräumen eines Hauses.
Nein, dies ist weder geplant noch gewünscht. Die von uns eingesetzte Strom-Zählertechnik lässt dies technisch auch nicht zu. Sollte es notwendig sein, den Strom abzuschalten, wird dies durch uns vor Ort geschehen.
Sie finden Ihre Strom-Zählernummer auf dem Stromzähler selbst, auf Ihrer Abrechnung oder auf dem Übergabeprotokoll Ihrer Wohnung.
Die Verplombung verhindert unbefugte Manipulationen an technischen Einrichtungen. Dies ist gesetzlich in der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung für die Elektrizitätsversorgung in Niederspannung festgelegt.
Die Arbeiten dürfen nur durch einen in unserem Installationsverzeichnis eingetragenen Elektrofachbetrieb durchgeführt werden.
Für die ordnungsgemäße Errichtung, Erweiterung, Änderung und Instandhaltung der elektrischen Anlage hinter der Hausanschlusssicherung (Anlage) ist die Eigentümerin bzw. der Eigentümer verantwortlich. Hat diese bzw. dieser die Anlage ganz oder teilweise einem Dritten vermietet oder sonst zur Benutzung überlassen, so bleibt er verantwortlich gegenüber dem Netzbetreiber. Dies ist gesetzlich in der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung für die Elektrizitätsversorgung in Niederspannung festgelegt.
Nein. In den meisten Fällen hat uns Ihr Stromlieferant mit der Sperrung Ihrer Anlage beauftragt. Die Gründe für die Sperrung sind uns nicht bekannt. Für eine Einschaltung wenden Sie sich bitte an Ihren Stromlieferanten.
Der digitale Stromzähler hat eine optische Schnittstelle, also eine Bedienmöglichkeit, die auf Licht reagiert. Es kann vorkommen, dass der Stromzähler durch ein Lichtsignal, zum Beispiel durch das Einschalten des Kellerlichts, in einen vorübergehenden Testmodus übergeht. Der Zähler befindet sich nur eine kurze Zeit in diesem Modus, während der Strom weiterhin korrekt gezählt wird. Im Anschluss können Sie den Zählerstand wieder wie gewohnt ablesen.